AGB überarbeitet

Budoten hat die AGB in einem kleinen Punkt angepasst: Die Kostentragungspflicht für Verbraucher bei Rücksendungen. An der bisherigen Geschäftspraxis wird sich aber nichts ändern.

Aufgrund des Hinweises unseres Rechtsanwalts, der die Möglichkeit einer falschen Auslegung unserer alten AGB sieht, haben wir die bisherigen Regelungen geringfügig überarbeitet und klarer formuliert.

Alte Formulierung:

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden abgeholt.
Bitte frankieren Sie die Rücksendung ausreichend, um Strafporto zu vermeiden. Für die einfache und kostengünstige Abwicklung der Rücksendung können Sie unseren Retourenservice nutzen. Fordern Sie hierzu einfach per E-Mail einen Retourenaufkleber an:
info@budoten.com

Für Deutschland gilt: Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Mit,?dieser Regelung,?werde für Verbraucher der Eindruck erweckt, dass dieser die Rücksendung (in jedem Fall) zu frankieren habe und er anderenfalls mit der Zahlung von Strafporto zu rechnen habe. Der Hinweis mit dem Strafporto könnte Verbraucher davon abhalten, Waren mit einem Wert von über 40 Euro unfrei zurückzusenden.

Das OLG Hamburg, welches für seine extrem verbraucherfreundliche Rechtsprechung bekannt ist, hat mit Beschluss vom 20.4.2007 (Az.: 3 W 83/07) entschieden, dass die Formulierung „Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden. Wir erstatten Ihnen den Portobetrag dann umgehend zurück." nicht gegen geltendes Recht verstößt und vom Händler verwendet werden kann.

Wir haben uns für eine nochmals „entschärfte“ und damit rechtsichere Formulierung entschieden. Unfreie Rücksendungen sind mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden, die wir einerseits gern vermeiden wollen. Andererseits bietet Budoten den Kunden seit vielen Jahren einen Retourenservice an, auf den wir ebenfalls in geeigneter Form hinweisen möchten.

Mit der,?Formulierung „Bitte senden Sie die Waren nicht unfrei zurück. Wir erstatten die Rücksendekosten gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.“ haben wir auch das sonst bei verbraucherfeindlichster Auslegung böse Wort „Strafporto“ komplett vermieden.

Die Umstellung der Text-Passagen sollte zudem noch mehr Klarheit schaffen und Fehlinterpretationen komplett ausschließen.

Neue Formulierung:

Für Deutschland gilt: Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Für die einfache und kostengünstige Abwicklung der Rücksendung können Sie unseren Retourenservice nutzen. Fordern Sie hierzu den Paketaufkleber für die Rücksendung per Email an: info@budoten.com
Bitte senden Sie die Waren nicht unfrei zurück. Wir erstatten die Rücksendekosten gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 19.01.2009
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