Tschechische Samurai?

Dass einige Tschechen von Beamten der Bundespolizei wegen des Transports von Samuraischwertern im Kofferraum ihres Wagens eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz erhielten und diese Schwerter zudem sichergestellt wurden, war für uns Anlass der Sache einmal auf den Grund zu gehen und nachzufragen.

Am 6. Februar 2011 um 23:03 Uhr wurde durch Beamte der Bundespolizeiinspektion Altenberg auf der B 170, am Abzweig Oberbärenburg ein tschechischer PKW Audi A8 – Quattro angehalten und kontrolliert. Der PKW war mit 4 tschechischen Staatsbürgern im Alter von 20 bis 23 Jahren besetzt.

Nicht schlecht staunten die Beamten, als sie bei der Kontrolle des PKW im Kofferraum ein kleines Waffenarsenal, bestehend aus 6 Samuraischwertern und einer Machete auffanden. Bei der Überprüfung der Personen konnten bei zwei Insassen zudem noch je ein Schlagring aufgefunden werden.

Nähere Angaben zum Zweck des Mitführens der Waffen machten die Insassen nicht. Nach Prüfung des Sachverhaltes wurden die Waffen durch die beamten sicher gestellt und Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz gestellt. Die 4 Tschechen durften nach Abschluss der Maßnahmen der Bundespolizei ihre Fahrt fortsetzen.

Nach geltendem Recht ist der Transport von Schwertern im Kofferraum kein Führen von Waffen. Sie werden zudem auch nicht zugriffsbereit getragen. Von daher ist die Anzeige und die Sicherstellung der Waffen wohl rechtlich nicht haltbar.

Ich erinnere mich selbst noch sehr gut an eine andere Situation. Bei einer Hausdurchsuchung stellten wurden unter anderem einige scharfe Waffen sicher. Die Frage war, wie diese Waffen nun sicherzustellen waren. Die hinzugezogenen Polizisten weigerten sich, diese Waffen an sich zu nehmen. Also blieb nichts anderes übrig als die Waffen im Koffer verschlossen zur nächsten Polizeidienststelle zu bringen – und dies wohlgemerkt ohne das die den Transport ausführende Person einen Waffenschein besessen hätte!

Dies war im Übrigen – wie auch die Staatsanwaltschaft und die Polizisten versicherten – völlig in Ordnung und rechtlich nicht zu beanstanden.

Wie kann es also zu einer Sicherstellung der Waffen kommen und dann auch noch eine Anzeige erstattet werden?

Zu dieser Frage sprach ich mit dem zuständen Polizeihauptkommissar Bodrich. Dieser konnte im Detail leider keine verbindliche Auskunft geben, räumte jedoch ein, dass in Bezug auf die im Kofferraum mitgeführten Samuraischwerter ein Verstoß gegen das Waffengesetz zumindest zweifelhaft sein könnte.

Selbst ein Führen in der Öffentlichkeit kann bei Beantragung einer temporären Ausnahmegenehmigung zulässig sein. Er selbst dürfe beispielsweise als Mitglied eines Traditionsvereins bei entsprechenden Anlässen einen Säbel führen.

Zweifellos ist allerdings bei den beiden ebenfalls gefundenen Schlagringen ein Verstoß gegen das Waffengesetz zu bejahen. Dass die Schlagringe zusammen mit den Baseballschlägern und den Samuraischwertern dann doch gewisse Fragen aufkommen lassen ist jedoch nachvollziehbar und verständlich.

Quelle: Pressemeldung Bundespolizeiinspektion Altenberg

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 12.02.2011
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