USB Sticks noch im Juni 2012 kaufen

Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) hat am 16.5.2012 im Bundesanzeiger neue Tarife für Urheberrechtsabgabe für USB-Sticks und Speicherkarten veröffentlicht. Die neuen, erheblich angehobenen, Tarife sollen ab dem 1. Juli 2012 gelten. „Das Geschenk“ empfiehlt einen Kauf von USB-Sticks noch im Juni 2012 zu realisieren.

Die ZPÜ und die Verwertungsgesellschaften Wort und Bild-Kunst hatten 2010 mit Herstellern und Importeuren von USB-Sticks und Speicherkarten eine pauschale Urheberrechtsabgabe von 0,10 EUR pro Stück vertraglich vereinbart. Doch diese mühsam ausgehandelte Einigung hatte juristisch nicht lange Bestand.
Bereits am 21.10.2010 entschied der Europäische Gerichtshof, daß eine derartige Abgabe nicht pauschaliert erhoben werden darf. Vielmehr müsse zwischen einer privaten und beruflichen Nutzung von Medien oder Geräten unterschieden werden. Da die Abgabe einen Ausgleich für entgangene Einnahmen durch Privatkopien schaffen soll, dürfe sie nur erhoben werden, wenn es um den privaten Einsatz von Medien oder Geräten geht. Der Vertrag über die pauschale Urheberrechtsabgabe wurde vonseiten der Verwertungsgesellschaften zum 31. Dezember 2011 gekündigt
Die Verwertungsgesellschaften und Verbände der Hersteller und Importeure haben noch in 2011 Verhandlungen über den Abschluss eines neuen Vertrages für USB-Sticks und Speicherkarten aufgenommen. Ziel der Verwertungsgesellschaften war die Durchsetzung eine Erhöhung oder zumindest einer Konstanz der Summe der Urheberrechtsabgaben. Da nach aktueller Rechtsprechung die Abgabe nur noch für privat genutzte USB-Sticks und Speicherkarten erhoben werden kann, forderten die Verwertungsgesellschaften für diese Geräte eine deutliche Anhebung der Abgabe pro Stück. Eine Einigung konnte nicht erzielt werden. Die Verhandlungen wurden im Februar 2012 für gescheitert erklärt.
Die ZPÜ hat nun Tarife für privat genutzte USB-Sticks und Speicherkarten definiert und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Tarife sind nach Speichervolumen gestaffelt und liegen für USB-Sticks bis 4 GB bei EUR 0,91 je Stück und ab 4 GB bei EUR 1,56 je Stück, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer von aktuell 7 %. Es ist anzumerken, daß es sich bei diesen Tarifen um einseitig von der ZPÜ festgesetzte Werte handelt. Diese Tarife liegen um ein Vielfaches über dem alten Satz von EUR 0,10 je Stück. Hersteller und Importeure akzeptieren diese Tarife nicht. Da eine vertragliche Regelung fehlt wird die Höhe der Urheberrechtsabgabe wahrscheinlich gerichtlich festgelegt werden müssen.
Beim Einsatz von USB-Sticks oder Speicherkarten als Werbeartikel ist meist eine private Nutzung anzunehmen. Eine geschäftliche Nutzung kann vorliegen, etwa wenn Werbeartikel innerbetrieblich ausgegeben und eingesetzt werden. Damit muss für diese Werbeartikel in der Regel eine Urheberrechtsabgabe erhoben werden. Der Preis eines USB-Sticks berechnet sich dann aus dem Warenwert und der Urheberrechtsabgabe.
Sollte ab Juli 2012 keine allgemein akzeptierte Regelung vorliegen strebt der Werbeartikelhändler „Das Geschenk“ Vereinbarungen bzgl. der Urheberrechtsabgabe mit seinen Kunden an. Möglich ist etwa die Bildung einer Rückstellung, die nach Festlegung der Vergütungssätze verrechnet und aufgelöst wird, oder die Abtretung der Verpflichtung zur Urheberrechtsabgabe an den Kunden. Da allerdings zu erwarten ist, daß die Urheberrechtsabgabe zukünftig deutlich erhöht wird empfiehlt „Das Geschenk“ seinen Kunden :
Ziehen Sie einen geplanten Einsatz von USB-Sticks vor und realisieren diesen noch im Juni 2012. Sie kommen dann noch in den Genuss der günstigen alten Regelung mit einer Urheberrechtsabgabe von EUR 0,10 je Stück !
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 10.06.2012
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Kategorien: Freizeit, Buntes
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