Nebenkostenabrechnung an Silvester: Frist verstrichen

urteil022Nebenkosten müssen binnen Jahresfrist mit Mietern abgerechnet werden. Endet die Frist am Jahresende, reicht ein Einwurf der Abrechnung an Silvester nicht aus, berichtet Immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten
31.12.2009

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