Nicht ohne meinen Anwalt

„Ehrlich sitzt am längsten …,“ wurde unser guter Prof. Dr. Schwochert nicht müde zu betonen. Es ist leider tatsächlich so! Man weiß ja, dass man etwas falsch gemacht hat. So sind reuige Täter bemüht, ihre Schuld durch ein Geständnis zumindest teilweise „wiedergutzumachen“ …
So erfahren die Strafverfolgungsbehörden ()Polizei und Staatsanwaltschaft) oft mehr, als sie ohnehin schon wussten. In der Folge erhöht sich das Strafmaß meist nicht nicht unbeträchtlich.
Deshalb raten Anwälte ihren Mandanten immer wieder, gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft am Besten gar keine Angaben zu machen. Zwar werden Verdächtige selbstverständlich über ihre Rechte belehrt, doch wenn sowieso schon alles bekannt ist, braucht man sich ja nicht mehr weiter in Zurückhaltung zu üben, wie die Vernehmer immer gern betonen. Wer nichts zu verbergen hat, könne ja auch nichts verlieren.
Von dem Recht auf Aussageverweigerung, von dem Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, wissen viele nicht oder überhören die entsprechenden Belehrungen aufgrund der angewendeten Gesprächstaktiken. Die Folge: Sie verraten der Polizei weit mehr, als diese bereits weiß und reiten sich auf gut Deutsch selbst richtig tief in die „Scheiße“.
Viele wissen nicht, dass sie in Deutschland als Beschuldigte noch nicht einmal vor Gericht verpflichtet sind, die Wahrheit zu sagen. Sie dürfen – übrigens völlig legal – lügen, bis sich sprichwörtlich die Balken biegen.
Aber darum geht es in der Strafverteidigung noch nicht einmal in erster Linie. Nicht selten sind bestimmte Umstände geeignet, eine eigentlich mit Strafe bedrohte Handlung zu rechtfertigen. Besondere Umstände des Einzelfalles, die der Betroffene zwar kennt, aber im Verfahren nicht hervorhebt oder die von den Ermittlungsbehörden ungenügend gewürdigt und in der Folge im Gerichtsverfahren keine Beachtung finden, können auf das Strafmaß erhebliche Auswirkungen haben.
Jeder Anwalt weiß: Recht haben und Recht bekommen ist nicht das Gleiche. Deshalb gilt das alte Sprichwort: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.“
Im Fall der Fälle wäre bei strafrechtlichen Ermittlungen immer ein kompetenter Anwalt von Nutzen. Apadana Khodakarami ist ein in Hamburg ansässiger Fachanwalt für Strafrecht. Als leidenschaftlicher Strafverteidiger kann er auf eine langjährige Berufserfahrung zurückblicken.
Über Schuld und Unschuld sowie über das Strafmaß entscheidet der Strafrichter. Der Angeklagte kann mittels eines guten Anwalts einiges für seinen Fall tun, denn nicht selten hat der Angeklagte in gutem Glauben und völlig ohne böse Absicht gehandelt und sieht sich dann überraschend auf der Anklagebank wieder.
Apadana Khodakarami hat sich in seiner Tätigkeit als Strafverteidiger auf die Fachgebiete Arzt- und Medizinstrafrecht, Arbeits- und Wirtschaftsstrafrecht, Verhaftungen, Hausdurchsuchungen, Revision von Strafsachen und Verfassungsrecht spezialisiert. In diesen Bereichen vertritt er die Rechte seiner Mandanten nach allen Regeln der Kunst.
www.straf-verteidigung-hamburg.de
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 14.03.2022bisher keine Kommentare

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