Laub: Rutschgefahr für Passanten

Es lässt sich nicht mehr leugnen, der Herbst ist da. Die Tage werden kürzer, das Wetter ungemütlich. Gerade in der dunklen Jahreszeit passieren auf nassem Laub leicht Unfälle. Die Grundeigentümer-Versicherung gibt Tipps zur Absicherung.
Nasses Laub auf der Straße oder auf dem Gehweg kann für eine ungewollte Rutschpartie sorgen. Werden Passanten zu Fall gebracht, können Prellungen, aber auch Brüche die Folge sein. Immobilienbesitzer sind verpflichtet, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen und Gehwege regelmäßig von herabgefallenden Blättern zu befreien, damit keine Gefahr für Passanten entsteht. Kommt es doch zu einem Unfall, können Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen auf den Eigentümer zukommen. Um sich gegen derartige Haftungsansprüche abzusichern, rät die Grundeigentümer-Versicherung unbedingt eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Handelt es sich um ein vermietetes Wohnhaus, ist die Haus- und Grundbesitzerhaft¬pflichtversicherung der richtige Versicherungsschutz, bewohnt der Eigentümer selbst das Haus, die Privathaftpflichtversicherung.
Übrigens: Passanten müssen im Herbst mit rutschigem Laub rechnen, so entschied das Landgericht Coburg (Az.: 14 O 742/07), denn dem Grundstückseigentümer ist nicht zuzumuten, ständig Laub zu fegen. Die Laubbeseitigung muss lediglich in einem zumutbaren Rahmen erfolgen.
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 20.10.2013
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