Online-Banking mit Risiko

Online-Banking ist bequem. Dies hat jedoch auch seinen Preis. Erhält der eigentliche Empfänger wegen eines Zahlendrehers die Überweisung nicht und geht das Geld auf dem Konto eines Falschen ein, haftet die Bank nicht.

Überweisungen über das Internet (nicht Online-Banking über Software wie z.B. Quicken oder StarMoney) ist riskant, weil immer wieder Kriminelle versuchen, an PIN und TAN zu gelangen um Zugriff auf Ihre Konten zu erhalten. Jetzt hat das AG München entschieden, dass Banken für einen Zahlendreher nicht haftbar gemacht werden können.

Ein Kunde klagte gegen seine eigene Bank. Er hatte aufgrund eines Zahlendrehers 1.800 Euro nicht erhalten, die der Schuldner auf sein Girokonto überweisen sollte. Der Schuldner des Kunden gab bei der Überweisung jedoch die falsche Kontonummer an. Das Geld wurde auf dem Konto einer unbeteiligten Bankkundin gutgeschrieben. Die Empfängerin verbrauchte das Geld alsbald, weil sie finanziell nicht so gut gestellt war und konnte das Geld dann auch nicht mehr zurückzahlen.

Der Kläger verlangte darauf von seiner Bank,?Schadenersatz mit der Begründung, dass die Bank bei der Bearbeitung der Überweisung verpflichtet gewesen wäre, einen Abgleich von Empfänger und Kontonummer durchzuführen und etwaige Abweichungen aufzuklären.

Das AG München erteilte diese Ansicht eine Absage. Nicht die Empfängerbank muss das Geld auf ein falschen Konto eingegangene Geld ersetzen, sondern der Schuldner muss noch einmal zahlen. Die Bank ist bei Nutzung des Online-Zahlungsverkehrs nicht verpflichtet, einen Abgleich zwischen dem Namen des Empfängers und der gespeicherten Bankverbindung durchzuführen. Wer von den Vorteilen des Online-Bankings profitiert, muss auch dessen Nachteile in Kauf nehmen, so das Gericht. (AG München, Urteil v. 18.6.2007, 222 C 5471/07)

Es empfiehlt sich daher, jede Überweisung vor dem Absenden nochmals auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Bemerkt man unmittelbar nach Absenden der Überweisung noch einen Fehler, muss man die Überweisung bei der Bank sofort widerrufen. Die Bank darf die Überweisung dann nicht mehr ausführen. Nur wenn die Bank die Überweisung trotzdem ausführt, haftet sie.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 30.05.2008
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