Ein Kurzzeitkennzeichen – was ist das eigentlich?

auto-sommer-kfz-hitzeDas Wort Kurzzeitkennzeichen hat sicher jeder schon mal gehört, aber was verbirgt sich eigentlich hinter einem Kurzzeitkennzeichen und wofür kann dieses benutzt werden, und woher bekommt man das eigentlich? Ein Kurzzeitkennzeichen wird für Probefahrten, zur Vorführung bei TÜV oder Dekra und zur Überführung verwendet, und verliert seine Gültigkeit nach fünf Kalendertagen.

Beim Einsatz eines Kurzzeitkennzeichens stellen sich in der Regel einige Fragen, die wichtigsten Aspekte hier kurz zusammengefasst.
Design: Das Kurzzeitkennzeichen ist relativ einfach dank seines gelben Feldes am rechten Rand erkennbar. In diesem Feld ist dann auch das Datum des Ablaufes der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens vermerkt.
Kosten: Die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen setzen sich aus drei Faktoren zusammen. Zu aller erst die Gebühr beim Straßenverkehrsamt, welche in ganz Deutschland einheitlich mit 10,20 zu Buche schlägt. Hinzu kommen die Kosten für das Erstellen der Nummernschilder, in der Regel liegen diese im Bereich von 10 Euro. Den größten Posten bei den Kosten für das Kurzzeitkennzeichen macht die notwendige Versicherung (Stichwort: eVB-Nummer) aus, diese variieren, liegen aber im Normalfall zwischen 35 und 50 Euro.
Unterlagen: Um ein Kurzzeitkennzeichen anmelden zu können werden beim Gang zur Zulassungsstelle folgende Unterlagen benötigt: Die Deckungskarte der Versicherung mit der eVB-Nummer, ein Ausweisdokument wie Personalausweis oder Reisepass, wenn es sich um ein Unternehmen handelt die Gewerbeanmeldung oder der Auszug aus dem Handelsregister und, falls im Auftrag gehandelt wird, eine entsprechende Vollmacht.
Einschränkungen: Ganz grundsätzlich gilt, dass mit einem Kurzzeitkennzeichnen nur bestimmte Arten von Fahrten unternommen werden dürfen. Dazu gehören Probefahrten, die Fahrt zur Dekra oder dem TÜV und die Überführung des Fahrzeuges vom Ort des Kaufes an den Wohnort. Das Kennzeichen selber ist allerdings nicht an einen Ort gebunden, kann also an anderer Stelle erworben als eingesetzt werden. Aber in jedem Falle gilt das das Kurzzeitkennzeichen maximal fünf Tage gültig ist.
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 2.07.2014
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