Asylbewerber und Flüchtlinge in der Polizeilichen Kriminalstatistik

Vielen sind sicherlich noch die Diskussionen in den Ohren in denen behauptet wurde, die Kriminalität von Asylbewerbern und Flüchtlingen sei weit geringer als die von Deutschen. Da die absoluten Zahlen schon damals eine andere Situation offenlegten, wurden dann prozentuale Umrechnungen vorgenommen, um diese Behauptung zu stützen.

Außerdem wurde behauptet, dass Gewalttaten von Aslybewerbern und Flüchtlingen gegen Deutsche weit seltener vorkommen als von Deutschen gegen Asylbewerber und Flüchtlinge verübte Gewalttaten.

Diese Diskussionen und die Zahlenspielereien, die je nach politischer Haltung mal in die eine, mal in die andere Richtung – ganz nach dem Motto: „Glaube keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast“ – interpretiert wurden, nahm das BKA zum Anlass in der Kriminalstatistik auch zusätzlich zu erfassen, ob Asylbewerber und Flüchtlinge als Opfer oder Täter beteiligt waren.

Die ersten Ergebnisse liegen nun für 2019 vor.

Insgesamt kann zusammenfassend festgestellt werden, dass Deutsche häufiger Opfer von aus den Kreisen der Asylzuwanderern stammenden Gewalttätern wurden als umgekehrt.

In der Deliktgruppe „Mord und Totschlag“ wurden 138 Deutsche Opfer einer Straftat, an der mindestens ein tatverdächtiger Zuwanderer beteiligt war. Davon wurden 27 Personen Opfer einer vollendeten Tat. Umgekehrt wurden 53 Asylbewerber oder Flüchtlinge Opfer von Taten, an denen mindestens ein Deutscher beteiligt war. Davon wurde eine Person Opfer einer vollendeten Tat.

Im Bereich „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ wurden 2866 Deutsche Opfer einer Straftat mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer wohingegen 95 Asylbewerber oder Flüchtlinge Opfer einer Straftat mit mindestens einem tatverdächtigem Deutschen wurden.

Der dritte erfasste Bereich sind Straftaten gegen die persönliche Freiheit und Rohheitsdelikte (Körperverletzung und Raub). 1,01 Millionen Opfer wurden in 2019 registriert. Hierunter waren 95.400 Opfer von Straftaten bei denen mindestens ein Zuwanderer tatverdächtig war. Im Vorjahr waren es noch 102.000. Jedes zehnte Opfer war dabei Opfer einer von Zuwanderern verübten Tat obwohl diese nur etwa zwei Prozent der Bevölkerung ausmachen.

Unter den 95.400 Opfern waren insgesamt 45.900 Deutsche. Umgekehrt wurden 10.400 Zuwanderer Opfer von Körperverletzung und Raub durch Deutsche. Dies ist eine Zunahme von 23 Prozent gegenüber 2018, wo 8.455 Zuwanderer Opfer solcher Straftaten wurden.

Auffälligkeiten von Gruppen lassen keine Aussage über den einzelnen Täter zu. Gerade die Asylzuwanderer sind eine sehr heterogene Gruppe mit vielen verschiedenen Hintergründen, Bildungsstand, Herkunftsländern, sozialem Umfeld … Die überwiegende Mehrheit der Asyl-Zuwanderer begeht niemals eine schwere Straftat, was umgekehrt auch für die Deutschen gilt.

Dennoch ist unbestreitbar, dass die Gruppe der Asyl-Zuwanderer in der Kriminalstatistik überdurchschnittlich stark präsent ist. Kriminologen führen dies vor allem darauf zurück, dass die Täter im Durchschnitt jünger und häufig männlich sind. Sie leben überwiegend in Großstädten und gehören zu einem großen Teil unteren Bildungsschichten an. Statistisch gesehen erhöhen diese Merkmale die Neigung zu Straftaten.

Zu berücksichtigen ist ferner, dass sich die Zahlen der Kriminalstatistik auf aufgeklärte Fälle beziehen.

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass in der Statistik unterschiedliche Definitionen für die Herkunft des Täters verwendet und auch darüber hinaus Unschärfen vorkommen. Beispielsweise werden bei vollendeten Tötungsdelikten alle von der Tat betroffenen Opfer unter „vollendetes Tötungsdelikt“ erfasst, selbst wenn nur ein Opfer getötet wurde. Das BKA will diese Unschärfe künftig durch klarere Abgrenzungen beseitigen.

Auch in der Täter-Opfer-Statistik werden die Kategorien nicht immer ganz deckungsgleich definiert. Beispielsweise gilt die Zuordnung „Zuwanderer tatverdächtig – Opfer deutsch“. Im umgekehrten Fall aber lautet die Kategorie „Deutscher tatverdächtig – Opfer Asylbewerber oder Flüchtling“. Die Kategorie „Asylbewerber oder Flüchtling“ ist etwas weiter gefasst. Hierunter zählen auch Personen, die einmal Asylbewerber oder schutzberechtigt waren, inzwischen aber geduldet sind oder eine Niederlassungserlaubnis haben.

Wünschenswert wäre es auch hier, dass die Kategorien deckungsgleich sind um daraus wirkliche Schlüsse ziehen zu können.

Bemerkenswert ist aber auch ein anderer Wert aus der Statistik: In nur 21 Prozent der 50.466 Fälle (also 10.400 Fälle) , in denen ein Asylbewerber oder Flüchtling Opfer einer der unter Körperverletzung und Raub erfassten Straftaten war ein Deutscher tatverdächtig. in 29.668 Fällen waren die Tatverdächten ebenfalls Asyl-Zuwanderer und in den übrigen 10.398 Fällen andere Ausländer. Dies sind immerhin 80 Prozent der begangenen Straftaten.

Diese Zahlen sprechen nicht dafür, dass Flüchtlinge besonders und in erster Linie durch deutsche Fremdenfeinde bedroht sind. Im Gegenteil: Die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik zeigen deutlich, dass Schutzsuchende in Deutschland vor allem von anderen Ausländern angegriffen werden.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 29.08.2020
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