Angeprangert im Internet – Wie wehrt man sich gegen Beleidigungen?
In wenigen Wochen läutet die Zeugnisausgabe an den deutschen Schulen den Beginn der Sommerferien ein. Viele Schüler werden über ihre Noten enttäuscht sein und die sozialen Netzwerke als Ventil nutzen. Geradezu lawinenartig haben sich die Fälle vermehrt, in denen vorwiegend Jugendliche über ihre Mitschüler und Lehrer in den sozialen Netzwerken „herziehen“ und dabei oft jedes Maß verlieren.
Für die Betroffenen sind das massive Eingriffe in ihr Persönlichkeitsrecht. Gerade bei Jugendlichen kann es verheerende Folgen bis hin zum Suizid haben, wenn sie im Internet mit Kränkungen überzogen werden. Aber auch Lehrkräfte haben unter Diffamierungen zu leiden.
Kein Mensch muss sich in Deutschland Kritik gefallen lassen, die die Grenzen der grundrechtlich geschützten Meinungsäußerung überschreitet. Das ist der Fall, wenn die Beleidigung einer Person mit Schmähungen im Vordergrund steht. Der Betroffene kann dann zum einen gegen den Urheber eine Strafanzeige wegen Beleidigung stellen. Auch ein Strafantrag ist in aller Regel erforderlich. Denn nur bei sehr schwerwiegenden Ehrverletzungen, die in einem öffentlichen Forum ausgebreitet werden, kommt die Staatsanwaltschaft gelegentlich zu dem Schluss, dass ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.
Bilder von Dritten dürfen ohne deren Einwilligung auf der eigenen Homepage oder der persönlichen Seite in sozialen Netzwerken grundsätzlich nicht veröffentlicht werden. Insbesondere wenn Porträts in Verbindung mit Schmähungen abgebildet werden, kann der Betroffene mit einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage dagegen vorgehen.
Beleidigungen im Internet werden jedoch meist anonym verübt, wodurch es oft sehr schwierig ist, die wahren Personalien der Täter in Erfahrung zu bringen. Die Rechtsprechung hat hieraus Konsequenzen gezogen. Seit einiger Zeit kann man auch Betreiber von Internetforen auf Unterlassung und Löschung der Einträge in Anspruch nehmen, wenn veröffentlichte Beleidigungen unzweifelhaft von Dritten stammen. Als Folge davon haben die Betreiber ihre Verhaltensmaßregeln verschärft. Dennoch sollte sich jeder genau überlegen, ob und in welchem Umfang er sich als Nutzer von sozialen Netzwerken und anderen Internetseiten der Öffentlichkeit präsentiert und damit angreifbar macht.
Im Zweifelsfall sollte man sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
Quelle: openPR
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
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