Steuerhinterziehung: Straffreiheit durch Selbstanzeige wird eingeschränkt

Die schwarz-gelbe Koalition will Steuersündern an den Kragen: Ein neuer Gesetzesentwurf sieht vor, Steuerhinterziehung in Zukunft schärfer zu ahnden. Steuerbetrüger sollen auch weiterhin der Strafe durch Selbstanzeige entgehen können. Allerdings wird das Schlupfloch kleiner: Die Möglichkeit einer Teilanzeige soll es nicht mehr geben. Wer sich selbst anzeigt, muss den gesamten Umfang seiner Steuerhinterziehung offenlegen, um Straffreiheit zu erlangen. Zudem wird der Zeitpunkt vorverlegt, an dem eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich ist.

Künftig gilt die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung durch den Fiskus als letzter Termin. Mit den geplanten Gesetzesänderungen soll in Zukunft der Missbrauch der Selbstanzeige ausgeschlossen werden. Der Kauf von CDs mit Steuersünderdaten durch einige Bundesländer hatte in der Vergangenheit zu zahlreichen Selbstanzeigen geführt. Experten schätzen, dass Deutsche im Ausland 250 bis 300 Milliarden Euro nicht versteuerter Anlagen und Kapitalerträge angesammelt haben. Davon sollen 100 Milliarden Euro aus den letzten 10 Jahren stammen, sie unterliegen nicht der Verjährung und könnten noch versteuert werden.

Monika Fauser, Geschäftsführerin der SKD Deutschland GmbH, begrüßt den Gesetzesentwurf: „Steuerhinterziehung geht immer zu Lasten ehrlicher Steuerzahler.

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 17.02.2011
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