Kampfsportler und Selbstverteidigung
Es geht das Gerücht um, dass Kampfsportler ihr Gegenüber in einer Selbstverteidigungssituation darauf hinweisen müssen, das sie Kampfsport betreiben, weil sie sich sonst strafbar machen. Stimmt das?
Ich habe bisher von noch keinem Gesetz gehört, demzufolge ein Kampfsportler verpflichtet wäre, seine Fähigkeiten zuvor sozusagen als Warnung bekannt zu geben.
Außerdem was sagt das schon aus? Wenn jemand sagt, dass er Auto fahren kann, ist damit noch lange nicht klar wie gut er Auto fahren kann, insbesondere nicht, wie gut er mit Gefahrensituationen umgehen und diese auch souverän meistern kann.
Ähnliches dürfte wohl auch für den Kampfsportler zutreffen. Wenn jemand Kampfsport betreibt, so sagt dies weder etwas über seine Fähigkeiten und Fertigkeiten noch über das Beherrschen der besonderen Situation im Ernstfall aus, welche ja in keinster Weise mit einer alltäglich vorkommenden Trainingssituation vergleichbar ist. Es mag ja sein, dass man im Training immer zu den besten zählt vielleicht auch schon den einen oder anderen Wettkampf gewonnen hat, aber auf der Straße erlebt man den Ernstfall. Hier kann ein Fehler ernste Verletzungen zur Folge haben. Dies alles verursacht zusätzlichen Stress, der auch Fehler verursachen kann. Und zu alledem sagt man dem Angreifer, dass er aufpassen möge? Das ist ja schon fast so als ob man denjenigen, der einem eine Grube gegraben hat vor der selbst ausgehobenen Grube warnen würde.
Doch es kommt ein weiterer Punkt hinzu: Warum sollte man den Angreifer warnen, der auf Gewalt aus ist? In den meisten Fällen erreicht man damit sowieso nur zwei Dinge, die in der Regel ohnehin nicht gerade zum eigenen Vorteil sind. Einerseits mag diese Information für den Angreifer Anlass sein, mehr Vorsicht walten zu lassen. Andererseits kann dies aber für den Angreifer auch ein „jetzt erst recht“ bedeuten.
Wenn man sich schon verteidigen muss, so sollte man auch die Vorteile nutzen, die ein Kampfsporttraining mit sich bringt und nicht dem Angreifer noch zuspielen und die eigenen Optionen verringern.
Daher sollte man es tunlichst unterlassen, den Angreifer auf etwaige Kampfsport-Kenntnisse aufmerksam zu machen, zumal es hierfür eben keine rechtliche Verpflichtung gibt. Möge doch der Angreifer das erhalten, was er selbst anderen zugedacht hat, eine saftige Abreibung. Dies ist für den Angreifer eine mitunter sehr heilsame Erfahrung.
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