Verkehrssicherungspflicht – Was ist das?
Das bedeutet nicht nur die Gehsteige im Winter von Eis und Schnee zu befreien. Sondern bezieht sich ebenso auf nasses Herbstlaub. „Glatteis ohne Frost“ wird das nasse Herbstlaub genannt. Die Blätter bilden, besonders bei Nässe, unter dem Druck von Schuhsohlen und Reifen eine glitschige Schicht und stellen für Fußgänger und Radfahrer eine Gefahrenquelle dar.
Bei Unfällen von Fahrradfahrern oder Fußgängern, die auf nassem Laub ausrutschen und sich verletzten, tritt die Kranken- und Unfallversicherung ein. Bei „Ausrutschern“ auf Bürgersteigen der Wohngebiete haben die Gemeinden in aller Regel die Räumpflicht auf die Anlieger übertragen, diese wiederrum wälzen die notwendige Pflicht gerne an ihre Mieter weiter, weiß Jürgen Buck.
Wie kann man sich als Hauseigentümer oder als Mieter vor Schadensersatzansprüchen von gestürzten Fußgängern schützen? Hier hilft die Privathaftpflicht- und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
„Diese wichtige Haftpflichtversicherung sollte mit mindestens drei Millionen Euro Versicherungssumme abgeschlossen werden oder nach Möglichkeit noch höher“, empfiehlt Jürgen Buck. Die Unfallversicherungssumme sollte im Ernstfall einen ausreichenden Versicherungsschutz bieten. „Eine Versicherungssumme von mindestens 100.000 Euro als Grundsumme mit einer Progression von 350 Prozent sollte gewählt werden“, rät der Fachmann.
Quelle: openPR
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Kategorien: Recht, Urteile
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