Beschlagnahmung von Computern grundsätzlich immer strafbar

Dass bei Hausdurchsuchungen auch Computer beschlagnahmt werden, geschieht äußerst häufig. Objektiv betrachtet, machen sich allerdings alle an Anordnung und Durchführung Beteiligten grundsätzlich immer schwerster Rechtsverstöße schuldig.

S. § 94 StPO: „(1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen. (2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme.“ Es gibt mehrere Einschränkungen für Beschlagnahmen, z.B. bzgl. Korrespondenzen mit Personen, für die das Zeugnisverweigerungsrecht gilt (§ 97 StPO).

Als Paradebeispiel für exzessive Unrechts-Kumulation sei hier genannt der „Beschluß“ zur „Sicherstellung“ von „PC oder Laptop samt Zubehör, Datenträger“ von Amtsgericht Mainz, 21.07.2008, gegen Detmar Hoeffgen, Wöllstein, Autor von willkuerstaat.de. „Begründet“ wird die Beschlagnahme damit, dass Hoeffgen „mehrere E-Mails schrieb“ und „eine Website betreibt“.

Hier ergeben sich nun reihenweise grundlegende Fragen, z.B.: Wie will man E-Mails oder gar eine Website eigentlich „sicherstellen“? Wieso wird eine E-Mail „sichergestellt“, wenn der Beschuldigte sie gar nicht bestreitet? Welchen Beweis braucht man für eine E-Mail auf dem PC des Beschuldigten, wenn sie doch auch beim Empfänger vorliegt? Welchen Beweis braucht man für eine Website, die sowieso öffentlich im Netz verfügbar ist?

Wieso werden „PC oder Laptop samt Zubehör, Datenträger“ komplett sichergestellt, wenn es doch nur um einzelne E-Mails resp. Internettexte geht? Überhaupt: Welchen „Beweiswert“ haben die ganzen PC-Bestandteile außer der Festplatte (Gehäuse, Grafikkarte, Soundkarte, Netzwerkkarte, DVD-Brenner, Lüfter etc.) sowie z.B. ein Monitor, eine Tastatur, eine Maus, ein Scanner, ein Kopfhörer usw. usf.? Die Absurdität einer solchen „Sicherstellung“ ist derartig gigantisch, dass selbst Vergleiche in exorbitanten Kategorien noch massiv verharmlosend sind, z.B.: Der Beschuldigte hat womöglich per Telefon oder Fax eine Straftat begangen, also werden sein Telefon oder Faxgerät beschlagnahmt. Der Beschuldigte hat womöglich ein strafbares Buch; also wird – auch bei freiwilliger Herausgabe des gesuchten Buches – seine gesamte Bibliothek beschlagnahmt. Der Beschuldigte hat womöglich vor seiner Straftat etwas gegessen, also werden seine gesamten Nahrungsmittel beschlagnahmt.

Kurz: Je bombastischer und absurder der Vergleich konstruiert ist, desto besser lässt er erahnen, was mit einer EDV-Beschlagnahme eigentlich verbrochen wird, denn in unserer heutigen Informationsgesellschaft ist ein Computer oft von absolut zentraler Bedeutung für quasi das gesamte private, gesellschaftliche und geschäftliche Leben.

Außerdem: Bei jeder Hausdurchsuchung muss grundsätzlich genau angegeben werden, was überhaupt gesucht wird, also z.B. eine konkrete Datei. Ferner darf die Hausdurchsuchung bei direkter freiwilliger Herausgabe des Gesuchten, z.B. einer konkreten Datei, gar nicht mehr stattfinden. Das Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände ist geradezu zwangsläufig – rechtswidrig – zu ungenau. Das Verbot der gezielten Suche nach Zufallsfunden hat bei EDV-Beschlagnahme schlichtweg keinerlei Bedeutung mehr – ganz im Gegenteil ist hier das hemmungslose Herumsuchen Programm, u.z. am liebsten wohl da, wo es mit Blick auf das Zeugnisverweigerungsrecht sowieso ausdrücklich verboten ist. Hoeffgen beschreibt deshalb die EDV-Beschlagnahme korrekt als bloße „Schikane“, bei der das Übermaßverbot radikal missachtet wurde.

