Der EU-Führerschein im Visier der (öffentlich-rechtlichen) Medien
Es vergeht kaum eine Woche, in der nicht auf einem dritten Programme ein, zumeist negativer Bericht, über den EU-Führerschein über die Mattscheibe flimmert.
Das Erstaunliche ist: der EU-Führerschein ist nur in den deutschen, öffentlich – rechtlichen Medien ein Thema. Deutsche private sowie alle anderen nationalen Sender in der EU berichten entweder garnicht oder aber neutral.
Lediglich bei uns wird diese Möglichkeit verteufelt. Dazu sind viele Berichte schlecht recherchiert oder aber mit Unwissenheit oder Unwahrheit gespickt.
Parallel dazu gilt es zu beachten, dass der EU-Führerschein nur den deutschen Behörden ein Dorn im auge ist. Alle anderen Staaten der EU halten sich vorberhaltlos an die Vorgaben der EU, die einfach gesagt lauten: ein Papier, dass in einem EU-Staat ausgestellt wird, muss von allen anderen Staaten anerkannt werden, so lange es regelgerecht erworben wurde.
Dazu gilt es zu Wissen, das der Preis für einen Führerschein und die MPU in Deutschland einen europaweiten Spitzenplatz belegt. Bei der Durchfallquote belgen wir sogar einen Platz in der Weltspitze. Der deutsche Führerschein ist also nicht nur teuer, sondern auch schwer wiederzuerlangen. Ein Schelm ist, wer dabei Böses denkt
Aber was hat es nun mit dem EU-Führerschein und den Gerüchten wirklich auf sich?
Tatsache ist, nach dem Beitritt der osteuropäischne Staaten bildete sich eine Führerscheinmafia. Durch die Mithilfe zweier (Carsten Schwaninger und Rolf Herbrechtsmeier) Insider wurde dieser Sumpf trockengelegt und als Konsequenz daraus entstand die 3.EU-führerscheinrichtlinie in welcher die Bedingungen für den EU-Führerschein wasserdicht festgezurrt wurden. Diese Richtlinie wurde mittels verschiedener Urteile des EUGH konkrtisiert. Die Regeln sind so einfach wie einleuchtend.
Der Bewerber muss seinen (nachprüfbaren und mit ladungsfähiger Adresse versehenen) Wohnsitz für 185 Tage im Kalenderjahr im Ausstellerland innehalten. Zwischen Ausstellung des Führerscheins und der Anmeldung im Gastland müssen mindestens 185 Tage liegen und es darf keine Sperrzeit oder schwebendes Verfahren anhängig sein. Natürlich muss der Bewerber auch im Gastland eine Führerscheinprüfung ablegen.
Wird der EU-Führerschein unter Beachtung dieser Regeln erworben, so gilt er in ganz Europa. In Deutschland genau so wie in den Niederlanden oder Bayern.
Soweit die Fakten.
Es gibt jedoch immer noch Betrüger die Ihren Kunden die Rechtmässigkeit eines nicht auf diesem Wege erworbenen Papieres vorgaukeln. Da wird in der Tat mit Wohnsitzen auf Friedhöfen oder gekauften Prüfungen gearbeitet. Manchmal darf der Kunde auch einfach nur zahlen, erhält aber gar keine Leistung. Diese vereinzelten Betrugsagenturen sorgen natürlich dafür, das der EU-Führerschein gerade in Deutschland immer noch ein gewisses „halbseidenes“ Ansehen hat.
Quelle: openPR
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