Verkehrsvorschriften im Ausland: Urlaub stressfrei genießen

auto-kfz-urlaub-fahrgemeinschaftViele Autofahrer fahren gern mit dem eigenen PKW in den Urlaub und scheuen auch längere Fahrten ins Ausland nicht. Die Deutsche Verkehrswacht hat einige Besonderheiten und Tipps für Sie zusammengestellt.
Sicherheitswesten mitführen
Reflektierende Sicherheitswesten gehören in Italien, Kroatien, Österreich und Frankreich zum mitzuführenden Sicherheitszubehör. Sie sorgen für eine bessere Sichtbarkeit des Fahrers und tragen somit zur Vermeidung von weiteren Unfällen bei. Achten Sie beim Kauf von Warnwesten auf das europäische Kontrollzeichen EN 471.
Alkohol am Steuer
In einigen Ländern sind nicht nur Bußgelder, sondern auch Haftstrafen zu befürchten, wenn gegen die Promillegrenze verstoßen wird. Eine Null-Promille Grenze gilt zum Beispiel in Tschechien, Ungarn, Rumänien und der Slowakei. Denken Sie daran: Bereits geringe Mengen Alkohol können Ihre Fahrtüchtigkeit einschränken. Verzichten Sie vor einer Autofahrt auf den Genuss von Alkohol!
Tagfahrlicht
Anders als in Deutschland ist Tagfahrlicht bei PKW in manchen europäischen Ländern Pflicht. Wenn Sie in Italien unterwegs sind, müssen Sie auf Autobahnen und außerorts das Tagfahrlicht anschalten. In Kroatien ist das Fahren mit Tagfahrlicht von Oktober bis März Pflicht. In Frankreich ist es empfohlen, mit eingeschalteten Scheinwerfern zu fahren, Verstöße werden aber nicht geahndet.
Für den Notfall
Vergessen Sie nicht, die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (auch „grüne Versicherungskarte“ genannt) mitzuführen! Diese wird nur in wenigen Ländern (Bulgarien, Estland, Litauen, Serbien) verpflichtend vorgeschrieben, sorgt aber für eine schnellere Abwicklung bei einem Verkehrsunfall.
Besonderheiten
In Italien dürfen verkehrsberuhigter Zonen (sog. ZTL, zone a traffico limitato) nur mit einer Sondergenehmigung befahren werden. Bus- und Taxispuren, die durch eine besondere Straßenmarkierung gekennzeichnet sind, dürfen von privaten PKW nicht genutzt werden.
In Frankreich müssen Autofahrer vorerst keine Alkohol-Schnelltester dabei haben. Die seit dem 1. Juli 2012 eingeführte und stark umstrittene Regelung wurde von dem französischen Innenminister ausgesetzt.
In Kroatien müssen alle im Ausland zugelassene Fahrzeuge, die in einen Unfall verwickelt sind, für die Ausreise mit dem beschädigten Fahrzeug eine Schadensfeststellung der Polizei, mitführen.
In Österreich müssen PKW seit dem 1. Januar 2008 bei winterlichen Fahrverhältnissen in der Zeit vom 1. November bis 15. April an allen Rädern Winterreifen montiert haben.
Wenn Sie im europäischen Ausland einen Unfall haben oder in eine Notsituation geraten können Sie die Notrufnummer 112 jederzeit wählen. Zusätzlich haben viele Länder eine eigene Notrufnummer.
Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern. Informieren Sie sich vor Abreise über mögliche Aktualisierungen der Verkehrsvorschriften ihres Ziellandes. Eine dauerhafte Richtigkeit der hier veröffentlichten Angaben besteht nicht.
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 26.05.2013
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