Nun könnte man einwenden, dass die Beschlagnahmung z.B. von ganzen Schränken mit Aktenordnern und dann analog von EDV-Datenträgern doch gerade dazu dient, verbrecherisches Treiben aufzudecken, namentlich bei Drogenhandel, Kinderpornographie etc. Zugegeben, gerade Kinderpornographie wird auch gerne als Vorwand genannt seitens der Propagandisten für Netzsperren. Allerdings: Sind Machthaber glaubwürdig, die durch und durch antimoralisch sind, u.z. sogar bei Themen wie Abtreibung und Sexualität; die Redewendungen provoziert haben wie „Rechtsbeugermafia“, „Stasi 2.0“, „Zensursula“; „Du bist Terrorist“; die das Volk zum Verleugnen der wahren katholischen Lehre und zum Glauben von absurdesten Lügen zwingen?

Und so geht es auch konkret im Hoeffgen-Fall laut Hausdurchsuchungsbeschluss gar nicht um eine Straftat, sondern statt dessen um „Beleidigung“, also um ein gar nicht justiziables „Phantomdelikt“ (Dr. Dr. habil. Richard Albrecht), dessen „Bestrafung“ immer ein „Verbrechen“ (Bert Steffens) ist.

Komaschläger mögen zwar straffrei ausgehen, aber wer sein Recht und ggf. seine Pflicht zur Meinungsäußerung wahrnimmt, der lernt die Justiz richtig kennen.

Die Justiz verschwendet massig Energie darauf und massig Steuergelder dafür, Unschuldige zu verfolgen, so dass für Verbrechensbekämpfung kaum noch etwas übrig bleibt.

Abschließend als Hinweis:

Opfer einer EDV-Beschlagnahme kann jeder werden. Rechtsmittel gibt es dagegen natürlich in Wahrheit keine, eben weil der Vorgang schon an sich so absurd ist; wer sich also trotzdem dagegen wehrt, muss mit weiteren Repressionen rechnen. Der Raub (cf. § 249 StGB) der Hardware mag dabei sehr schmerzen, weitaus wertvoller sind aber wohl für die meisten eben die Daten. Und glücklicherweise kann man da vielleicht etwas machen:

1. Alle wichtigen Dateien sollten ausschließlich verschlüsselt gespeichert werden; hier informiere man sich über Programme wie z.B. truecrypt und keepass.

2. Diese verschlüsselten Dateien sollten an möglichst vielen und möglichst unterschiedlichen Orten gespeichert werden: a) auf beweglichen Datenträgern wie z.B. USB-Speicher; b) via Mail oder als Datenträger-Post an Bekannte; c) bei Anbietern von Online-Speicherplatz usw. usf. Selbst bei großangelegten Razzien und Beschlagnahmen könnten die Dateien dann relativ leicht wiederbeschafft werden.

3. „Cloud Computing“ ist derzeit ein großes Thema.

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 17.06.2010
bisher keine Kommentare

Comments links could be nofollow free.

Budoten Budoshop und Kampfsportversand

Letzte Kommentare

  • Roberto: Budo besitzt auch die Eigenschaft, jetzt in der modernen Welt, die Sachen...
  • URL: ... [Trackback] [...] Read More here: budoten.blog/kickboxen-oder-thaiboxen-welche-sportart-ist-harter-und-wo-liegen-die-unterschiede/ [...]
  • ilonka Martin: Hallo. Mit deinem Sparrings Partner vorher reden. Du kannst nicht garantieren dass...
  • Martin: Hallo. Magnesium Mangel kann die Ursache sein. Oder du brauchst ein Traing...
  • Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten: Ich denke, bei einer Gürtelprüfung geht es nicht um die Frage, ob...

LINKS

Produkt-Vorstellungen

Produktsuche bei Budoten

Wing Tsun Artikel bei Budoten

Artikel für Kickboxing

 
VP-Masberg Extreme Martial Arts Basic Vol.1
DVD, Gesamtlaufzeit ca. 33 Minuten + Bonus. In Englisch, Deutsch und Französisch (auch ohne Englischkenntnisse leicht verständlich), Format: 16:9 Von Chloe Bruce

Chloe Bruce ist eine weltweit bekannte Kampfsport-Ikone. Nach dem Gewinn zahlreicher britischer, Europa- und Weltmeisterschaften hat Chloe ihren Weg in die Film- und Fernsehbranche eingeschlagen und tritt heute Seite an Seite mit Berühmtheiten aus aller Welt auf.

