Schneeräumpflicht: Kosten für Winterdienst nun von der Steuer absetzbar
Die Inanspruchnahme eines Winterdienstes, der jenseits der eigenen Grundstücksgrenze auf öffentlichem Grund geleistet wird, kann als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Dies stellt eine Erleichterung für viele Eigentümer dar, denn die kalte Jahreszeit steht nun unmittelbar bevor und dieses Jahr ist auch wieder mit Schneefall zu rechnen. Haus- und Grundstückseigentümer trifft dann eine schweißtreibende Aufgabe: Sie müssen die Gehwege und Bürgersteige vor ihren Grundstücken von der „weißen Pracht“ befreien.
Einkommensteuer: Neue Regeln für haushaltsnahe Dienstleistungen
„Nach vier Jahren hat das Bundesfinanzministerium wieder seine Verwaltungsanweisung zur Steuerbegünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen überarbeitet und an Gesetzesänderungen und neue Rechtsprechung angepasst“, sagt Diplom-Kauffrau Kerstin Winkler, Steuerberaterin bei der Regensburger Kanzlei WW+KN. Damals enthielt die Verwaltungsanweisung zum ersten Mal eine Aufstellung darüber, welche konkreten Leistungen begünstigt oder nicht begünstigt sind. Diesmal gibt es eher geringfügige Änderungen.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenRäumpflicht bei Schnee und Eis
Für die Jüngsten ist es ein winterliches Vergnügen auf Eisflächen zu rutschen und sich im Schnee zu balgen. Weniger enthusiastische Mitmenschen können sich hingegen unversehens durch Stürze auf den spiegelglatten Flächen der Bürgersteige ernsthaft verletzen.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenSicher durch den Winter: Tipps zur Räum- und Streupflicht
Wenn der erste Schnee fällt, freuen sich Kinder und Wintersportler. Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger müssen sich jedoch auf gefährliche Rutschpartien einstellen und Anlieger bei Glätte und Schnee die Gehwege freihalten, damit es nicht zu Verletzungen kommt. Die Entfernung von Schnee und Eis auf Gehwegen, Zufahrtswegen, Treppen und Durchgängen ist eine generelle Rechtspflicht. Doch wer ist dafür verantwortlich – die Gemeinde, der Hauseigentümer oder der Mieter?
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenKein Schmerzensgeld bei Glätteunfall?
Hertha hatte zum Jahreswechsel ihre Schwester in Berlin besucht. In den Morgenstunden viel der erste Schnee. Als sie gegen 11.30 Uhr auf einem noch nicht gestreuten Fußgängerüberweg eine Straße überquerte, rutschte sie aus und zog sich bei dem Sturz schwere Schulter- und Armverletzungen zu.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenSchnee-Räumpflicht bei Nacht?
Hartmut wohnt in der thüringer Röhn. Arbeit hat er im bayerischen Coburg gefunden. Als er kürzlich auf dem Heimweg gegen 23.45 Uhr bei starkem Schneefall eine geräumte bayerische Staatsstraße verließ, kam sein Fahrzeug auf der erkennbar nicht geräumten Abfahrt ins Schleudern und er prallte am Fahrbahnrand gegen die Leitplanke.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenSchnee, Eis und Glätte: Wissenswertes rund um Räum- und Streupflicht
Bei Eis und Schnee müssen Anlieger den Gehweg trittsicher machen. Tipps zur Streupflicht und zur Wahl des richtigen Streuguts gibt Immowelt.
Rutscht ein Fußgänger bei Schnee und Glatteis auf einem ungeräumten Gehweg aus, kann der Eigentümer in vielen Fällen haftbar gemacht werden. Besser ist es, ausreichend zu streuen oder den Schnee wegzuschaufeln. Was beim Winterdienst alles zu beachten ist:
Die Rechte des Mieters und die Verpflichtungen des Vermieters bei Eis und Glätte
Im Winter kommt es regelmäßig zu Unfällen wegen nicht verkehrssicherer öffentlich begehbarer Flächen auf oder vor einem Grundstück. Doch wer haftet, wenn sich jemand beim Sturz auf einer glatten Fläche verletzt?
