Wegen 25 Euro in den Knast …

Der 19-jährige Oliver K. aus Demmin wird jetzt per Haftbefehl gesucht. Der Grund: Er war zu einem Gerichtstermin nicht erschienen, zu dem er als Beschuldigter geladen worden war. Doch wie kam es überhaupt dazu?

Es hatte alles eigentlich ganz normal angefangen. Eine Bestellung, eine Lieferung doch dann blieb die Bezahlung aus. Auch mehrere Mahnungen mit Ratenzahlungsangeboten ließ Oliver K. einfach unbeantwortet. Er reagierte einfach überhaupt nicht. In derartigen Fällen bleiben nicht mehr viele Wege offen.

Da es sich um einen recht geringen Warenwert von nur 25 Euro handelte lag die Vermutung nahe, dass Oliver K. sich wohl dachte, dass deswegen ja nichts passieren würde. Der Aufwand sei einfach viel zu hoch.

In der Tat, von dieser Überlegung her hat Oliver K. nicht ganz Unrecht. Der Aufwand und die dabei entstehenden Kosten, 25 Euro beizutreiben sind wirklich sehr groß. Allein die Beantragung des Mahn- und Vollstreckungsbescheids kostet bereits 23 Euro Gerichtskosten. Dazu kommen dann weitere Kosten für die Beitreibung (Pfändungen, Gerichtsvollzieher usw.). So wird aus einem Betrag von 25 Euro recht schnell ein stattliches Sümmchen von nicht selten 100 Euro und mehr.

Aber diese Überlegung des Oliver K. zeigt auch noch eine andere Seite. Wer so denkt und von vornherein nicht gewillt ist, solche kleinen Rechnungen zu begleichen, da ja sowieso nichts passiere, der irrt gewaltig. Ein solches Denken erfüllt nämlich den Tatbestand des Eingehungsbetrugs (auch Warenkreditbetrug genannt).

Auch das Erstellen einer Strafanzeige ist mit sehr viel Aufwand verbunden, müssen doch alle für die Ermittlungen erforderlichen Einzelheiten durch den betroffenen Versandhändler zusammengetragen und dann der Polizei und Staatsanwaltschaft übergeben werden. Doch ist dieser Aufwand auf jeden Fall gerechtfertigt.

Schon ein altes Sprichwort sagt: „Wehret den Anfängen!“

Wer die kleinen Delikte nicht zur Anzeige bringt und diese für den Täter folgenlos bleiben, lädt doch geradezu dazu ein, auf genau diese Weise weiter zu machen. Warum also sollte man die Täter ermuntern?

In jüngster Vergangenheit beklagen Polizei und Innenministerium einen starken Zuwachs der Onlinekriminalität im Zusammenhang mit Warenlieferungen, also Warenkreditbetrug. Der eigentliche Grund für den Zuwachs der Onlinekriminalität ist nicht, dass diese rasant zugenommen hätte. Es ist vielmehr so, dass sich die Überzeugung bei immer mehr Händlern durchgesetzt hat, dass auch kleinere Delikte konsequent zur Anzeige gebracht werden müssen.

Auch in diesem Fall stellte sich heraus, dass Oliver K. nicht nur Budoten sondern auch eine Reihe weiterer Onlinehändler geschädigt hatte. Angeklagt wurde er aber aufgrund der Beweislage zunächst nur wegen eben jener 25 Euro.

Zum Gerichtstermin in Demmin war eigens einer unserer Mitarbeiter die rund 350 Kilometer angereist. Doch dann erschien der Beschuldigte nicht. Der Richter meinte zunächst, dass auch die Verkehrslage der Grund sein könne und wartete 15 Minuten zu. Als der Beschuldigte dann immer noch nicht eingetroffen war, wurde die sofortige polizeiliche Vorführung angeordnet. Dem Gericht waren zwei Anschriften bekannt. Die Polizei wurde beauftragt, den Beschuldigten unter beiden Anschriften zu suchen und vorzuführen.

Nach gut einer Stunde meldete die Polizei, dass sie Oliver K. nicht angetroffen hätte, allerdings in einem anderen Ort, rund 20 Kilometer entfernt eine weitere Anschrift ermittelt habe und man versuchen werde dort die richterliche Anordnung auszuführen. Auch dieses Unterfangen war vergeblich.

Daraufhin beantragte die Staatsanwältin den Erlass eines Haftbefehls. Der Richter beriet sich kurz mit den anwesenden Schöffen und gab dann dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt. Die Hauptverhandlung wurde daraufhin auf unbestimmte Zeit unterbrochen. Nun wird Oliver K. per Haftbefehl gesucht und wird wohl dann im Gefängnis auf die nächste Hauptverhandlung warten müssen.

Ein Richter, zwei Schöffen, eine Gerichtsschreiberin, die Jugendgerichtshilfe, die Staatsanwältin und ein geladener Zeuge sind vergeblich im Termin gewesen. Bei einem weiteren Termin entstehen aller Voraussicht nach noch einmal Kosten in gleicher Höhe. Im Fall einer Verurteilung wird der Beschuldigte alle Kosten des Gerichtsverfahrens tragen, die offenen Forderungen begleichen und darüber hinaus seine Strafe verbüßen müssen. War es das wirklich wert?

Es ist richtig, dass 25 Euro kleinlich erscheinen mögen. Jedoch sind 100x 25 Euro auch schon 2.500 Euro … Und die Erfahrung zeigt, dass im Zuge der Ermittlungen häufig festgestellt wird, dass es nicht bei nur dieser einen Sache geblieben ist. Vielmehr hat der Täter offenbar das Internet durchsucht und so gibt es nicht selten eine Vielzahl Geschädigter. So auch in diesem Fall. In der Summe entsteht so der Volkswirtschaft und der Allgemeinheit ein enormer Schaden, der nur durch Verfolgung und Ahndung der Taten eingegrenzt werden kann. Jeder muss wissen, dass im Netz begangene Straftaten im Zusammenhang mit physischen Warenlieferungen in jedem Fall erheblich leichter aufzuklären sind als andere Delikte, bei denen die Identität verschleiert werden kann.

* Namen und Orte sind geändert.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 18.09.2011
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