Urlaub verfällt laut LAG Düsseldorf auch bei langfristiger Erkrankung nicht
Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern verfallen auch dann nicht, wenn diese über das gesamte Jahr hinweg krankgeschrieben und damit nicht arbeitsfähig waren. Das berichtet das Online-Portal PersonalPraxis24.de mit Verweis auf ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (LAG). Den Angaben zufolge wendeten die Richter in ihrer Entscheidung die europarechtliche Urlaubsregelung des Art. 7 der EG-Richtlinie 2003/88 auf das Bundesurlaubsgericht an.
Hintergrund ist der Fall eines langjährigen Außendienstmitarbeiters im öffentlichen Dienst, der ab September 2004 für über ein Jahr fortlaufend arbeitsunfähig krankgeschrieben gewesen war. Ende September 2005 schied der Mann dann unter Bezug von Erwerbsminderungsrente aus dem Arbeitsverhältnis aus. Da er während der vorherigen zwölf Monate keinen Urlaub nehmen konnte, verlangte er vom Arbeitgeber dessen nachträgliche Abgeltung. Während das Arbeitsgericht die Klage noch abgewiesen hatte, gab die 12. Kammer dem Arbeitnehmer nun unter Berufung auf im Januar ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Az.: C-350/06) jedoch Recht.
Urteil des Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 02.02.2009 (Az.:12 Sa 486/06).
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Quelle: openPR
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 15.02.2009bisher keine Kommentare

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Kategorien: Recht, Urteile
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