Hausverbote gegen Fans / Schwarze Listen

Bei Großveranstaltungen und vor allem bei Fußballspielen kommt es immer wieder im und um das Stadion herum zu „Randale“. Um dem entgegenzuwirken und um die Sicherheit aller friedlichen Fans zu gewährleisten, sprechen Vereine gegen bereits auffällig gewordene Randalierer so genannte „Stadionverbote“ aus. Doch was sind die rechtlichen Grundlagen solcher Stadionverbote?

Es handelt sich dabei nicht um eine strafrechtliche Sanktion, sondern um eine vorbeugende Maßnahme, bei der der Veranstalter sein „Hausrecht“ ausübt. Grundsätzlich kann nämlich jeder selbst darüber entscheiden, wem er den Zutritt zu seinen Räumen oder zu seinem Gelände erlaubt. Ein Hausverbot darf dabei aber nicht willkürlich sein, denn auch im Verhältnis von Privatpersonen untereinander (das sind auch Vereine im Verhältnis zu den Fans) wirken die Grundrechte und danach gilt, dass nach Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz grundsätzlich alle Menschen gleich zu behandeln sind, wenn für eine Ungleichbehandlung kein sachlicher Grund besteht. Ein solcher besteht aber dann, wenn jemand bereits als Randalierer auffällig geworden ist.
Grundsätzlich steht das Hausrecht dem Eigentümer der Räume bzw. des Geländes zu. Das sind in den wenigstens Fällen bei Stadien die Vereine selbst, sondern die Städte und Gemeinden. Allerdings wird den Vereinen bei Vereinbarungen über die Nutzung des Stadions auch das Hausrecht mit übertragen.
Alle deutschen Fußballvereine sind unter dem Dach des Deutschen Fußballbundes (DFB) organisiert. Die Vereine der ersten und zweiten Bundesliga, der dritten Liga und der Regionalligen haben sich dabei den „Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadienverboten“ des DFB unterworfen. Dabei bevollmächtigen sich die Vereine gegenseitig, über den Bereich des eigenen Hausrechts auch Stadionverbote für den Bereich anderer Stadien auszusprechen. So kann ein Verein, in dessen Stadion ein Randalierer auffällig wird, ein Stadionverbot nicht nur für das eigene, sondern für bundesweit alle Stadien aussprechen. Der Verstoß gegen ein solches Stadionverbot stellt eine Straftat dar, es handelt sich um einen Hausfriedensbruch, der mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zuletzt mit Urteil vom 30.10.2009 (AZ.: V ZR 253/08) derartige Hausverbote für rechtmäßig erklärt. Die Vereine als Veranstalter haben ein schützenswertes Interesse daran, potentiellen Störern den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern, weil sie gegenüber allen Besuchern verpflichtet sind, diese vor Übergriffen randalierender und gewaltbereiter „Fans“ zu bewahren.
Zur Durchsetzung der erteilten Stadionverbote führen die Vereine und der DFB Listen, in denen die vom Stadionverbot Betroffenen mit Namen, Geburtsdatum und Wohnort, Grund und Dauer des Stadionverbotes geführt werden. Diese Listen werden vor einem Spiel sowohl der örtlichen Polizei, als auch (im Hinblick auf internationale Spiele, z.B. Welt- und Europameisterschaft) an die FIFA bzw. UEFA weitergeleitet.
Hier gelten natürlich die Datenschutzvorschriften. Danach ist die Erhebung, Verarbeitung und Benutzung personenbezogener Daten nur zulässig, soweit das Bundesdatenschutzgesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder der Betroffene eingewilligt hat. Überörtliche Stadienverbote werden nach den Richtlinien des DFB ausgesprochen, wenn eine Person wegen einer Straftat auffällig geworden ist und ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Damit ist die Person bei den Polizeibehörden aktenkundig. Dort sind die Polizeien und das Bundeskriminalamt für Zwecke der Strafverfolgung, der Strafvollstreckung, der Gefahrenabwehr und zur Abwehr von schwerwiegenden Beeinträchtigung und der Rechte einzelner befugt, Daten untereinander und auch an nicht-öffentliche Stellen zu übermitteln. Ob die Voraussetzungen der Datenschutzbestimmungen eingehalten sind, wäre aber in jedem Einzelfall zu prüfen.
Udo Maurer
Rechtsanwalt
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 28.06.2012
bisher keine Kommentare

Comments links could be nofollow free.

Budoten Budoshop und Kampfsportversand

Letzte Kommentare

  • Richard Neumayer: Hallo budoten, Euren Kommentar zu "Was haltet Ihr von Taekwondo für Kinder?"...
  • Roberto: Budo besitzt auch die Eigenschaft, jetzt in der modernen Welt, die Sachen...
  • URL: ... [Trackback] [...] Read More here: budoten.blog/kickboxen-oder-thaiboxen-welche-sportart-ist-harter-und-wo-liegen-die-unterschiede/ [...]
  • ilonka Martin: Hallo. Mit deinem Sparrings Partner vorher reden. Du kannst nicht garantieren dass...
  • Martin: Hallo. Magnesium Mangel kann die Ursache sein. Oder du brauchst ein Traing...