Nach ...
 
DanRho Satinhose KICK BOXING weiß
Lieferbar in den Größen 150-210. 100% Polyester-Satin. Weit geschnittene Hose mit zusätzlichem Kickzwickel und breitem Elastikbund. Die Hosenbeinenden sind mehrfach abgesteppt. Die Seitenstreifen und die attraktive Kick-Boxing-Bestickung mit Kämpfer machen diese Satinhose zu etwas Besonderem.

Grundfarbe weiß mit grauen St...
 
KWON Mini Boxing Gloves
aus echtem Leder. Lieferbar in den Farben rot, weiß und schwarz
 
Budoten Stickmotiv Yin-Yang - Flaming Martial Arts EMB-SP828
Größe: 90.6 x 46.0 mm, Stiche: 8095, Farben: 1. Hellorange, 2. Gelb, 3. Weiß, 4. Schwarz, 5. Weiß, 6. Rot, 7. Rotgelb. Farbanpassung der Bestickung nach Ihren Wunsch-Vorstellungen möglich. Diese Premium-Stickerei wartet nur darauf, auf ein Textil Ihrer Wahl aufgebracht zu werden. Dieses hochwertige Stick-Design kann selbstverständlich auch individuell angepasst werden. Alle in der Stickerei verwendeten Farben können Ihren Wünschen gemäß geändert werden. Teilen Sie uns hierzu Ihr...
 
Budoten Motivbestickung Dragon
Bestickung in verschiedenen Farben möglich. Breite je Schriftzeichen ca. 3,0 cm Asiatische Schriftzeichen aus unserem Standard-Angebot Auf Wunsch als Gürtelbestickung ca. 3 x 3 cm, als Textilbedruck (z. B. T-Shirt) ca. 4 x 8 cm (oder quadratisch 8 x 8 cm) ohne Aufpreis. Wünschen Sie eine Bestickung ohne das Markenlabel? Vielleicht paßt dann die ein oder andere Bestickung zus...
 
Kwon Double Stripe schwarz-weiß
100% Polyamid, in den Größen XS-XL schwarz/weiß Thai Short Double Stripe mit 10cm langem Seitenschlitz, Platz für Kundenbestickung vorne am Bund.

100% Polyamid.
 
KWON Kickboxanzug Challenge Plus
100% Polyester, weiß/grau, Größen: 128, 140, 152, XS, S, M, L, XL Kickboxanzug Challenge Plus High Performance Kickbox-Anzug aus hochwertigem und atmungsaktiven 100% Polyester. Für eine optimale Ventilation und Bewegungsfreiheit hat die Jacke an der gesamten Seite sowie im oberen Schulterbereich leichte, elastische und extra breite Mesh-Einsätze. Die Hose hat an...
 
Budoten Stickmotiv Sumo-Ringer / Sumo Wrestlers - EMB-SP669
Größe: 92.0 x 53.7 mm, Stiche: 7180, Farben: 1. Hellgelb, hell, 2. Hellgelb, 3. Weiß, 4. Hellblau, hell, 5. Dunkelgrau, 6. Schwarz. Farbanpassung der Bestickung nach Ihren Wunsch-Vorstellungen möglich. Diese Premium-Stickerei wartet nur darauf, auf ein Textil Ihrer Wahl aufgebracht zu werden. Dieses hochwertige Stick-Design kann selbstverständlich auch individuell angepasst werden. Alle in der Stickerei verwendeten Farben können Ihren Wünschen gemäß geändert werden. Teilen Sie uns hierzu Ihr...
 
Independance Full-Contact The 10th Night of the Champions
DVD in Französisch Laufzeit: 122 min The 10th night of the Champions

Full Contact 2003

Folgende Kämpfe sind auf diese tollen DVD:
- Oliver Cerdan VS Ignacio Sanchez
- Franck Mezaache VS Francis Kitoko
- Christophe Landais VS Sofiane Allouache
- Christophe Tandil VS Perry Ubeda
- Rani Berbachi VS Marcello F...