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenRutschgefahr bei Eis und Schnee!
Jedes Jahr aufs Neue sind die Notaufnahmen der Krankenhäuser voll mit Patienten, die auf schlecht geräumten Gehwegen zu Schaden gekommen sind. Die Frage nach der Verantwortlichkeit ist dann ein häufiger Streitpunkt.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenRecht-einfach-erklaert-Tipp des Monats: Radsturz auf eisglattem Weg
Urteil: 1.500 Euro Schmerzensgeld für Radfahrer
Kommt ein Radfahrer auf einem für Fahrräder freigegebenen eisglatten Fußweg zu Fall und verletzt sich, so kann er gegen die Gemeinde Schmerzensgeldansprüche haben. Das berichtet der Onlinedienst recht-einfach-erklaert.de. Wenn der Weg für sie freigegeben ist, dürfen Radfahrer ebenso wie Fußgänger darauf vertrauen, dass eine zum Winterdienst verpflichtete Gemeinde dort gestreut hat, so ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf. Sie müssten nicht vorsichtshalber auf die gestreute Straße ausweichen.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenGlatteis-Unfall: Knochen gebrochen – was nun?
Das Winterwetter dauert an. Und damit auch Schnee und Glatteis auf Wegen und Straßen. Die Folge: Die Zahl der Stürze und damit der Knochenbrüche nimmt schon wieder zu. Das meldet die OPED GmbH, Hersteller von orthopädischen Hilfsmitteln. Hier sind Antworten auf die wichtigsten Fragen für alle, die sich das Bein gebrochen haben.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenWinterdienst: Wer muss Schnee räumen und bei Glatteis streuen?
Im Winter muss man sich auf Fußwegen bei Schnee und Glätte sicher bewegen können. Die Städte und Gemeinden wälzen deshalb regelmäßig die Räum- und Streupflicht auf die Grundstückseigentümer ab, teilt JuraForum.de mit.
Anlieger haben nach den delegierenden Satzungen der Städte und Gemeinden in der Regel den Winterdienst für die Gehwege, die an ihr Grundstück angrenzen, zu erledigen.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenWinterdienst in Deutschland
Deutschland wird momentan von der weißen Pracht beherrscht. Straßen und Wege sind verschneit und ein Durchkommen ist nur schwer möglich. Vielerorts hat der Winterdienst alle Hände voll zu tun, um die Hauptstraßen, Bundesstraßen und Autobahnen freizuhalten. Doch wer ist verantwortlich für freie Bahn auf den Gehwegen und Einfahrten vor den Wohnhäusern? Wir geben eine Übersicht zu den wichtigsten Regelungen für Mieter und Vermieter.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenAlle Jahre wieder: Winterpflichten gelten auch für Mieter
Temperaturen um den Gefrierpunkt und erste Schneeschauer lassen keinen Zweifel: der Winter kommt. Doch die weiße Pracht geht oftmals mit dem Einsatz von Streusalz und Schneeschieber einher. Und das gilt nicht nur für Eigentümer, auch Mieter können für die winterlichen Pflichten herangezogen werden.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenAlle Jahre wieder
Der Herbst ist da, der Winter steht bald vor der Tür – und damit die lästige Pflicht, den Gehweg vor dem Haus von Laub, Eis und Schnee zu befreien. Für Mieter, Haus- und Wohnungseigentümer heißt es dann wieder: früh aufstehen, um Besen und Schippe in die Hand zu nehmen. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) sagt, worauf es ankommt.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenMangel an Streusalz kann auch Chance sein
Den Engpass von Streusalz beim städtischen Räumdienst sehen die Grünen als Chance. "Bekanntlich richtet Salz erhebliche Schäden an. Insbesondere Bäume, Sträucher und Gewässer leiden. Übrigens auch Straßen und Brücken"
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von BudotenVereinsrecht – Bundesrat billigt Vereinsrechtsreformen
Der Bundesrat hat am 18.09.2009 den Weg für Verbesserungen im Vereinsrecht freigemacht. Ab jetzt gibt es eine Haftungsbegrenzung für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände und elektronische Anmeldungen zum Vereinsregister werden möglich.
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten