Geldnot – wie komme ich raus aus den Schulden?

Da war die unerwartete Kündigung, der Ehepartner trennt sich oder verstirbt gar. An sich reicht schon ein Umstand allein aus, um „aus der Bahn“ zu geraten. Wären da nicht die Folgen, die sich wie ein Regenschauer nähern. Erst plätschernd, dann sintflutartig. Wenn dann der Regenschirm nicht mehr reicht, ist ein „SOS“ nötig. Am besten gleich bei der Schuldnerberatung.

Hat man die Bank erst einmal gegen sich stehen, wird ein normales Leben gar nicht mehr möglich. Hier hilft ein Girokonto auf Guthabenbasis.

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Mehr als 1000 Schuldnerberater gibt es bundesweit und gute Beratung ist in jeder Region möglich und die gute Nachricht vorweg: sie kostet nichts. Oftmals sind zwar die Wartezeiten lang, aber der Weg lohnt sich. Es muss nämlich nicht immer der vielzitierte Schicksalsschlag sein. Die Fremdfinanzierung von Gütern und Dienstleistungen ist insbesondere für Haushalte mit geringem monatlichem Einkommen, aber auch für andere selbstverständlich geworden.

Ein „Leben auf Pump“ beginnt mit dem ersten eigenen Auto, der Einrichtung für die erste Wohnung, ein neuer Computer ist oft für weniger als 200 € im Monat zu haben. Kaum ein langlebiges Konsumgut wird ohne den dazu passenden, maßgeschneiderten Konsumenten-Kredit angeboten, oftmals auch mit einer 0%-Finanzierung.

Das geht so lange gut, wie genügend finanzieller Spielraum für die Rückzahlung der Kreditraten vorhanden ist und vor der Kreditaufnahme auch eventuell eintretende unvorhersehbare Zusatzausgaben oder ein Rückgang der Einnahmen einkalkuliert wurden. Ist hier die Decke zu dünn bemessen, reichen schon kleinste Umstände, und die monatlichen Einnahmen können die monatlichen Ausgaben nicht mehr decken. Dann geht alles ganz schnell. Es häufen sich die Mahnungen und die Hausbank kündigt den Dispokredit. Möglicherweise droht die Kündigung der Wohnung, der Gerichtsvollzieher steht vor der Tür. Ein Horror.

Umschuldung – hier ist besondere Vorsicht geboten!

Wenn sich Mahnungen der verschiedenen Gläubiger häufen, versuchen Überschuldete oft, einen neuen Kredit zur Abzahlung der bereits bestehenden Forderungen aufzunehmen, ohne aber ihr Ausgabeverhalten grundlegend zu verändern. Eine Umschuldung ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn es ein Schuldensanierungskonzept für den gefährdeten Haushalt gibt. Dieses setzt voraus, dass zusätzliche Einnahmen erzielt werden (z.B. durch Nebentätigkeit, Untervermietung) und/oder die Ausgaben reduziert werden können (z.B. durch Einsparungen im Freizeitbereich oder durch die Kündigung der weniger wichtigen Versicherungen). Zugleich muss die Rückzahlung des Umschuldungskredits in realistischen Raten erfolgen können, ansonsten verschärft die vermeintliche Rettung das Problem.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung warnt hier insbesondere vor jenen Kreditvermittlern und vor ausländischen Geldinstituten, die über Kleinanzeigen und per Postwurfsendung für ihre Dienste werben. Mit Vorsicht zu genießen seien ebenfalls Anbieter, die bereits für das Übersenden der Antragsunterlagen zum Insolvenzverfahren Kostenpauschalen erheben.

Papier ist geduldig – wenn die Mahnungen kommen

Damit ein Gläubiger an sein Geld kommt, schickt er eine schriftliche Mahnung. Dieser Brief sollte unbedingt ernst genommen werden, auch wenn er noch keine amtlichen Stempel oder Einschreibemodi hat. Kann man seine Verbindlichkeiten nicht zum Termin X zahlen, entsteht automatisch Zahlungsverzug. Von da an dürfen Gläubiger zusätzlich Verzugszinsen verlangen. Den aktuellen Basiszins erfahren Sie aus dem Wirtschaftsteil der Zeitungen und im Internet.

Auch wenn Papier auf den ersten Blick noch so geduldig ist, nimmt die Spirale schnell Fahrt auf. Wird dann auf die schriftliche Mahnung nicht reagiert bzw. ein gesetzter Zahlungstermin nicht eingehalten, folgt schon bald ein Mahnbescheid.

Ein kleines Wort mit bösen Folgen – kommen die Inkassobüros ins Spiel fängt sich die Kostenspirale erst richtig an zu drehen.

