Altersnachweis – da könnte ja jeder kommen …
„Super die Sache mit dem Personalausweis. – Da könnte ja jeder kommen.“ schrieb uns unlängst ein Kunde. Grund war, dass wir um einen Altersnachweis gebeten haben, da er Artikel bestellt hatte, für die der Gesetzgeber den Erwerb erst ab 18 Jahren erlaubt hat.
Wir haben uns das nicht ausgedacht … Als in Deutschland ansässiges Unternehmen müssen wir uns an die deutschen Gesetze halten.
Soweit bestimmte Waffen einen Altersnachweis erfordern, ist die einfachste und kostengünstigste Möglichkeit, diesen per Ausweis-Kopie zu erbringen. Es gibt daneben noch diverse andere Möglichkeiten, die ich nachfolgend kurz darstelle:
Wir sind an die bestehenden Gesetze gebunden und übersenden daher, Waren, die einen Altersnachweis erfordern, grundsätzlich erst nach Eingang des Altersnachweises.
Der Altersnachweis kann erbracht werden durch:
die Übersendung einer Kopie eines Personal-Dokuments (z.B. Personalausweis, Identitätskarte, Führerschein, Reisepass) oder
sonstigen Personaldokuments (z.B. Geburtsurkunde)
Die Kopie Ihres Personal-Dokuments kann uns per Fax an 03533/4890585 zugesendet werden. Dabei sollte das Fax-Gerät auf „Fein-Modus“ bzw. „Foto-Modus“ umgestellt werden.
oder
als Anhang zu einer Email (möglichst als JPG-Datei) an: info@budoten.com
Die Kopie kann aber auch selbstverständlich per Post zugesendet werden: Budoten Limited, Lindenweg 5, D-04910 Elsterwerda
Der Altersnachweis kann auch erbracht werden durch:
a) das Post-Ident-Verfahren. Hierbei identifizieren Sie sich gegenüber dem Postzusteller unter Vorlage eines Personal-Dokuments (Personalausweis, Führerschein, Reisepass) und Ihrer Unterschrift. Die hierbei entstehenden Kosten von 8,00 € müssen wir Ihnen weiterberechnen.
b) einen amtlichen Altersnachweis. Hierbei wird das vorgelegte Personal-Dokument (Geburtsurkunde, Personalausweis, Führerschein, Reisepass oder eine andere geeignete sonstige Bescheinigung) durch die Behörde (z.B. die Stadt / Gemeinde, Notar) beglaubigt. Für gewöhnlich fallen hierbei auch Gebühren an, die Ihnen direkt von der ausstellenden Behörde in Rechnung gestellt werden. Pfarreien können gleichfalls einen Altersnachweis beglaubigen und verlangen hierbei meist keine Gebühren.
Genau deshalb ist wohl die Erbringung des Altersnachweises durch,?Übersendung der Kopie eines Personal-Ausweises (bzw. eines Scans / Fotos des Personalausweises) der einfachste und zugleich kostengünstigste Weg, das gesetzlich vorgeschriebene Alter für den Erwerb bestimmter Produkte nachzuweisen.
Unabhängig davon – Welche Gefahr geht eigentlich von einem Personalausweis aus? Welche personenbezogenen Daten gibt der Personalausweis eigentlich über die im Laufe des Bestellprozesses zu nennenden Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift) hinaus preis? – Die Antwort lautet in beiden Fällen: Keine. Gerade deshalb ist für uns die Reaktion des Kunden ebensowenig nachvollziehbar wie verständlich. Aber gut: Dann gibt es eben zumindest bei uns keine Waren, für die der Gesetzgeber ein bestimmtes Mindestalter festgelegt hat.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 27.03.2008bisher keine Kommentare

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