Ein Kampfsportler darf nicht als erster zuschlagen … Oder etwa doch!?

Der Kampfsportler darf niemals zuerst zuschlagen, so hört man immer wieder. Warum eigentlich nicht? Es ist doch allgemein bekannt, dass Angriff die beste Verteidigung ist.

Ich denke, ein Kampfsportler sollte in jedem Fall bemüht sein, Konflikte und gewalttätige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Trotzdem wird es Situationen geben, in denen physische Gewalt nicht zu vermeiden ist und mitunter die einzige noch verbleibende Option ist. Kommt man in eine solche Situation, sollte entschlossen gehandelt werden. Jedes Zögern bringt einen selbst nur in Gefahr.

Wenn ein Angriff unmittelbar bevorsteht, so ist es nicht nur rechtlich zulässig zu handeln, sondern es ist auch ein Gebot der Vernunft.

Insofern ist die Forderung dass Kampfsportler niemals den ersten Schlag führen darf realitätsfern. Wenn ich den ersten Angriff zulasse und möglicherweise diesen eben nicht wie geplant geschickt auskontern kann, habe ich unter Umständen bereits verloren. Ist das der Sinn des ganzen?

In jeder Auseinandersetzung geht es doch am Ende darum, dass man selbst möglichst heil aus der Situation herauskommt. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel und Optionen sollten genutzt und Chancen wahrgenommen werden. Schon alte Militärstrategen haben den Angriff als die beste Verteidigung bezeichnet. Wer angreift, hält sich alle Optionen offen und ist nicht gezwungen nur zu reagieren und sich damit selbst in seinen Handlungsmöglichkeiten zu beschränken.

Der Kampf ist keine Lösung. Wenn man jedoch kämpfen muss, dann kompromisslos und auf raschen Erfolg zielend.

In jedem Fall sollte jedoch immer auch die Verhältnismäßigkeit der Mittel im Auge behalten werden. Insoweit stellt sich immer auch die Frage; ob es nicht auch andere Mittel und Wege gibt das Problem zu lösen.

Auch wenn Angriff die beste Verteidigung und im konkreten Fall die einzig verbliebene Möglichkeit sein sollte, schnell zu einer Lösung der sonst ausweglosen Situation zu kommen, so darf doch nie vergessen werden, das Richter und Staatsanwälte Kampfsportler in der Regel mit anderem Maß beurteilen. Wenn man also dem unmittelbar bevorstehendem Angriff durch eine eigenen Angriff zuvorkommen will, so kann dies dem Kampfsportler je nach Situation auch zum Nachteil gereichen.

Angriff ist zwar die beste Verteidigung sollte jedoch auf sonst wirklich gefährliche Situationen beschränkt bleiben.

Ein immer wieder gern zitiertes Beispiel sei an dieser Stelle gegeben. Ein bekannter Raufbold wollte sich mal wieder beweisen und fing einen Streit an. Mit den Entschuldigungen seines Gegenübers wollte er sich nicht zufrieden geben. Letztlich kündigte er großspurig an, den anderen fertig zu machen, er müsse jetzt nur noch die Brille abnehmen … Just in diesem Augenblick, als er noch im Begriff war die Brille abzusetzen, erfolgte der Angriff und die drohende Schlägerei fand ein vorzeitiges Ende.

Etwas unfair?

Ja, natürlich. Aber Fairness gilt aus meiner Sicht nur unter Gentlemen. Wer sich selbst nicht wie ein Gentlemen verhält, verdient aus meiner Sicht auch nicht wie ein solcher behandelt zu werden.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 17.02.2011
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Kommentare

Wird geklärt durch §32 StGB: „Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.“ Auch zuerst Schlagen. Solange es halt Notwehr ist.

Ja, so „einfach“ formuliert es das Gesetz. Das Problem zeigt sich aber in der Praxis:
War ein präventiver Angriff wirklich geeignet? Hätte es nicht auch ein milderes Mittel gegeben?
War die ausgeübte Gewalt angemessen? Hätte es nicht auch ein zwei Schläge weniger getan?
Gerade von Kampfsportlern darf und muss erwartet werden, dass sich diese bei der Ausübung von Gewalt besonders unter Kontrolle haben.
Um die Brisanz zu verdeutlichen:
In Japan wird beispielsweise die Verwendung von Karate (auch in der Selbstverteidigung) mit einem Schusswaffengebrauch gleichgesetzt.
Die wenigsten Richter und Staatsanwälte verstehen etwas vom Kampfsport, so dass der Kampfsportler hoffen kann, dass er mit Otto-Normalverbraucher gleichgestellt wird, doch ein Automatismus ist das eben gerade nicht.
Auch deshalb ist bei Notwehr eben gerade nicht alles erlaubt oder im Sinne des Gesetzes gerechtfertigt.
Es gibt die vermeintliche Notwehr (Putativ-Notwehr obwohl tatsächlich überhaupt kein Angriff bevorstand), die Überschreitung der Notwehr (exzessive Notwehr obwohl die ausgeübte Gewalt in diesem Ausmaß überhaupt nicht erforderlich war) und vieles andere mehr.
Ich bin davon überzeugt, dass einem Kampfsportler, der im alltäglichen Training tagaus tagein auf’s Neue mit Angriffs-Situationen konfrontiert ist, zugemutet werden kann und muss, besonders bedacht zu agieren und auch zu reagieren. Der Kampfsportler sollte in der Regel einschätzen können, was sein Gegenüber kann und was nicht. Insofern muss er auch nicht auf jede Aggression mit dem Recht des Stärkeren reagieren und dem Anderen beweisen, was dieser nicht kann und sich gerade mit dem Falschen angelegt hat. Da der Kampfsportler auch um die Gefährlichkeit der eingesetzten Techniken weiß, kann und muss erwartet werden, dass dieser die Techniken in der konkreten Situation entsprechend auswählt, um mit dem kleinstmöglichen Schaden für den Angreifer den gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff zu beenden.
Es gibt viele Aspekte, die es zu bedenken und abzuwägen gilt.

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