Adventszeit: Hochsaison für Brandschutz
Ob Adventskranz oder Weihnachtsbaum: Der Schein echter Kerzen sorgt in der Weihnachtszeit für festliche Stimmung. Kerzen schaffen die perfekte Atmosphäre für gemütliche Stunden. Wer vor lauter Romantik allerdings die Sicherheit vernachlässigt, zahlt unter Umständen einen hohen Preis. Die deutschen Versicherer beziffern die Summe der Brandschäden in der besinnlichen Zeit auf 35 Millionen Euro. Das Immobilienportal Immowelt.de gibt deshalb Tipps zum richtigen Umgang mit Adventskranz und Christbaum.
– Je frischer ein Baum, desto höher ist der Feuchtigkeitsgehalt seiner Zweige. Die Gefahr, dass diese Feuer fangen, ist dadurch wesentlich geringer. Einige Händler bieten Weihnachtsbäume an, die in einem Übertopf verwurzelt sind. Regelmäßiges Gießen verringert hier das Risiko eines Wohnungsbrands.
– Um das Austrocknen zu verhindern, ist es wichtig, Nadelgewächse möglichst weit weg von Heizkörpern oder Kaminöfen zu platzieren, empfiehlt das Immobilienportal Immowelt.de.
– Bäume und Kränze sollten stets auf einem feuerfesten Untersatz stehen. Ideal sind Teller aus Glas oder Marmorplatten. Völlig ungeeignet sind hingegen Tischdecken aus Papier oder Kunststoff.
– Besonders brandgefährlich: künstlicher Pulverschnee aus der Dose. Das chemische Zierwerk wirkt wie Brandbeschleuniger. Dabei entflammen sehr trockene Zweige ohnehin fast explosionsartig.
– Kommt es doch zu einem Brand, sollten ein Eimer Wasser, eine Löschdecke oder ein Feuerlöscher stets greifbar sein. Feuerlöscher sollten etwa alle zwei Jahre von einem Fachmann geprüft werden. Das Datum der letzten Prüfung ist auf einer Plakette auf dem Gerät vermerkt.
– Einige Bundesländer schreiben in Wohnungen die Montage von Brandmeldern vor. Doch auch dort, wo ihr Einsatz freiwillig ist, leisten sie für einen niedrigen Anschaffungspreis zwischen 20 und 50 Euro wertvolle Dienste.
Rauchmelder entbinden allerdings nicht von der Aufsichtspflicht, mahnt das Immobilienportal Immowelt.de: Wer brennende Kerzen eine Viertelstunde aus den Augen lässt, handelt grob fahrlässig – und riskiert damit den Schutz der Hausratversicherung. Im Schadensfall kann dies die eigene Existenz bedrohen, warnt das Immobilienportal Immowelt.de.
Quelle: openPR
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 29.11.2011bisher keine Kommentare
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