Prosit Neujahr: Aber Vorsicht mit Feuerwerk und Böllern

Irreparable Hörschäden oder Augenverletzungen, Verbrennungen, gar abgetrennte Finger: Jahr für Jahr verletzen sich in der Silvesternacht viele hundert Menschen schwer beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern. Auch Wohnungsbrände durch verirrte Raketen oder Böller sind in der Silvester-nacht häufig zu beklagen.

Tipps zum Umgang mit Feuerwerkskörpern
Feuerwerkskörper müssen eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) haben. Sie sind demnach bei be-stimmungsgemäßer Verwendung sicher. Die BAM hat die Feuerwerkskör-per in zwei Klassen eingeteilt. Die Knaller der Klasse P2 dürfen nur von Erwachsenen gezündet werden. Zudem muss ein Schutzabstand von acht Metern eingehalten werden.
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Kinder sollten nie unbeaufsichtigt Raketen oder Böller zünden
Nur am Silvesterabend bis zum Neujahrstag (in der Regel 18 bis 7 Uhr) ist böllern erlaubt. Verboten ist das Knallen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen.
Raketen sollten immer aus standsicheren Rohren oder Flaschen ge-zündet werden, nie aus der Hand. Die Lenkstäbe dürfen nicht verkürzt oder entfernt werden. Zudem sollte stets die Windrichtung beachtet werden. Raketen nie auf Menschen oder Tiere richten.
Raketen, die nicht explodiert sind, sollten nie aufgehoben werden, da es sich um „Spätzünder“ handeln könnte. Sie sollten niemals erneut angezündet werden. Höchste Explosionsgefahr besteht beim Trocknen oder Anwärmen von Blindgängern.
Als Zuschauer von Feuerwerken sollten Sie auf ausreichenden Sicher-heitsabstand achten und sich nicht in Schussrichtung aufhalten. Türen und Fenster stets geschlossen halten, damit sich keine Knaller in die Wohnung verirren.
Wenn doch etwas passiert: Welche Versicherung hilft?
Hausratversicherung: Ersetzt werden Schäden, die z. B. durch Feuer oder aber auch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen.
Wohngebäudeversicherung: Sie ersetzt Schäden, die beispielsweise durch explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen.
Private Haftpflichtversicherung: Tritt ein, wenn etwa der Versicherte als Partygast in einer Wohnung mit Feuerwerkskörpern Schaden anrichtet oder Kinder mit Böllern oder Knallfröschen hantieren und jemand dadurch zu Schaden kommt.
Kaskoversicherung: Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt die Teilkaskoversi-cherung für den Schaden ein. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ram-poniert werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann.
Private Unfallversicherung: Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerks-körpern verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Heilbehandlungskosten sind allerdings Sache der Krankenversicherung.
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 28.12.2012
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