Ablehnung der Ampel durch das Europäische Parlament ist ein Sieg der Vernunft

Das Europäische Parlament in Straßburg hat mit deutlicher Mehrheit der so genannten Ampelkennzeichnung für Lebensmittel eine Absage erteilt. In der ersten Lesung der neuen EU-Lebensmittelinformationsverordnung votierten die Parla-mentarier damit gegen eine wertende Kennzeichnung von Lebensmitteln mit den drei Signalfarben rot, gelb und grün. Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL) begrüßte die Entscheidung als einen Sieg der Vernunft. BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst sprach von einem „guten Tag für die europäischen Verbraucher“: „Nur eine sachliche und objektive Nährwertkennzeichnung ist eine sinnvolle Nährwertkennzeichnung und hierfür hat das Europäische Parlament heute den Weg frei gemacht.“

Gleichzeitig zeigte sich die deutsche Lebensmittelwirtschaft erleichtert, dass das Europäische Parlament auch nationalen Alleingängen bei der Lebensmittelkennzeichnung einen Riegel vorschoben hat. Horst würdigte dieses Votum: „Die Reform der Lebensmittelinfor-mationsverordnung erfüllt damit ihr Versprechen einer europaweiten Einheitlichkeit, die für den europäischen Binnenmarkt so wichtig ist. Von dieser Entscheidung werden Verbraucher und Wirtschaft gleichermaßen profitieren.“

Weiterhin begrüßte der BLL die Klarstellung durch das Europäische Parlament, dass bei unverpackten Lebensmitteln zwar Informationen für Allergiker erforderlich sind, lose Ware aber von diesen umfangreichen Kennzeichnungsvorgaben ausgenommen wird. Etwas an-deres wäre in der Praxis nicht zu leisten.

Das Votum für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Zutaten bei verarbeiteten Lebensmitteln rügte der BLL dagegen als zu weitgehend. Hauptgeschäftsführer Matthias Horst verwies auf die erheblichen Schwierigkeiten bei der Umsetzung und die Nachteile für die Verbraucher: „Gewonnen wäre dabei nichts: Die Unternehmen hätten höhere Produktionskosten und die Verbraucher angesichts unübersichtlicher Etiketten keinen Informationsgewinn. Außerdem könnten sich die Lebensmittel dadurch verteuern.“ Vor einer ver-pflichtenden Herkunftskennzeichnung sei es unabdingbar, eine Folgenabschätzung („impact assessment“) durchzuführen, um die Umsetzbarkeit einschätzen zu können.

Über das Ziel hinaus geschossen ist das Europäische Parlament nach Ansicht des BLL bei dem Umfang der Pflichtangaben. Im Gegensatz zu der von der Lebensmittelwirtschaft be-reits auf breiter Ebene freiwillig benutzten Nährwerttabelle mit Energie plus sieben Nährstoffe sollen künftig zehn plus GDA-Angaben („Guideline Daily Amount“) verpflichtend angegeben werden. Hieran übte Horst deutliche Kritik: „Mehr ist nicht immer besser. Zu viele Angaben verwirren den Verbraucher eher als dass sie ihn besser informieren.“

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Dr. Andrea Moritz
Godesberger Allee 142-148
53175 Bonn
Tel.: +49 228 8199-127, Fax: +49 228 81993-227
Mobil: +49 151 18418492
Internet: www.bll.de

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette – Industrie, Handel, Hand-werk, Landwirtschaft und angrenzende Gebiete – sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 18.06.2010
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