Brandgefahr in Adventszeit – Versicherung zahlt nicht immer!
So sicher wie es jedes Jahr Weihnachten wird, so sicher kommt es jährlich durch brennende Kerzen zu Wohnungsbränden. Seien es die Kerzen am Adventskranz oder die Kerzen am festlich geschmückten Weihnachtsbaum. Häufig werden brennende Kerzen sich selbst überlassen, einen Moment der Unachtsamkeit und die Flammen greifen um sich.
„Aber Achtung, der Versicherer kann wegen dieser groben Fahrlässigkeit die Leistungen kürzen, das heißt der Schaden wird nicht vollständig oder überhaupt nicht erstattet“, warnt Siegfried Karle, Präsident der Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. Bis vor einigen Jahren konnte der Versicherer die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit grundsätzlich völlig verweigern. Durch eine Gesetzesänderung kann der Versicherer nur noch nach der Schwere der groben Fahrlässigkeit die Leistung kürzen. Gute Hausrat- und Gebäudeversicherungen verzichten bis zu einem bestimmten Betrag oder sogar vollständig auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.
Trotz allem sollten brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt sein. „Durch einfache Maßnahmen, wie beispielsweise Adventskränze auf eine nicht brennbare Unterlagen zu stellen oder ein Verzicht auf leicht entflammbaren Baumschmuck, wie Strohsterne etc. können die meisten Brände zum Glück leicht verhindert werden“, erläutert Siegfried Karle weiter.
Quelle: openPR
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