Ehrenmord in Deutschland: Die Justiz sieht niedrige Beweggründe und verurteilt zu lebenslänglich

gefaengnis-gitterEine große deutsche Boulevardzeitung und deren Abschreiber behaupten aktuell, die deutsche Justiz gewähre nach einem „Ehrenmord“ eine Art „Islam-Rabatt“. Die Behauptung ist falsch. Seit 20 Jahren wird „Ehrenmord“ als Mord mit lebenslanger Haft geahndet. Allerdings werteten die meisten deutschen Gerichte bis 1996 den „Ehrenmord“ als Totschlag und fällten ein milderes Urteil, berichtet Dr. Carina Agel in ihrer Studie „Ehrenmord in Deutschland“.

Die Entwicklung der Rechtsprechung bezieht sich v.a. darauf, ob der „Ehrenmord“ aus „niedrigen Beweggründen“ verübt wurde und damit als Mord klassifiziert werden kann.
Vor 1996 „bildeten die individuellen Anschauungen und Wertvorstellungen des Täters, also beispielsweise dessen Bindung an die besonderen Ehrvorstellungen seines Kulturkreises, den Maßstab für die Bewertung des objektiven Vorliegens der Beweggründe. Täter, die in der Überzeugung töten, zur Wiederherstellung der Familienehre tätig werden zu müssen, wurden somit häufig aufgrund der Verneinung der niedrigen Beweggründe und mangels eines anderen Mordmerkmals wegen Totschlags verurteilt.“
1994 räumte der Bundesgerichtshof mit dieser Praxis auf und entschied: „Der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes ist den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland zu entnehmen – und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt.“
Das bedeutet konkret: „Tötung aus Blutrache, bei der sich der Täter seiner ´persönlichen Ehre und der Familienehre´ wegen gleichsam als Vollstrecker eines von ihm und der Familie gefällten Todesurteils über die Rechtsordnung und einen anderen Menschen erhebt, ist als besonders verwerflich und sozial rücksichtslos anzusehen… Tötung aus dem Motiv der Blutrache ist in der Regel in höchstem Maße verwerflich und begründet die Annahme niedriger Beweggründe.“
Dieser Einschätzung folgen die deutschen Gerichte seit 20 Jahren in aller Regel und fällen ihre Urteile auf Mord. Auch der oft immense soziale Druck, unter dem die Täter die „Ehrenmorde“ begehen und bis zu einem gewissen Grad selbst Opfer sind, veranlasst die Justiz nicht, einen sogenannten „Islam-Rabatt“ zu gewähren.
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 20.08.2014
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