Wieder scheitert Erbeinsetzung an formunwirksamem Testament

Wieder einmal mussten sich die Gerichte mit einem Testament beschäftigen, das den Formerfordernissen des Gesetzes nicht entsprach. Die Benennung von Erben auf einer dem eigentlichen letzten Willen beigefügten „Liste“ führte zur Unwirksamkeit der Erbeinsetzung.

Einsetzung von Erben mit der Formulierung „siehe Liste“

Die im Oktober 2009 verstorbene Erblasserin hatte im Jahr 2006 ein handschriftliches Testament verfasst. Ihr Sparguthaben sollte nach den Bestimmungen dieses Testaments zu gleichen Teilen „an folgende Erben (s. Liste)“ verteilt werden.

Unter den eigentlichen Text des Testaments und vor allem unter die das Testament abschließende Unterschrift setzte die Erblasserin insgesamt sechs Namen.

Einer der in der Liste namentlich erwähnten Beteiligten beantragte einen Erbschein, der ihn als Miterben ausweisen sollte.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Oberlandesgericht München wies mit Urteil vom 07.10.2010 (Az.: 31 Wx 161/10) die Beschwerde gegen den den Erbschein versagenden Beschluss des Nachlassgerichts zurück. Die in der „Liste“ benannten Erben gingen nach dem Urteil des Oberlandesgerichts München leer aus.

Das Gericht wies darauf hin, dass nach deutschem Recht ein Testament strengen Formerfordernissen unterworfen ist. Gemäß § 2247 Abs. 1 BGB kann ein Erblasser sein Testament durch eine eigenhändig unterschriebene Erklärung errichten. Grundsätzlich mögliche Ergänzungen des Testaments müssen ebenfalls dieser Form genügen und vom Erblasser besonders unterzeichnet sein.

Im vorliegenden Fall ließ die dem Testament beigefügte „Liste“ nach Auffassung des Gerichts Zweifel an der abschließenden Willensbildung der Erblasserin hinsichtlich der als Erben angedachten Personen.

In Ermangelung einer wirksamen testamentarischen Erbeinsetzung kam in dem vom Gericht entschiedenen Fall die gesetzliche Erbfolge zum Tragen.

Wann ist ein Testament wirksam?

Die Anforderungen des Gesetzes an ein formwirksames Testament sind klar:

1. Das Testament muss vom Erblasser eigenhändig handschriftlich verfasst sein. Das durch einen Dritten verfasste Testament ist demnach ebenso unwirksam wie der mit dem Computer oder der Schreibmaschine verfasste letzte Wille.

2. Das Testament muss vom Erblasser abschließend unterzeichnet sein. Die Unterschrift soll dabei nach dem Willen des Gesetzes den Vor- und Familiennamen des Erblassers enthalten. Abkürzungen oder die Zeichnung mit der bloßen Familienbezeichnung (z.B. „Euer Vater“) sollen dann ausreichend sein, wenn die Urheberschaft des Unterzeichners feststeht und ausgeschlossen werden kann, dass es sich bei dem Schriftstück um einen bloßen Entwurf eines Testaments handelt. Eine nur auf einem Briefumschlag, in dem das Testament aufbewahrt wird, enthaltene Unterschrift kann nur ausnahmsweise den gesetzlichen Erfordernissen genügen.

3. Das Testament soll (nicht muss) Angaben zum Zeitpunkt und zum Ort der Testamentserrichtung enthalten.

4. Die eigenhändig verfasste Erklärung muss auf einem ernsthaften Willen beruhen, eine so genannte letztwillige Verfügung auch tatsächlich abgeben zu wollen. Ein wirksames Testament ist immer von, insoweit unverbindlichen, Vorüberlegungen und Entwürfen abzugrenzen. Ein Testament kann aber auch in einem eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Brief formgültig erklärt werden, wenn positiv geklärt werden kann, dass dem Briefverfasser klar war, dass seine Niederschrift als letzter Wille angesehen werden kann.

Umfangreiche Informationen zum Testament bietet im Internet der Erbrecht-Ratgeber.

conjus GmbH
Hubertusstraße 75c
82131 Gauting
www.erbrecht-ratgeber.de

Tel: 089-85 79 61 50
Ansprechpartner: Dr. Georg Weißenfels

Die conjus GmbH bietet seit 1999 rechtliche Informationen im Internet. Über mittlerweile 18 Ratgeber kann der Internetnutzter umfassende Tipps und Infos zu verschiedenen Rechtsgebieten abrufen. Mittlerweile erstellen über 30 Volljuristen, Anwälte, Richter und ein Staatsanwalt kompetente Inhalte für die Ratgeber-Seiten im Internet. Im Jahr 2010 haben bereits rund 3,5 Millionen Internetnutzer das Informationsangebot der Ratgeber-Seiten genutzt. Für 2011 sind weitere Ratgeber, so unter anderem zum Wohnungseigentums- und zum Sozialrecht geplant.

