Kreditbearbeitungsgebühren: Immer mehr Banken werden zur Rückzahlung verurteilt

geldRückzahlungsansprüche verjähren drei Jahre nach Vertragsschluss
Die Zahl der Entscheidungen, in denen Banken zur Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite verurteilt werden, steigt ständig an. Das Amtsgericht Schorndorf verurteilte jetzt die Deutsche Bank zur Rückzahlung von Kreditbearbeitungsgebühren in Höhe von 3.500 €, die die Bank für zwei Immobilienkredite berechnet hatte.
Das Amtsgericht folgte damit der Rechtsprechung zahlreicher Oberlandesgerichte, die in letzter Zeit eine entsprechende Rechtsprechung entwickelt hatten. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs haben die Kreditinstitute dabei immer vermieden, indem sie keine Rechtsmittel eingelegt oder diese kurz vor dem Verhandlungstermin zurückgezogen haben.
Bereits mehrfach haben verschiedene Oberlandesgerichte entschieden, dass Vertragsklauseln einer Bank, mit denen von Privatkunden eine Bearbeitungsgebühr für Privatkredite verlangt wird, intransparent und daher unzulässig sind. Die Banken wurden verurteilt, die Bearbeitungsgebühren zurückzahlen.
Dies hat jetzt das Amtsgerichts Offenbach in einer aktuellen Entscheidung bestätigt (Urteil vom 04.07.2012 – 380 C 33/12) und eine Bank zur Rückzahlung einer Kreditbearbeitungsgebühr von 700 € verurteilt. Das Amtsgericht schloss sich der obergerichtlichen Rechtsprechung an. Die Klausel, so das Gericht, sei intransparent, da der Kunde nicht erkennen könne, wofür die Bearbeitungsgebühr erhoben würde.
Das Gericht folgte der Argumentation der Bank nicht, wonach es sich bei der Bearbeitungsgebühr um eine Hauptpreisabrede handele, die nicht der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterliege. Vielmehr sei die Zahlung der Bearbeitungsgebühr durch den Kunden ohne rechtlichen Grund erfolgt, da die von der Bank verwendete Klausel zur Bearbeitungsgebühr wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam sei. Eine Individualvereinbarung über die Bearbeitungsgebühr mit dem Bankkunden sei, so das Gericht, nicht geschlossen worden. Die Bank konnte nicht beweisen, dass die Bearbeitungsgebühr dem Grunde und der Höhe nach individuell ausgehandelt wurde.
Die Klausel sei intransparent, da der Kunde nicht erkennen könne, wofür die Bearbeitungsgebühr erhoben würde, inwieweit sie in die Zinsberechnung einfließe, wann sie genau anfalle und was mit ihr geschehe, sollte der Darlehensvertrag vorzeitig gekündigt werden. Zum anderen dürfe ein Kreditinstitut keine Vergütungen für Tätigkeiten verlangen, zu deren Erbringung es bereits gesetzlich oder aufgrund einer selbstständigen vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet sei oder die es vorwiegend im eigenen Interesse vornehme.
Das Urteil zeigt, dass es gute Erfolgsaussichten gibt, die Ansprüche auf Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten gerichtlich durchzusetzen. Bankkunden sollten sich daher nicht von der starren Verweigerungshaltung der Banken abschrecken lassen.
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 20.02.2013
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Kategorien: Recht, Urteile
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