Übernehmen Sie die Rücksendekosten oder Sie verlieren einen Kunden!

„Ich erkenne weder das Interesse an einer wirklichen Klärung meines Problems das ich etwas bekommen habe das ich nicht bestellt habe oder nicht so haben wollte noch den Versuch eine gütlichen Einigung herbei zuführen, z. B. dem Angebot aus Kulanz die Versandkosten zu übernehmen. Deshalb mache ich von meinem Recht gebrauch und trete von dem Kaufvertrag zurück.“

Kurz zu Erläuterung des zugrundeliegenden Sachverhalts: Der Kunde hatte Ware bestellt und sich hierbei offenbar vertan. Jedenfalls war in seinem Warenkorb ein Artikel, den er nicht (mehr) wollte. Er forderte, dass Budoten die Kosten für die Rücksendung des durch ihn angeblich nicht bestellten Artikels übernehmen sollte. Budoten jedoch hat die Bestellung ganz nach den Kundenwünschen ausgeführt und nachweislich keine anderen als die bestellten Artikel geliefert.

Nun behauptete der Kunde, dass in seinem Warenkorb der besagte Artikel nicht enthalten gewesen sein soll und wohl Budoten zwischen Absenden der Bestellung durch ihn und dem Eingang der Bestellung bei Budoten den Warenkorb manipuliert haben soll … Deshalb solle Budoten auch die Rücksendekosten übernehmen, was wir allerdings ablehnten. Einfach zu absurd diese Vorstellung!

Er schrieb weiter: „Nach erhalt des Retouraufklebers werde ich ohne Verzögerung die Ware auf eigene Kosten an Sie zurück senden. Ich werde auf einen Wettbewerber ausweichen um die Ware einzukaufen. Für Rücksendungen Porto zu erheben ist völlig praxisfern und unakzeptabel. Da hilft es auch nichts wenn Sie auf
Ihrer Website fast nur positive Meldungen von Kunden auflisten oder bei negativen Meldungen auf den Gesetzgeber verweisen. Auch Qtto oder Quelle sind an den Gesetzgeber gebunden und trotzdem haben diese einen kostenlosen Rücksendeservice. Durch Ihr kundenunfreundliches und unnachgiebiges Geschäftsgebaren haben Sie mich als zukünftigen Kunden verloren. Da hilft es auch nicht das Sie in Ostdeutschland ansässig sind und man gerne als Ostdeutscher etwas für die Region tun möchte.“

Wir haben den Sachverhalt eingehend beraten und sind zu dem Schluss gekommen, dass in diesem Fall ein Entgegenkommen wohl wenig zweckdienlich sein dürfte.

Wir antworteten daraufhin wie folgt: „Wenn Sie vom Kaufvertrag zurücktreten wollen, sind Sie verpflichtet, die Waren an uns zurückzusenden. Da der Warenwert unter 40 Euro liegt, sind die Rücksendekosten von Ihnen zu tragen. Nach Eingang der Rücksendung erstatten wir den Warenwert.

Soweit ein Fehler unsererseits vorliegt, steht es außer Frage, dass Sie einen kostenfreien Retourenaufkleber für die Rücksendung erhalten. Ein Fehler unsererseits ist jedoch in diesem Fall ausgeschlossen, weil dies
allein technisch überhaupt nicht möglich ist.

Unsere Mitarbeiter haben keine Möglichkeit, Ihre Bestelldaten direkt zu ändern. Allein der Umstand, dass Sie die bemängelte Artikelnummer bereits in der automatischen Bestellbestätigung mitgeteilt bekommen haben zeigt, dass dieser Fehler bereits bei Aufgabe der Bestellung aufgetreten sein muss. Ein Fehler in unserem Hause ist in Bezug auf den reklamierten Artikel gänzlich ausgeschlossen. Sie haben den bestellten und in der Bestellbestätigung aufgeführten Artikel erhalten. In der Bestellbestätigung werden nur die Artikel aufgeführt, die auch im Warenkorb lagen und damit in der Bestellübersicht bei Abschluss der Bestellung aufgeführt waren.

Ob Quelle oder Otto eine kostenlose Rücksendung anbieten kann dahingestellt bleiben. Es gibt in Deutschland wahlweise ein Widerrufsrecht und ein Rückgaberecht. Wir verwenden das Widerrufsrecht. Im Falle des Widerrufsrechts besteht die Möglichkeit, dass der Kunde bei Rücksendewerten bis zu 40 Euro die Rücksendekosten selbst tragen muss. Sie haben dies bei Bestellung durch Anerkennung unserer AGB akzeptiert.

Sie schreiben über „kundenunfreundliches und unnachgiebiges Geschäftsgebaren“. Sie können gern einen kostenlosen Retourenaufkleber von uns erhalten – allerdings wird dieser Service in diesem Fall mit 5,62 Euro
berechnet. Die Gründe hierfür: Es wurde kein fehlerhaftes Produkt geliefert, Sie haben keinen falschen Artikel erhalten und der Rücksendewert liegt unter 40 Euro. Wenn Sie trotzdem an einem Retourenaufkleber interessiert sind, lassen Sie mich dies wissen. Es gibt sicherlich kostengünstigere Rücksendemöglichkeiten als die Nutzung des Retouren-Services.

Gestatten Sie zum Abschluss einen letzten Hinweis: In Anbetracht des äußerst geringen Warenwertes ist aus Kostengründen kein Spielraum gegeben, da die Rücksendung die äußerst geringe Marge des Produktes aufzehrt. Dies ist neben den o.g. Punkten auch ein weiterer wesentlicher Grund für die unnachgiebige
Haltung. Bitte haben Sie Verständnis, könnten wir unser Geschäft gleich schließen. Es wäre aus meiner Sicht wohl für Sie ein leichtes gewesen, den Fehler bei Aufgabe der Bestellung zu bemerken und sofort zu reklamieren.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie Ihre unsere Position in Ihre Gedanken einbeziehen und vielleicht auch Verständnis für unsere Haltung entwickeln könnten. Es wäre mir eine Freude Sie vielleicht doch bald wieder zu unseren zufriedenen Kunden zählen zu dürfen.“

Geschlossene Verträge müssen von beiden Seiten eingehalten werden. Budoten hat auch gegenüber seinen Mitarbeitern und Angestellten sowie anderen Kunden eine Verantwortung. Letztlich müssen alle anderen dafür bezahlen … Warum sollten wir also bestimmte Kunden anders behandeln als alle anderen? Nur weil sie ihre Forderungen besonders stark vortragen? Nur damit sie Ruhe geben?

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 7.10.2009
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