Wer ist schuld? Ich jedenfalls nicht!

Wenn etwas bei der Zahlungsabwicklung nicht klappt ist der Schuldige natürlich schnell gefunden – es ist der Zahlungsabwickler! Bei der Internet-Recherche bin ich auf Verbraucherschutz.de gestoßen, eine Webseite auf der „Verbraucher“ sich beschweren und vor „Abzocke“ warnen können. Interessiert hat mich hier vor allem unser neuer Partner Klarna, über den bei Budoten seit Donnerstag die zusätzlich Rechnungs- und Ratenzahlung möglich ist.

Die meisten der geäußerten Beschwerden und Kritikpunkte erweisen sich bei genauerem Hinsehen als unbegründet.
Es sind im Grunde nur zwei Punkte die mich aufmerken lassen:
1) es werden immer wieder die gleichen Shops genannt
2) es sind Probleme mit der Verbuchung der Zahlung
zu 1)
In fast allen genannten Fällen kann Klarna wohl kaum der wirklich Schuldige sein. Klarna ist in vielen Shops integriert – warum fallen dann immer wieder die gleichen Namen wie Schuhtempel oder Personello?
Fällt da nicht vielleicht auf, dass hier aller Wahrscheinlichkeit bei dem Shop etwas nicht stimmt? Klarna kann nur entsprechend der vom Shop vorgegebenen Daten handeln. Wird beispielsweise eine Rechnung vor Versand der Ware aktiviert, ist die Rechnung natürlich auch fällig, bevor die Ware eingegangen ist. Das ist aber kein Problem von Klarna sondern von dem Shopbetreiber, der sich wohl anscheinend eben nicht an die Vorgaben von Klarna hält. Klarna gibt 14 Tage Zeit zur Bezahlung der Ware … Rechnungen sollen nach Klarnas Vorgaben erst bei Versand der Ware aktiviert werden und nicht weit vorher.
Die hier genannten Problempunkte deuten jedoch klar darauf hin, dass der Shop eben genau jene Vorgaben missachtet, was dann zu den genannten Schwierigkeiten führt (z.B. Mahnung vor der Lieferung).
zu 2)
Zahlungsschwierigkeiten gibt es natürlich. Wenn auf einem Bankkonto täglich tausende von Zahlungen eingehen und verbucht werden – wie bitte sollen da beispielsweise Überweisungen ohne konkrete Daten zugeordnet werden?
Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie oft
– überhaupt kein Verwendungszweck angegeben wird
– statt der eindeutigen Rechnungsnummer die Überweisung für ein „Handtuch“ erfolgt, also nur die Ware als Verwendungszweck vermerkt ist
– bei der Rechnungsnummer Schreibfehler auftreten
Wie bitte soll dann die Buchhaltung den Namen „Anne Müller“ einem konkreten Vorgang zuordnen, wenn allein dieser Name bereits mehr als 100 Kunden zugeordnet werden kann?
Auch Verbraucher dürfen ein wenig mehr Sorgfalt an den Tag legen und dafür sorgen, dass der Zahlungsdienstleister die geleistete Zahlung auch ordnungsgemäß verbuchen kann, was natürlich „saubere“ Daten voraussetzt.
Ein wütender Anruf oder eine böse Email der Art „Wie können Sie sich erdreisten … ich habe doch gezahlt!“ hilft letztlich gar nichts.
Wer ist „ich“?
Wann wurde gezahlt?
Welcher Betrag wurde überwiesen?
Auf welches Konto erfolgte die Zahlung?
Welcher Verwendungszweck wurde bei der Zahlung angegeben?
Das sind die für die Klärung des Sachverhalts nötigen und wichtigen Punkte anhand derer die Buchhaltung die behauptete Zahlung – und eine solche ist es zunächst auch nur – nachprüfen kann. Mitunter fällt dann bei genauerer Prüfung auf, dass die Zahlung in Wahrheit durch die Bank gar nicht ausgeführt und zurückgebucht wurde, weil beispielsweise die Bankverbindung falsch angegeben war oder noch schlimmer – die Zahlung auf an einen falschen Empfänger ging.
