Zum Internetrecht: Urheberrechtsverletzung durch Betreiber einer Internetplattform

Ende 2010 entschied das LG Hamburg, dass „YouTube“ für die Rechtsverletzung Dritter einzustehen haben. Gegenstand der Entscheidung war die immer wieder aktuelle Frage, wann ein Betreiber einer Internetplattform für Inhalte, die durch Dritte eingestellt werden, haftet. Der Artikel führt in die Problematik ein und erläutert die Gerichtsentscheidung.

1. Haftung des Plattformbetreibers

Warum hafte ich für den Mist, den andere verzapfen? Eine nicht unberechtigte Frage, die die Anwälte von ilex immer wieder zu hören bekommen. Der Betreiber einer Internetplattform weiß häufig erst zu spät, dass er für Rechtsverletzungen Dritter in Anspruch genommen werden kann. Ein Beispiel gefällig? Sigrun Sorglos stellt ein Video von Madonna auf einer bekannten Video-Plattform ein. Damit begeht sie eine Rechtsverletzung, da die Veröffentlichung von Musik- und Filmwerken ein originäres Recht des Urhebers ist und Madonna – oder der Rechteverwerter – Frau Sorglos keine Zustimmung zur Veröffentlichung ihres Musikvideos gegeben hat. Da Sigrun Sorglos aber nicht auffindbar ist, wendet sich der Anwalt der Urheberin direkt an den Betreiber der Plattform. So oder zumindest ganz ähnlich hat sich der Fall zugetragen, den das LG Hamburg (LG Hamburg, Urteil vom 3.9.2010 – 308 O 27/09) zu entscheiden hatte. Das Gericht hat entschieden, dass YouTube haften soll. Aber warum?

2. Grundsatz: Haftung für eigene und fremde Inhalte

Einleuchtend ist, dass man für Inhalte haftet, die man selber im Internet einstellt. In diesem Fall trifft den Content-Provider (= derjenige, der Inhalt zur Verfügung stellt) die volle Härte des Gesetzes: Zivilrechtlich (z. B wegen Urheberrechtsverletzung) und strafrechtlich (z. B. wegen beleidigender Äußerungen) kann er in Haftung genommen werden. In unserem Beispiel haftet Sigrun Sorglos also gegenüber der Urheberin. Sigrun hat aber kein Geld und ist ohnedies unauffindbar. Der Anwalt von Madonna nimmt also den Plattformbetreiber in Anspruch. Dieser stellt sich nachvollziehbar auf den Standpunkt, er habe das Video doch gar nicht selbst eingestellt. Warum soll er also haften?

Inhalte Dritter werden dann wie eigene behandelt, wenn der Betreiber der Plattform sich diese zueigen macht. Die Abgrenzung von eigenem zu fremdem Inhalt wird aus der Sicht eines verständigen Internetnutzers beurteilt. Die Entscheidung wird dann von den Gegebenheiten des Einzelfalls abhängen. Dies bringt uns zu der Entscheidung des Landgerichts Hamburg.

3. Entscheidungsgründe

Die entscheidenden Richter schauten als durch die Brille eines verständigen Internetnutzer und kamen zu dem Schluss, dass unter Berücksichtigung des gesamten Erscheinungsbildes der Internetplattform die Videos zumindest auch als Inhalte von YouTube zu bewerten sind.

Der Dienst YouTube erscheine nicht als neutrale Videoplattform zum Einstellen von Inhalten, da das jeweilig Video bzw. Werk beim Abspielen eingebunden in einen von YouTube vorgegebenen Rahmen auf der linken Hälfte der Internetseite erscheine, über dem Video dessen Titel angezeigt würde und der Name des einstellenden Nutzers (bzw. des von ihm gewählten Pseudonyms) in einem gesonderten Kasten auf der rechten Seite der Internetseite in kleinerer Schriftgröße und ohne Verbindung zu dem gerade abgespielten Video oder dessen Titel und damit auf den ersten Blick auch ohne Zusammenhang zu dem angezeigten Video selbst erscheine. Stattdessen erscheine über dem Titel des Videos in deutlich größerer Schrift das Logo der Videoplattform YouTube. Das Gericht maß der visuellen Beziehung des Logos zu den Videos im Gegensatz zu dem Namen des Nutzers entscheidendes Gewicht bei. Hierdurch mache YouTube sich den Inhalt der Videos zueigen.

Ebenfalls relevant für die Entscheidung des Landgerichts war die Zusammenstellung weiterer Vorschläge von Videos, die möglicherweise von Interesse sein könnte. Diese Zusammenstellung wird von YouTube zur Verfügung gestellt. Auch hierdurch werde – so das Gericht – der Eindruck vermittelt, dass das eingestellte Video ein eigener Inhalt von YouTube ist. Neben weiteren Argumenten stellt das Gericht auch noch auf die nach außen erkennbare kommerzielle Nutzung der Drittinhalte ab, welche sich aus der Einblendung von Werbebannern und Videowerbung ergäbe.

4. Ausblick

Da die Auswirkungen dieser Entscheidung für YouTube (und auch viele weitere Plattformbetreiber) von einschneidender Bedeutung sind, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Es bleibt abzuwarten, wie die nächste Instanz entscheidet. An diesem Urteil ist bereits einiges an Kritik laut geworden. Es bringt zunächst einmal große Unsicherheit für viele Betreiber von ähnlichen Plattformen mit, die nun fürchten müssen, als Täter für Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen zu werden. Wir raten daher dringend, sich von einem Spezialisten im Vorfeld beraten zu lassen.