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 7.02.2011
bisher keine Kommentare

Comments links could be nofollow free.

Budoten Budoshop und Kampfsportversand

Letzte Kommentare

  • Roberto: Budo besitzt auch die Eigenschaft, jetzt in der modernen Welt, die Sachen...
  • URL: ... [Trackback] [...] Read More here: budoten.blog/kickboxen-oder-thaiboxen-welche-sportart-ist-harter-und-wo-liegen-die-unterschiede/ [...]
  • ilonka Martin: Hallo. Mit deinem Sparrings Partner vorher reden. Du kannst nicht garantieren dass...
  • Martin: Hallo. Magnesium Mangel kann die Ursache sein. Oder du brauchst ein Traing...
  • Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten: Ich denke, bei einer Gürtelprüfung geht es nicht um die Frage, ob...

LINKS

Produkt-Vorstellungen

Produktsuche bei Budoten

Selbstschutz / Security

 
Hand to Hand Combat US Special Forces Vol.1
DVD, Gesamtlaufzeit ca. 48 Minuten In englischer Sprache (auch ohne Englischkenntnisse leicht verständlich). Elbow Strikes

Lernen Sie auf dieser DVD sämtliche Ellbogentechniken für den Nahkampf.

Folgende Menüpunkte hat diese Lehr-DVD:
- Forward Elbow
- Rising Elbow
- Downward Elbow
- Dropping Elbow
- Straight Back Elbow
- Reverse Elbow
- Cross Back Elbow
- Hooking E...
 
Budo International DVD Kokkar - Special Combat Black Cobra II (Vol. 2)
in deutscher, französischer, englischer, spanischer, portugiesischer und italienischer Sprache, Laufzeit: ca. 59 Minuten Black Cobra II ist der Name eines der taktischen Kampfprogramme des Kokkar, in dem die Mehrzahl der US-amerikanischen Sondereinheiten ausgebildet wird. Seine charakteristische Schnelligkeit und entscheidende Neutralisierungsfähigkeit haben Kokkar sehr schnell bei der Eliteeinheit Navy SEAL bekannt ...
 
Budo International DVD Faraone - Seal Programm Knife Combat
Mike Faraone ist der Gründer des SEAL Program Combat Research und hält unermüdlich Ausschau nach effizienten Kampftechniken. Er präsentiert uns in seiner zweiten arbeit sein Wissen über den Messerkampf. Laufzeit: ca. 71 Min. Audio: deutsch, englisch, italenisch, spanisch, französisch.
 
MK-7 First Defense Secuekyper Hülle
Passt ideal zusammen mit 541724 Gesamtlänge von nur ca. 8 cm. In transparent oder der Farbe gelb erhältlich. Die neue und praktische Hülle für das MK-7 (541724). Durch die stabile Außenhaut liegt das MK-7 sicher in der Hand. Die Funktionsweise wird selbstverständlich nicht beeinträchtigt! Sie haben jedoch zusätzlich die Möglichkeit, das MK-7 an dem Schlüsselbund oder einer Schlaufe zu befestigen. S...
 
Kubotan und Mini-Teleskop-Schlagstock
Kubotan und Schlagstock in einem, Länge geschlossen ca. 13 cm, geöffnet ca. 31 cm, chromfarben Kombination aus Kubotan und Teleskopschlagstock. Gefertigt aus gehärtetem Stahl. Griff ist brüniert.

Hergestellt in Taiwan.
 
Haller Teleskopschlagstock
Länge geschlossen 21 cm, Länge geöffnet 54 cm Mit rutschfestem Gummigriff.
Der Teleskopschlagstock ist verchromt. Lieferung inklusive Corduraetui.

Hergestellt in Taiwan.
 
Budo International DVD Bodyguard Defensive Tacties
in deutscher, französischer, englischer, spanischer, portugiesischer und italienischer Sprache, Laufzeit: ca. 50 Minuten Chris St. Jacques, Polizeibeamter und Mitglied der Eliteeinheit zum Schutz der kanadischen Regierung präsentiert uns seine erste DVD in Zusammenarbeit mit Sergeant Jim Wagner. Thema: Defensive Taktiken für Personenschützer.
 
Reality Based Ground attacks
DVD, Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch Budo International und ich haben uns wieder getroffen, um der Kampfkunst Community eine neue, bahnbrechende DVD zu bieten. Sie heißt Ground Attacks. Diese neue DVD ist alles, außer einem auf Sport oder Traditionen basierendem Grundkampftraining. Es ist eine DVD voller Techniken und Trainingsmethod...
 
BlackField Leichter Einsatzhandschuh
Lieferbar in den Größen M - XXL Produktmerkmale im Überblick:

- Handinnenfläche aus Struktur-Leder
- Handrücken mit Neopren-Knöchelschutz und Netzeinlage
-Schnitthemmendes Dyneema-Futter (Level 5)