Gericht lehnt Rundfunkgebühr auf gewerblich genutzten PC’s ab
Für einen gewerblich genutzten internetfähige Rechner muss ein Kleinunternehmer keine Rundfunkgebühr bezahlen. Das entschied jetzt das Verwaltungsgericht Wiesbaden. Abschließend geklärt ist der Streit aber noch nicht.
Für einen Fernseher und für ein Radio muss man Rundfunkgebühren bezahlen. Das mag nicht jedem TV-Besitzer gefallen, ist aber nun einmal so im Rundfunkgebührenstaatsvertrag beschlossen, die GEZ darf dafür die Gebühren einziehen.
Die PC-Welt berichtet auf Ihrer Webseite in einem aktuellen Beitrag ausführlich.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 28.11.2008bisher keine Kommentare
Comments links could be nofollow free.