Warum sollte man also den Zahlungsempfänger massiv angehen, statt zunächst einmal die naheliegenden Fakten abzuklären und sicherzustellen, dass man selbst alles richtig gemacht und sich nichts vorzuwerfen hat?
Jeder möge sich daher selbst die Fragen stellen und ehrlich beantworten:
Was kann Klarna dafür, wenn der Online-Shop die erforderlichen Daten für eine Gutschrift nicht an Klarna weiterleitet?
Warum wird Klarna für die „verfrühte“ Mahnung angegriffen, wo Klarna doch auf die Daten des Händlers angewiesen ist, der offensichtlich die Rechnung viel zu früh „fällig gestellt“, also aktiviert hat?
War denn auch sichergestellt, dass die Ware pünktlich geliefert werden konnte oder lag die Ware möglicherweise eine Woche auf dem Postamt, weil die Benachrichtigungskarte der Deutschen Post im Postkasten ignoriert wurde oder man selbst nicht früher zur Post kam?
Wurden denn bei einer Kontaktaufnahme mit dem Shop bzw. mit Klarna alle erforderlichen Daten zeitnah und vollständig angegeben?
Wurde bei der Überweisung insbesondere auch die Rechnungsnummer korrekt angegeben und überhaupt auf das richtige Konto gezahlt?
All dies sollte man berücksichtigen, bevor man über Klarna herzieht. Dass auch bei Klarna Fehler passieren können ist doch normal. Hat jemand von den hier postenden bisher noch nie einen Fehler im Leben begangen? Wie heißt es doch so schön? Wer ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein!
Jeder hat mal einen schlechten Tag, jeder kann mal Fehler machen, denn nur aus Fehlern lernt man. Wo gehobelt wird, fallen Späne. Wer arbeitet, macht Fehler. Wer nichts macht, kann auch nichts falsch machen oder etwa doch?
Man sollte etwas nachsichtiger sein und vor allem die Kritik an die wahren Schuldigen richten und sich nicht den Erstbesten greifen.
Klarna ist für die Zahlungsabwicklung zuständig. Der Shop für die Warenlieferung. Bei allen Problemen die Lieferung betreffend ist Klarna schon mal außen vor. Wenn eine Rechnung gleichzeitig mit der Lieferung oder sogar schon vor der Lieferung fällig ist, dann sollte man sich an den Shop wenden und sich bei Klarna über den Shop beschweren, denn es ist ja wohl offensichtlich, dass nicht Klarna sondern der Shopbetreiber hier irgendeinen Fehler begangen hat.
Aber wie immer im Leben gilt: Der Ton macht die Musik, oder wie man auch gern sagt … Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es zurück.
Meint hier wirklich jemand, dass der Verbraucherschutz ein Problem gelöst habe, das nicht auch anders zu lösen gewesen wäre? Ich glaube das jedenfalls nicht!
Vernünftige Argumente haben bisher immer zum gewünschten Ziel geführt. Doch das setzt Einsicht und Verständnis voraus. Verständnis für die Situation beider Seiten und ein wenig Nachdenken darüber, wie es zu dieser Situation gekommen sein könnte …
Klarna unterliegt als in Deutschland tätiges Unternehmen dem deutschen Recht. Mir ist bisher noch kein einziger Fall bekannt geworden, in dem Klarna Rechtsbruch vorzuwerfen gewesen wäre – und nur dies würde die teilweise erhobenen massiven Vorwürfe und Beschimpfungen wie „Betrüger“, „Mafia“, „Abzocke“ usw. vielleicht ansatzweise rechtfertigen, jedoch noch keinesfalls erlauben.
Ich habe erst kürzlich einen sehr interessanten Beitrag gelesen. Dort stand, dass man sich mit Beschwerden besonders viel Zeit lassen und nicht einfach wild drauflos schlagen solle … Warum? Ganz einfach: Mit ein bisschen Abstand kann man die Sache nüchtern und vor allem mit klarem, ungetrübten Blick betrachten und angemessen reagieren. Auch auf der anderen Seite sitzen Menschen, die ihre Arbeit gewissenhaft erfüllen. Niemand lässt sich gern vorhalten, dass er dazu nicht in der Lage sei oder noch Schlimmeres …
Bitte denkt auch darüber einmal nach. Danke.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 17.02.2012
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