LINKS

Produkt-Vorstellungen

Produktsuche bei Budoten

Ninjutsu Shop

 
Leffler Geheimnisse der Kampfkunst - Bodenkampf
Größe: Din A5, Cover: Softcover Ein wahrer Kämpfer beherrscht den Kampf in allen Distanzen. Die meisten realen Kämpfe enden allerdings meistens in der Nah- bzw. Bodenkampfdistanz. Somit ist diese Art des Kampfes eine der wichtigsten Disziplinen für einen vollendeten Kampfkünstler.
Dieses Buch führt den Leser nun in ausfüh...
 
Kubotan, Metall, Schwarz
Länge 14 cm, Metall Die geriffelte Oberfläche erlaubt es den etwa 140 mm langen Kubotan fest in der Hand zu halten.
So ist eine hervorragende Kontrolle im Einsatz gewährleistet.

Dabei lässt sich der Kubotan sowohl separat verwenden aber auch bequem am Schlüsselring befestigen um sicherzustellen, dass er...
 
Abanico Makiwara
DVD, 88 Minuten Das Video bietet detailierte Einblicke in das grundlegende und fortgeschrittene Makiwara- und Körper-Training und zeigt Methoden desselben für verschiedene Techniken und Arten der Kime-Übertragung. Die Arbeit mit klassischen okinawanischen Trainingsgeräten wird vorgestellt. Gleichzeitig werden K...
 
Ju-Sports Bokken aus Polypropylen
Polypropylen-Bokken. Länge ca. 100 cm, Gewicht ca. 590 g mit Tsuba Bokken aus Polypropylen - Der stabile Kunststoff macht den Bokken äußerst langlebig. Auch Training von Bokken auf Bokken ist kein Problem.

Qualität, Verarbeitung und das Material sind sehr hochwertig, gut belastbar und leicht im handling. Eine passende Saya gibt es für diesen Bokken nicht...
 
Tengu-Publishing Koto Ryu - Taijutsu no Kata
Bujinkan Budo Densho Buch (Den Tiger niederschlagende Schule) mit ca. 136 Seiten (viele Erklärungen und ca. 245 Abbildungen) in deutsch. 116,5 x 23,5 cm Diese moderne Densho versteht sich als Arbeitsmaterial für das tägliche Training. Bei den Darstellungen wurde ausschließlich mit Zeichnungen gearbeitet, um den Fokus auf die Ausführung der einzelnen Techniken und Kata zu legen. Knappe erläuternde Texte vervollständigen die Information. Inhaltl...
 
Sportimex Tai-Chi Fächer aus Bambus
erhältlich in Schwarz oder Rot. Das Verhältnis von Preis und Leistung ist bei diesem Artikel einfach super.
Dieser Tai-Chi Fächer aus Bambus mit asiatischem Drachen-Motiv hat folgende Produktmerkmale:
- Breite bei geöffnetem Fächer ca. 61,5 cm
- für Formen-Training geeignet
- schwarz lackierte Holzstreben aus Ba...
 
Kubotan und Mini-Teleskop-Schlagstock
Kubotan und Schlagstock in einem, Länge geschlossen ca. 13 cm, geöffnet ca. 31 cm, chromfarben Kombination aus Kubotan und Teleskopschlagstock. Gefertigt aus gehärtetem Stahl. Griff ist brüniert.

Hergestellt in Taiwan.
 
Ninja-Schwert geschmiedet
Geschmiedete Klinge aus 1045-er Kohlenstoffstahl in schwarz mit Kanal, Klingenlänge ca. 71 cm, Gesamtlänge ca. 101 cm, Gesamtlänge mit Scheide ca. 104 cm Das Schwert ist angeschliffen. Lieferung mit schwarzer Stoffhülle.

Hergestellt in China.
 
Budoten Stickmotiv Kampfsport / Martial Arts DAC-SP4514
Professionelle Stickerei. Maße 180,4 x 146,2 mm, 6 Farbwechsel, 13914 Stiche. Farbanpassung der Bestickung nach Ihren Wunsch-Vorstellungen möglich. Diese Premium-Stickerei wartet nur darauf, auf ein Textil Ihrer Wahl aufgebracht zu werden. Dieses hochwertige Stick-Design kann selbstverständlich auch individuell angepasst werden. Alle in der Stickerei verwendeten Farben können Ihren Wünschen gemäß geändert werden. Teilen Sie uns hierzu Ihr...