Karate Selbstverteidigung im Ernstfall

Ich beginne bald mein Karate Training und habe mir im Voraus schon mal einen „Ernstfall“ ausgemalt (ja, ich gehe immer vom schlimmsten aus ), bei dem ich mich verteidigen müsste. Wenn ich alle Möglichkeiten ausgeschöpft hätte einen Kampf zu umgehen oder zu fliehen und ich angegriffen werde, habe ich das Recht mich zu verteidigen (Notwehr), ich weiss auch, dass ich dabei nicht abwarten muss bis ich geschlagen werde, sondern den Angriff bereits im Ansatz unschädlich machen darf, allerdings stellen sich mir jetzt folgende Fragen:

1) Darf ich nur abwehren, ausweichen oder auch kontern um den Kampf zu beenden oder ist das eine Überschreitung der Notwehr?
2) Wie sieht es mit einem reflexartigem Konter (quasi im Affekt) aus, da mir ja beigebracht wird bestimmte Bewegungsabläufe zu automatisieren … Wäre das dann eine wissentliche / absichtliche Verletzung des Gesetztes ?
Ich hoffe zwar niemals in solch eine Situation zu kommen, aber wenn es tatsächlich dazu kommt , würde ich im Voraus gerne wissen was ich darf und was nicht.
Danke schon mal für die Antworten.
Wie du schon selbst geschrieben hast: Natürlich natürlich darfst einem Angriff ausweichen  und natürlich darfst du auch einen Angriff kontern und ebenso darfst du auch einem Angriff zuvorkommen. All das ist überhaupt kein Problem und hat auch noch überhaupt nichts mit einer Überschreitung der Notwehr zu tun.
Das Problem stellt sich in der Situation selbst, denn nach geltendem Recht ist als Notwehr diejenige Verteidigung straffrei die geeignet ist, einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Als geeignet wird jedoch regelmäßig nur die Abwehr angesehen, die im Rahmen bleibt. Man darf also nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen oder anders ausgedrückt jemandem den Kiefer und den Arm rechen, nur weil dieser einem zuvor Schläge angedroht hat. 
Man hat hier oft sehr rasch die Grenzen des Erlaubten überschritten. Das größte Problem dabei ist der Umstand, dass die Grenzen fließend sind. In der Situation selbst ist man höchstem Stress ausgesetzt und soll trotzdem kühles Denken bewahren und entsprechend handeln… Das ist extrem schwierig und beschäftigt immer wieder die Gerichte, womit wir auch direkt zu Deiner zweiten Fragen kommen. 
Hier ist die Sach- und Rechtslage schon etwas  verworren. Daher eine typische Juristen-Antwort auf diese Frage: es kommt darauf an … 
Je länger Du eine Kampfsportart trainiert hast, um so mehr erwarten Richter und Staatsanwälte, dass Du besonnen reagierst. Dies ist jedoch leichter gesagt als getan. Deshalb kommt es auch immer wieder vor, dass ein und dieselbe Situation von unterschiedlichen Gerichten unterschiedlich bewertet werden. Von einem erfahrenen Kampfsportler erwartet man, dass dieser nicht den Kopf verliert. Letztlich ist der „Ernstfall“ ja auch bereits im Training unzählige Male erprobt worden. 
Ein Handeln im Affekt dürfte ohnehin ausscheiden, denn dies würde voraussetzen, dass Du mit der Situation absolut nicht klar gekommen bist und nur noch „Rot“ gesehen hast. Dies möchte ich bei einem ernsthaft Kampfsport übertreibenden Menschen ausschließen. Insofern dürfte der „Affekt“ für Dich sowieso nie zum Gegenstand des Verfahrens werden, jedenfalls dann nicht, wenn Du schon einige Trainingserfahrung vorzuweisen hast.
Und um Dir in diesem Zusammenhang eine andere Sorge zu nehmen: Bis eine Bewegung soweit automatisiert ist, dass sie quasi reflexartig abläuft, sind mindestens 70.000 korrekte Wiederholungen dieser einen Technik erforderlich. Bis dahin vergehen selbst bei größtem Trainingseifer viele Monate wenn nicht sogar Jahre, denn Du erlernst ja nicht nur diese eine Technik sondern eine Vielzahl verschiedener Techniken und Bewegungen, die alle gleichermaßen intensiv geübt und trainiert werden wollen.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 26.07.2012
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