Berufsunfähigkeitsversicherung: Korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen ist Pflicht

umfrage-meinung (3)Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen meist umfangreiche Gesundheitsfragen zu Arztbesuchen und Erkrankungen der letzten fünf bis zehn Jahre beantwortet werden. Die korrekte Beantwortung der Antragsfragen ist von enormer Bedeutung: Wer hier pfuscht oder entscheidende Angaben leichtsinnig unterschlägt, gefährdet über Jahre hinweg seinen Versicherungsschutz.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe verhandelte im Frühjahr 2013 einen Rechtsstreit zwischen einem Versicherten, der am 15. Januar 2001 eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hatte, und seinem Versicherer.
Knapp zehn Jahre nach dem Vertragsabschluss wurde der ehemalige Bauschlosser, der zuletzt als Lagerarbeiter tätig war, tatsächlich berufsunfähig und beantragte die monatliche Berufsunfähigkeitsrente von seiner Versicherungsgesellschaft.
Der Versicherer forderte im Rahmen der Leistungsprüfung die ärztlichen Unterlagen des Kunden an und stellte fest, dass der Kunde mehrere Arztbesuche sowie verschiedene Krankschreibungen bei seiner Antragstellung im Jahr 2001 nicht korrekt angegeben hatte.
Der Versicherungsgesellschaft steht an dieser Stelle ein Anfechtungsrecht des Vertrages zu, sofern der Kunde den Versicherer im Rahmen seiner Gesundheitsangaben arglistig getäuscht hatte. Diese Täuschung muss der Versicherer aber beweisen.
Da der Kunde unter anderem Schulter- und Rückenbeschwerden sowie eine Thromboseerkrankung nicht angegeben hatte und mehrfach längerfristig krankgeschrieben war, gab das Gericht der Versicherungsgesellschaft Recht. „Von einem arglistigen Verhalten ist auszugehen, wenn der Täuschende weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass er unzutreffende Angaben macht, und dass dadurch bei dem Empfänger seiner Erklärung eine falsche Vorstellung entsteht und diese ihn zu einer Erklärung veranlasst, die er bei richtiger Kenntnis der Dinge nicht oder nicht so abgegeben haben würde“ erklärte das Oberlandesgericht unter dem Aktenzeichen 12 U 140/12.
Entscheidend für die Arglist des Versicherten war für das Gericht insbesondere die bei Antragstellung verschwiegene Thromboseerkrankung, welche nach mehreren Behandlungen zu teilweise mehrwöchigen Arbeitsunfähigkeiten führte. An diese längerfristigen Krankschreibungen hätte sich der Kunde bei Antragstellung zwingend erinnern müssen.
Die Antragsunterlagen müssen immer sorgfältig und ehrlich ausgefüllt werden, um den späteren Verlust des Versicherungsschutzes nicht zu riskieren. Bei Unsicherheiten kann man häufig auch den Gesundheitsstatus sowie Arztbesuche oder Krankschreibungen von seiner Kasse anfordern. Dies bietet eine gute Grundlage für die umfangreichen Gesundheitsfragen bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Zweifel sollten die behandelnden Ärzte kontaktiert werden.
Wichtig auch: Einzelne Versicherer fragen im Hinblick auf die Gesundheitsangaben nur den Zeitraum der letzten fünf Jahre ab. Wer in den letzten fünf Jahren gesund war, aber zuvor gesundheitliche Beschwerden hatte, für den könnte ein solcher Versicherer besonders gut geeignet sein. Unabhängige Versicherungsmakler, die sich auf das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert haben, können diesbezüglich weiter helfen.
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 22.01.2014
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