Wichtige Änderungen 2013
Rentenversicherungspflicht: ja oder nein?, elektronische Lohnsteuerkarte, neue Minijob-Regelung: Was sich im Jahr 2013 ändert, darüber informiert Dagmar Schulz.
Aus für die Rentenversicherungspflicht
„Die langen Diskussionen um eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige sind vorerst vom Tisch“, so Dagmar Schulz. Noch im Frühjahr 2012 sorgte eine Meldung des Bundesarbeitsministeriums für große Furore. Geplant war die Einführung einer verpflichtenden Altersvorsorge für alle Selbstständigen in Höhe von 350 bis 400 Euro – und zwar unabhängig von ihrem jeweiligen Einkommen. Nach etlichen Protesten, anhaltenden politischen Debatten und vielen offenen Fragen bezüglich der Umsetzbarkeit steht jetzt fest: Die geforderte Rentenversicherungspflicht wird es zumindest bis zur nächsten Bundestagswahl Herbst 2013 laut Bekanntgabe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nicht geben. „Pflichtbeiträge in diesem Umfang hätten die Existenz vieler Selbstständiger ernsthaft gefährdet, dennoch sollte sich jeder Selbstständige frühzeitig um eine angemessene Altersvorsorge kümmern“, rät Dagmar Schulz. Zunächst ist die Einführung vom Tisch. Jedoch für die Zukunft nicht gänzlich ausgeschlossen.
Elektronische Lohnsteuerkarte
Zum 1. Januar 2013 wurde die elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt. Sie soll den Verwaltungsaufwand reduzieren und das System vereinfachen, da alle Informationen in der ELStAM-Datenbank (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) beim Bundeszentralamt für Steuern erfasst sind, und dort vom Arbeitgeber abgerufen werden können. Schon seit dem 1. November 2012 können Arbeitgeber die sog. Abzugsmerkmale (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge, Kirchensteuer) ihrer Angestellten über die Datenbank abrufen und dem Lohnsteuerabzug 2013 zugrundelegen. Eine etwaige Datenänderung ist für den Arbeitgeber durch eine jeweils zum Monatsbeginn abrufbare Liste sofort ersichtlich.
Durch diese Einführung erfahren Arbeitgeber eine Erleichterung in der Abwicklung.
Neue Grenzen bei Minijobs
Außerdem weist Dagmar Schulz auf folgende Neuregelungen hin: „Für Selbstständige, die in ihrem Unternehmen Mitarbeiter auf 400-Euro-Basis beschäftigen, gibt es 2013 neue Regelungen, denn Minijob-Verhältnisse werden grundsätzlich rentenversicherungspflichtig.“ Minijobber können nun 450 Euro steuer- und versicherungsfrei verdienen, die Obergrenze für die Gleitzone („Midijobs“) steigt auf 850 Euro. Während zuvor ausschließlich der Arbeitgeber seinen Anteil von 15 % in die Rentenversicherung eingezahlt hat, zahlen nun auch Arbeitnehmer 3,9 %. Generell können sich Minijobber auf Antrag von diesen Zahlungen befreien lassen, der Arbeitgeber muss die Minijob-Zentrale entsprechend darüber informieren.
Quelle: openPR
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