Behandlungsfehler: "Die Wunde in mir – Misshandlung auf Krankenschein"
Johanna Darka ist Journalistin, Autorin und Dokumentarfilmerin. Gerade ist von ihr ein hochaktuelles Buch erschienen, das sie auf einem bemerkenswerten literarischen, erzählerischen Niveau geschrieben hat. In „Die Wunde in mir – Misshandlung auf Krankenschein. Ein Bericht“ schildert Johanna Darka die von ihr selbst erlebte Geschichte eines ärztlichen Behandlungsfehlers, wie er in Deutschland sehr häufig – und leider immer häufiger – vorkommt.
Etwa 40.000 Fälle von Behandlungsfehlern werden jährlich der Berufshaftpflicht der Ärzte angezeigt. Nur ein Drittel davon wird offiziell als Schaden anerkannt. Die geschätzten Zahlen bewegen sich zwischen 100.000 bis hin zu einer Million Fälle pro Jahr. Juristen im Medizinrecht gehen sogar noch von weit höheren Dunkelziffern aus. Wobei es mit zum Problem gehört, dass es keine zentrale Stelle zur Erfassung und Analyse von Behandlungsfehlern gibt. So aber kann es keinen Fortschritt in der Betrachtung und hinsichtlich einer Verbesserung der Situation geben.
Allein die Techniker Krankenkasse hat in einer Befragung ihrer Mitglieder ermittelt, dass jeder Fünfte meint, schon einmal falsch behandelt worden zu sein. Der Finanzbedarf bei den Haftpflichtversicherern im Heilwesen stieg von rund 150 Millionen Mark im Jahr 1990 auf etwa 700 Millionen Mark im Jahr 2000. Ungeklärte Arztfehler verursachen immense Kosten in unserem Gesundheitssystem, dessen finanzielle Schieflage immer wieder Anlass zur Diskussion gibt. Welch großer Faktor davon allein durch ärztliche Fehlbehandlungen verursacht wird, bleibt bislang weitgehend unbeachtet. So bezahlen häufig die Krankenkassen und die Rentenversicherungen für das, was Ärzte angerichtet haben. Und dies liegt nicht zuletzt daran, dass die rechtliche Lage der Menschen, denen ein Behandlungsfehler passiert, so überaus ungesichert ist. Diese äußerst brisante Situation erklärt, dass seitens der Politik gerade ein neues „Patientenrechtegesetz“ beschlossen und rechtskräftig wurde.
Von den Fachanwälten allerdings, die tagtäglich mit den Auswirkungen des Medizin- und Haftungsrechts in Deutschland zu tun haben, wird das neue Patientenrechtegesetz als bloße „Kosmetik“ im Rechtsgefüge angesehen, das an der schlimmen Situation der vielen Betroffenen nichts ändert. Ein von der Opposition geforderter Hilfsfond, der die Opfer von Behandlungsfehlern wenigstens finanziell unterstützen sollte, wurde nicht umgesetzt.
Die PatientInnen, die schwer erkrankt sind, müssen dem Arzt seinen Fehler nach- und beweisen, Gutachten einholen (und häufig bezahlen), einen oder mehrere Anwälte konsultieren, was nicht nur in finanzieller Hinsicht schwierig ist. Die sogenannte „Beweislast“ liegt in der Regel nur auf den Schultern der Patienten, wohingegen die gesunden Ärzte durch mächtige Haftpflichtversicherungen und ihre Juristen vertreten werden. So sind die PatientInnen weiterhin Spielball einer gut vernetzten Ärzteschaft. Diese hält in Gutachten zusammen und wird von internationalen Versicherungskonzernen vertreten, gegen die ein Patient als kleiner David gegen Goliath kaum eine Chance auf Verwirklichung eines angemessenen Schadensersatzes hat. Letztlich kommt hier Schaden auf Schaden, denn diese Weise des juristischen und medizinischen Umgangs bedingt weiter, dass die Betroffenen nicht nur körperlich geschädigt, sondern durch langwierige Prozessführungen und Abwiegelungen zusätzlich psychisch traumatisiert werden. So aber ist grundsätzlich kein Schadensausgleich möglich.
Quelle: openPR
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