Ein kleines Wort mit bösen Folgen – kommen die Inkassobüros ins Spiel fängt sich die Kostenspirale erst richtig an zu drehen.

Wenn das Gericht ins Spiel kommt

Den Mahnbescheid erlässt das für den Wohn- bzw. Geschäftssitz des Gläubigers zuständige Amtsgericht. Dieses prüft weder Inhalt noch Richtigkeit der Gläubigerangaben! Der Mahnbescheid ist nur eine Aufforderung, der Gläubigerseite eine bestimmte Geldsumme zu zahlen oder dem Anspruch ganz oder teilweise zu widersprechen.

Wird weder gezahlt noch widersprochen, erlässt das Gericht auf Antrag der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid.

Dieser dient dazu, die Forderung zwangsweise, z. B. mit Hilfe von Gerichtsvollziehern oder durch Lohnpfändung beim Arbeitgeber, einzufordern. Der Vollstreckungsbescheid wirkt also wie ein Gerichtsurteil und wird ebenfalls durch die Post oder durch Gerichtsvollzieher zugestellt. Auch wenn es schon nicht mehr so scheint, hier ist die letzte Chance, sich gegen das drohende Ungemach zu wehren, denn wird gegen einen Vollstreckungsbescheid kein fristgemäßer Einspruch eingelegt, wird er rechtskräftig. Als Vollstreckungstitel schreibt er jetzt amtlich fest, dass dem Gläubiger dieser Anspruch zusteht. Und dann wird es schwierig, denn titulierte Forderungen verjähren grundsätzlich erst nach 30 Jahren.

Vorausgesetzt die Forderung des Gläubigers ist berechtigt und man kann nicht zahlen, gibt es die Möglichkeit, jenen Gläubigern, die auf einem Vollstreckungstitel bestehen, ein kostensparendes notarielles Schuldanerkenntnis anzubieten. Das erspart das kostspielige Verfahren mit Inkasso, Anwalt, Mahnbescheid, und Vollstreckungsbescheid. Für den Fall, dass man seine Zahlungsunfähigkeit frühzeitig durch z.B. durch Sozialhilfebescheid oder Hinweis auf eidesstattliche Versicherung belegen kann, sind die Gläubiger in der Regel bereit, die Notargebühr vorzustrecken. Ein Vorteil ist, dass die Notarkosten wesentlich niedriger sind als die Gerichts- und Anwaltskosten.

Der Weg aus den Schulden beginnt mit dem ersten Schritt

Seit Anfang der 80er Jahre bieten Schuldnerberatungsstellen in Deutschland überschuldeten Personen und Familien Beratung und Unterstützung. Die beschränkt sich übrigens nicht nur auf die finanzielle Not. Sie bieten darüber hinaus auch bei persönlichen oder gesundheitlichen Problemen professionelle Hilfe unter Einbindung aller notwendigen Stellen.

Beraten werden kann jeder private Haushalt, dem der soziale Abstieg droht. Die Sozialämter in Gemeinden, Städten und Landkreisen vermitteln ebenfalls Schuldnerberatungsstellen. Das seit dem 1. Januar 1999 geltende Verbraucherinsolvenzverfahren mit seinen zum 1. Dezember 2001 in Kraft getretenen Änderungen gewährleistet eine zusätzliche Entschuldungsmöglichkeit. Für Noch-Selbstständige gilt allerdings das Regelinsolvenzverfahren!

Die außergerichtliche Einigung

Was bleibt, sind die Schulden, die es zu regulieren gilt. Hier gibt es jedoch einen „Königsweg“, die außergerichtliche Einigung. Hier geht es darum, alle anstehenden Zahlungsverpflichtungen, z. B. fällige Kreditraten oder unbezahlte Rechnungen, zu prüfen und zu ordnen und Regelungen mit allen Gläubigern zu treffen, die es dem Schuldner möglich machen, seine Schulden angemessen zu begleichen. Schuldner und Gläubiger versuchen hier gemeinsam, sich auf der Grundlage eines Schuldenbereinigungsplans gütlich zu einigen. Spätestens seit dem Herr Zwegat es wöchentlich vormacht, wissen viele, dass Schuldnerberater durch ihr Fachwissen bei Gesprächen und Verhandlungen mit Gläubigern mehr als hilfreich sein können. Wie schließlich die Rückzahlung der Schulden gestaltet wird, hängt von der individuellen Situation der Schuldner ab und steht übrigens auch im Ermessen der Gläubiger. Nichts desto trotz sind außergerichtliche Vergleiche für Schuldner und Gläubiger gleichermaßen von Vorteil, denn beide sparen Geld und Zeit.

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 26.01.2011
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