Über 500 Strafanzeigen

In den letzten Wochen und Monaten hat Budoten weit über 500 Strafanzeigen erstattet. Hintergrund ist, dass leider eine kleine Minderheit der Meinung zu sein scheint, dass Rechnungen nicht bezahlt werden müssten und man im Internet sowieso anonym sei und daher keine Strafverfolgung drohe. Das ist jedoch ein Irrtum. Denn gerade weil Waren auch geliefert werden müssen, ist der Letztempfänger der Ware ermittelbar. Ebenso lässt sich herausfinden, wer wann von welchem Computer aus die ursprüngliche Bestellung aufgegeben hat.

Wer Ware in der Absicht bestellt, diese nicht zu bezahlen oder weiß, dass er die bestellten Waren aus tatsächlichen sowieso nicht bezahlen kann, begeht einen Warenkreditbetrug (auch Eingehungsbetrug). Dies ist ein Straftatbestand.

Budoten wird auch weiterhin – selbst bei geringen Summen Strafanzeige erstatten. Es ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar, dass alle Kunden wegen einiger weniger Nachteile erleiden müssen. Auch unsere Mitarbeiter möchten gern für ehrliche Areit am Monatsende ehrlich verdientes Geld erhalten, was durch Zahlungsausfälle in Größenordnungen erschwert wird.

Der durch derartige Betrügereien verursachte volkswirtschaftliche Schaden ist immens. In einem anderen Blog-Beitrag haben wir hierzu mal eine Beispielrechnung aufgemacht: http://www.budoten.org/so-viel-kostet-unbezahlte-ware-wirklich

Es scheint in der Tat so zu sein, dass einige meinen, Kleinbeträge müssten nicht bezahlt werden. Natürlich ist es vom Arbeitsaufwand her ein Unterschied, ob es um 10 Fälle à 100 Euro geht oder um 100 Fälle à 10 Euro. Auch wenn der Schaden in der Summe mit 1000 Euro gleich ist, ist der Arbeitsaufwand im letzteren Fall deutlich höher. Der Gerechtigkeit willen, werden wir aber den damit verbundenen Aufwand nicht scheuen und auch kleinere Betrugsfälle zur Anzeige bringen.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Staatsanwaltschaften in vielen Fällen Verfahren einleiten. Da Betrug ein Offizialdelikt ist, ermittelt der Staatsanwalt nach Anzeigenerstattung selbständig. Einige meinen, dass wir die Anzeige zurückziehen könnten, wenn die Hauptforderung bezahlt wird. Natürlich teilen wir der Staatsanwaltschaft mit, dass unsererseits nach Begleichung der Forderung kein Interesse an einer Weiterverfolgung der Tat besteht. Ob der Staatsanwalt das Verfahren jedoch einstellt oder nicht – darauf haben wir keinen Einfluss mehr. Der Staatsanwalt ist Herr des Verfahrens und entscheidet selbst.

Viele Verfahren werden mit einem Strafbefehl abgeschlossen. Das heißt, es muss die Ware zuzüglich  der bislang angefallenen Kosten bezahlt werden und darüber hinaus eine festgesetzte Strafe an die Staatsanwaltschaft oder eine von ihr benannte gemeinnützige Einrichtung.

In einigen besonders krassen Fällen erfuhren wir, dass die Betreffenden auf diese Weise sogar bereits über eine ganze Zeit ihren Lebensunterhalt bestritten hatten. Sie bestellten in verschiedenen Internet-Shops und Versandhäuseren und verkauften die erhaltenen Waren anschließend über diverse Auktionshäuser weiter.

Das Problem hierbei: Der Betrüger schädigt hier in doppelter Hinsicht, nämlich nicht nur den Versender sondern auch den Erwerber, der nach § 985 BGB Diebesgut an den rechtmäßigen Besitzer herauszugeben hat.

Dass solche Fälle auch von den Gerichten mit Freiheitsentzug geahndet werden ist nicht verwunderlich und nur als gerecht zu bezeichnen. Internetbetrug ist noch immer das Stiefkind der Staatsanwaltschaften und der Polizei. Wir würden uns von allen zuständigen Stellen einen engagierteren Einsatz wünschen. Jedoch ist festzustellen, dass sowohl bei Polizei als auch Staatsanwaltschaft bemerken, dass der Internetbetrug zugenommen hat und hier teils enormer Handlungsbedarf besteht.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 10.09.2010
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