Geldwäsche: Wie Gauner ahnungslose Bürger missbrauchen wollen
Beim Thema Geldwäsche denkt man vielleicht an ein verlassenes Fabrikgelände, auf dem schwarze Männer aus schwarzen Autos steigen und schwarze Koffer austauschen. Wer kann sich vorstellen, dass wir Bürger damit öfter in Kontakt kommen als gedacht? Und noch schlimmer: Dass wir uns, ohne unser Wissen, schneller strafbar machen als uns lieb sein kann? Auf diese Gefahr weist Anwaltssuche hin und nennt die schmierigsten Tricks der Geldwäscher.
Was ist Geldwäsche? Fangen wir mal damit an, was es nicht ist: Hier geht es nicht um Lösegelderpresser, die versuchen, von der Polizei registrierte Geldscheine durch Shoppen in nicht registriertes Geld, also „sauberes“ Geld, zu tauschen. Bei Geldwäsche versuchen Verbrecher die Herkunft ihres Vermögens zu verbergen; Geld, dass sie z.B. durch Rauschgifthandel oder andere illegale Geschäfte „verdient“ haben.
Geldwäsche: aus illegalem Geld legale Einnahmen machen
Wer nun aus illegalen Geschäften eine Menge Geld angehäuft hat, kann dieses nicht ohne weiteres „normal“ ausgeben. Irgendwann muss man, z.B. gegenüber dem Finanzamt, sagen, woher man das Geld hat. Deshalb wird das Geld „gewaschen“. Aus illegal erzielten Einnahmen sollen durch „ordentliche“ Geschäfte legale Einnahmen gemacht werden. Man eröffnet z.B. ein Restaurant und gibt gegenüber den Behörden an, sehr viel Umsatz gemacht zu haben – obwohl der Laden überhaupt nicht läuft.
Beihilfe zur Geldwäsche ist strafbar
Dieser „Trick“ mit dem Restaurant ist zwar gut, denn wenn die anscheinend erzielten Umsätze im Rahmen bleiben, kann kaum jemand nachweisen, dass man gar nicht so viele Gäste hatte. Aber es ist auch bei den Kriminalleuten ein alter Hut; den angeblichen Dienstleistern kommt man langfristig doch meist auf die Schliche. Deshalb versuchen die Gauner immer neue Coups, um ihr Geld zu waschen. Der beste aller Tipps ist es, ahnungslose Bürger in das Geldwaschen mit einzubeziehen. Das Gefährliche für den Bürger: Diese machen sich strafbar, auch wenn sie von der Geldwäsche an sich gar nichts wussten.
Bürger werden mit lukrativen Jobs geworben
Wie die Informationsplattform www.polizei-beratung.de mitteilt, versuchen Geldwäscher zum Beispiel, ahnungslose Bürgerinnen und Bürger über Stellenanzeigen als sogenannte Finanzagenten anzuwerben. Gegen Provision sollen die Angeworbenen dann ihr Konto für Geldtransfers zur Verfügung stellen, das heißt, Zahlungen entgegen nehmen und an unbekannte Dritte weiterleiten. Das Problem dabei: Wer bei einem solchen Geldwäschetransfer mitmacht, macht sich selbst strafbar. Wie beliebt diese Betrugsmasche ist, zeigt auch die Zahl der in den vergangenen Jahren sprunghaft angestiegenen Verdachtsanzeigen zu Finanzagenten: Während sie 2008 noch bei 971 Meldungen lag, stieg sie 2009 auf 2.394 und 2010 auf 3.086 Anzeigen an.
Vorsichtig sollten Privatpersonen auch sein, wenn sie hochwertige Güter verkaufen und dabei hohe Bargeldsummen entgegennehmen sollen, deren Herkunft zweifelhaft ist. Oder wenn sie Opfer einer Phishing-Attacke wurden, bei der Unbekannte ihre Kontodaten ausgespäht haben, hierdurch vielleicht kein unmittelbarer Schaden entsteht, aber über das Konto Geld ein- und ausgezahlt und damit „gewaschen“ wird.
Skeptisch sollten Bürger bei Anzeigen in Zeitungen oder im Internet sein, in denen nach Geschäftspartnern gesucht wird, die gegen eine hohe Provision ihre Konto- und Kontaktdaten zur Verfügung stellen. Oder bei Stellenanzeigen ausländischer Firmen, in denen beispielsweise Testkäufer gesucht werden, die am Ende aber als Finanzagenten eingesetzt werden. Des weiteren bei Online-Glücksspielen, zum Beispiel bei „Partnerangeboten“ von Glücksspielplattformen oder bei Werbemails oder Schreiben von Kreditinstituten, die nach Kontodaten oder Passwörtern fragen. Auch wenn Mieter hohe Kautionen akzeptieren und diese nach der Wohnungskündigung ins Ausland überwiesen haben wollen, sollte man misstrauisch sein.
War Al Capone der erste „Geldwäscher“?
Einer Legende nach geht der Begriff „Geldwaschen“ übrigens auf den Gangsterboss Al Capone zurück, der das durch illegale Betätigungen erworbene Geld tatsächlich in Waschsalons investierte und somit die wahre Herkunft verschleierte. Als diese Form des auch mit Steuerhinterziehung verbundenen Betruges aufgedeckt wurde, musste Al Capone dafür ins Gefängnis.
Diese zugegeben lustig anmutende Anekdote soll aber nicht darüber hinweg täuschen, dass Geldwäsche ein schwerer Straftatbestand ist. So ist auch der Versuch und – wie bei allen Straftatbeständen – die Beihilfe strafbar. Der Strafrahmen beträgt 3 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe. Das heißt, auch ahnungslose Bürger, die z.B. ihr Konto für dubiose Transaktionen zur Verfügung stellen, können belangt werden. Denn generell wird den Bürgern von Gesetzes wegen zugemutet, dass sie sich über Firmen und deren Geschäftsführer informieren und bei Auffälligkeiten die Finger davon lassen. Noch besser ist es, zusätzlich die Polizei zu benachrichtigen.
Quelle: openPR
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