Preisfehler …

Aufgrund eines Software-Fehlers wurden Produkte der Marke JuSports fehlerhaft ausgepreist. Dieser Fehler fiel am vergangenen Dienstag auf. In der Folge wurde zunächst der Fehler behoben. Zugleich wurden die betroffenen Kunden angeschrieben und auf den falschen Preis hingewiesen.
Die Kunden erhielten die Möglichkeit, sich entweder für die Rückabwicklung des Kaufvertrags oder für die Bestätigung des richtigen Preises zu bestätigen.
Natürlich gibt es auch Kunden, die meinen, einen Rechtsanspruch auf Lieferung zu haben und das auch bei einem fehlerhaften Preis.
Dies trifft allerdings nicht zu.
Der Bundesgerichtshof hat bereits im Januar 2005 entschieden, dass Kaufverträge, denen aufgrund eines Softwarefehlers fehlerhafte Preise zugrunde liegen, nach § 119 BGB angefochten werden können. Urteil
Wir bedauern, die durch den Software-Fehler entstandenen Unannehmlichkeiten außerordentlich.
Zugleich können wir aber nur um Verständnis dafür bitten, dass wir die bestellten Waren nicht unter dem Einkaufspreis abgeben können.
Wir verstehen, dass der eine oder andere Kunde ein Schnäppchen gemacht zu haben glaubte. – Soweit so gut.
Unser Ziel ist es, Kunden langfristig ein verlässlicher Partner zu sein. Deshalb können wir im Interesse unserer Kunden und unserer Mitarbeiter keine Waren unter dem Einkaufspreis abgeben.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 30.06.2022bisher keine Kommentare

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Kategorien: Budoten Shop
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