Markus Timm
Rechtsanwalt zugleich Fachanwalt IT-Recht

ilex Rechtsanwälte & Steuerberater berät Host- und Content-Provider sowie Betreiber von Meinungs-Plattformen bundesweit.

Einen Beitrag zu dem Theme Internetrecht & IT-Recht finden Sie auf unserer Homepage www.ilex-recht.de

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 2.02.2011
bisher keine Kommentare

Comments links could be nofollow free.

Budoten Budoshop und Kampfsportversand

Letzte Kommentare

  • Roberto: Budo besitzt auch die Eigenschaft, jetzt in der modernen Welt, die Sachen...
  • URL: ... [Trackback] [...] Read More here: budoten.blog/kickboxen-oder-thaiboxen-welche-sportart-ist-harter-und-wo-liegen-die-unterschiede/ [...]
  • ilonka Martin: Hallo. Mit deinem Sparrings Partner vorher reden. Du kannst nicht garantieren dass...
  • Martin: Hallo. Magnesium Mangel kann die Ursache sein. Oder du brauchst ein Traing...
  • Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten: Ich denke, bei einer Gürtelprüfung geht es nicht um die Frage, ob...

LINKS

Produkt-Vorstellungen

Produktsuche bei Budoten

Hapkido Shop

 
Hapkido - Offizielles Prüfungsprogramm bis zum Schwarzgurt
DVD, Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch Hapkido Spanische Taekwondo Federation Black Belt Program

Lern- DVD Das und verschmilzt es das Beste aus der koreanischen Tradition des Tae Kyum (traditionelle Basis des modernen Taekwondo), des Kuk Sul Won und dem Syrum-Kampf. Aud diese Weise versammelt es das Beste aus Stilen, die sich m...
 
This is Hapkido Vol.1
DVD in Englisch ca. 47 min DVon Großmeister Yong Sung Lee 9.Dan

Großmeister Yong Sung Lee ist 9.Dan in Hapmudo, sowie Präsident der World Mudo Federation, des weiteren ist er Meister im Kung-Fu, Judo, Jujitsu, Aikido, Kickboxen und Tai-Chi. Yong Sung Lee beherrscht über 70 Waffen.

Folgenden Inhalt hat diese ...
 
Koreanische Kampfkünste 2 DVD Box!
Gesamtlaufzeit beider DVD s: 203 Minuten DVD1:

Hapkido

Von Meister Philippe Pinerd

Philippe Pinerd ist Trainer der französischen Mannschaft

Ein komplettes Kampfsystem vom Anfänger bis zum Fortgeschrittenen

Hap bedeutet vereinen, konzentrieren. Ki, die lebensnotwendige, kosmische Energie. Do, der Weg und...
 
Budo International DVD Tae - Hapkido Kim Soeng Tae Vol.2
Laufzeit: ca. 51 Min Das vorliegende Video von Grossmeister Kim Seong Tae (9. Dan) ist das zweite einer Serie über das Hoi Jeon Moo Sool Hapkido. Darin werden Verteidigungen gegen einen oder zwei Gegner dargestellt und eine grosse Anzahl von Abwehrmassnahmen gegen Faustangriffe, die immer mit den klassischen Kontrollen...
 
Budo International DVD: Pellegrini - Combat Hapkido Street Self Defense
Ob in einem Restaurant, im Fußballstadion oder einfach bei einem Spaziergang auf der Straße mit Deiner Familie kann sich Dir jemand sowohl bei Tag als auch in der Nacht in den Weg stellen, um Dich auszurauben, anzufallen oder sogar zu töten. In dieser Arbeit zeigt Dir John Pellegrini, Gründer de...
 
This is Hapkido Vol.2
DVD in Englisch ca. 40 min DVon Großmeister Yong Sung Lee 9.Dan

Großmeister Yong Sung Lee ist 9.Dan in Hapmudo, sowie Präsident der World Mudo Federation, des weiteren ist er Meister im Kung-Fu, Judo, Jujitsu, Aikido, Kickboxen und Tai-Chi. Yong Sung Lee beherrscht über 70 Waffen.

Folgenden Inhalt hat diese ...
 
Independance Hapkido by Philippe Pinerd
DVD in Französisch, Englisch, Deutsch, Spanisch Laufzeit: 93 min Philippe Pinerd ist ein anerkannter Hapkido Ausbilder.

Folgenden Inhalt hat diese tolle Lerh- DVD:
- Sturz- und Fallübungen
- Abrollübungen
- Flugrollen
- Grundtechniken
- Verschiedene Fußtritte
- Verschiedene Angriffstechniken mit den Armen
- Verteidigungstechniken ge...
 
Kwon Druck Hapkido deutsch-koreanisch
Druck Hapkido deutsch-koreanisch, ideal für die Bedruckung auf Kampfanzügen oder T-Shirts aus dem 80er Artikelnummernkreis.
 
Budo International DVD Balbastre - Hapkido Sin Moo
Laufzeit: ca. 51 Min Das Sin Moo Hapkido ist eine Kampfkunst, die alle Kampfdistanzen enthält, und so bestens auf den realen Kampf vorbereitet. Diese Distanzen teilen sich in drei Gruppen auf: die lange Distanz, in der Tritte und Sprünge benutzt werden - die mittlere Distanz, in der die Hände für Schläge, Hebel, N...