Die Minderung und das Zurückbehaltungsrecht am Mietzins im Fall von Mietmängeln

Manch ein Mieter zahlt aufgrund von Mängeln einen Teil der Miete nicht. Nach einigen Monaten oder Jahren häuft sich deshalb ein stattlicher Mietrückstand an. Deutlich mehr als 2 Monatsmieten. Der Vermieter will den lästigen Mieter loswerden, kündigt dem Mieter wegen Zahlungsverzugs fristlos und erhebt Räumungsklage vor Gericht. Der Vermieter meint, die Mängel seien nicht so schlimm. Eine Mietminderung sei dadurch nicht gerechtfertigt. Jedenfalls habe er von den Mängeln keine Kenntnis gehabt. Der Mieter entgegnet: Doch! Er habe den Vermieter telefonisch informiert, bevor er anfing weniger Miete zu überweisen. Ganz oft habe er angerufen und sich bei der Hausverwaltung beschwert.

Aber Vorsicht! Der Bundesgerichtshof entschied in einer Anfang 2011 veröffentlichten Entscheidung, dass die Voraussetzung dieses Zurückbehaltungsrechts die Kenntnis des Vermieters vom Mangel ist. Oft scheitern Mieter an diesem Punkt. Entweder der Mangel ist nicht angezeigt worden oder – häufig – der Mieter kann nicht beweisen, dass er den Mangel angezeigt hat.

Oft überschätzt der Mieter die Mängel. Ein Mangel, für den der Mieter 30 % der Miete gemindert hat, entpuppt sich als Mangel, der die Miete nur um 10 % mindert. Wer da über einen längeren Zeitraum mindert, kann trotz Mängel und Minderung in einen Zahlungsverzug geraten, der zur fristlosen Kündigung berechtigt.

Rettender Anker kann das Zurückbehaltungsrecht sein. Der Mieter kann das 3-5-fache des Minderungsbetrages an der Miete bis zur Beseitigung der Mängel zurückbehalten. Die Rechtsprechung will dadurch genau das oben geschilderte Problem lösen und dem Mieter ein wirkungsvolles Instrument in die Hand geben, um den Vermieter zur Beseitigung der Mängel zu bewegen. Manch einen verloren geglaubten Räumungsprozess kann dadurch für den Mieter noch gerettet werden.

Fachanwaltstipp Mieter: Sollten Sie einen Mangel in der Wohnung haben, derentwegen Sie mindern wollen, müssen Sie unbedingt den Mangel anzeigen. Unter Umständen ist es ratsam, mit einem Zeugen zur Hausverwaltung zu gehen und persönlich eine schriftliche Mängelanzeige abzugeben. So können Sie die Mängelanzeige später nachweisen und der Sachbearbeiter ist froh, dass er nicht so viel protokollieren muss. Lassen Sie sich den Empfang des Schreibens möglichst auch quittieren. Möglich ist auch die Zustellung der Mängelanzeige per Bote.

Fachanwaltstipp Vermieter: Sollte der Mieter ungerechtfertigt mindern, können Sie grundsätzlich wegen Zahlungsverzugs kündigen, falls ein entsprechender Mietrückstand aufgelaufen ist. Falls der Mieter einen Mangel anzeigt, sollten Sie den Mangel möglichst schnell beseitigen. Sie müssen mit dem Mieter einen Termin für die Beseitigung der Mängel vereinbaren. Auf seine Belange bei der Terminvergabe müssen sie Rücksicht nehmen. Sollte der Mieter eine Beseitigung wegen andauernder Terminverschiebung ständig hinauszögern, kann das Zurückbehaltungsrecht oder eine Minderung der Miete wieder entfallen. Sollten Sie vom Mieter so genasführt werden, empfiehlt es sich, beim Spezialisten Rat zu holen.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 26.10.2011
bisher keine Kommentare

Comments links could be nofollow free.

Budoten Budoshop und Kampfsportversand

Letzte Kommentare

  • Roberto: Budo besitzt auch die Eigenschaft, jetzt in der modernen Welt, die Sachen...
  • URL: ... [Trackback] [...] Read More here: budoten.blog/kickboxen-oder-thaiboxen-welche-sportart-ist-harter-und-wo-liegen-die-unterschiede/ [...]
  • ilonka Martin: Hallo. Mit deinem Sparrings Partner vorher reden. Du kannst nicht garantieren dass...
  • Martin: Hallo. Magnesium Mangel kann die Ursache sein. Oder du brauchst ein Traing...
  • Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten: Ich denke, bei einer Gürtelprüfung geht es nicht um die Frage, ob...

LINKS

Produkt-Vorstellungen

Produktsuche bei Budoten

Europäische Waffen

 
Schwert Kaiser Karl V.
Klingenlänge ca. 82 cm, Gesamtlänge ca. 102 cm, max. Klingenbreite ca. 4 cm Schwert im Stil des 16. Jahrhunderts. Die Klinge dieses Schwertes ist aus 420er rostfreiem, gehärtetem Stahl hergestellt und ist am Griffende verschraubt. Sie ist mit heraldischen Ornamentätzungen versehen und hat eine seidenmatte Politur. Der Griff ist mit gedrehtem Draht umwickelt. Die Pariersta...
 
Jean Fuentes Tomahawk mit Friedenspfeife H13461
hergestellt aus Metall und Holz, Gesamtlänge: 47 cm Tomahawk mit Friedenspfeife. Mit Holzgriff, Federn und Metallklinge. Auf der Metallklinge ist ein Indianer eingraviert. Länge ca. 49cm. Im Griff befindet sich die Pfeife, am Griffende das Mundstück. Die Pfeife ist funktionstüchtig!

- Holzgriff mit Fellumwicklung
- Klinge aus Metall
-...
 
Jean Fuentes Manga Schwert Sandai Kitetsu-Zorro
die Edelstahlklinge ist unscharf, lackierte Saya, Klingenlänge: 68,5 cm, Gesamtlänge: 97,5 cm Manga Schwert - Sandai Kitetsu-Zorro.

Klinge: nicht scharf geschliffen, Material Klinge: Edelstahl, lackierte Saya, Klingenlänge: 68,5 cm, Länge: 97,5 cm, Gewicht (ohne Saya): 732 Gramm, Gewicht (inkl. Saya): 1020 Gramm
 
Haller Sehne 33009 für Bogen
Ersatzsehne für Bogen 6010172, Länge ca. 113,0 cm
 
Streitaxt mit verziertem Blatt
Gesamtlänge ca. 63 cm Besonders preiswerte und rustikal verarbeitete Stangenwaffe mit einfachem Holzstiel. Die aus Eisen gefertigten Blatteile sind verschweißt.

Streitäxte waren sowohl im Nahkampf wie auch als Wurfwaffe sehr gefürchtet. Ihr Einsatzende sieht man am Ende des 17. Jahrhunderts.

Unabhängi...
 
Jean Fuentes Gandalf - Brieföffner
Klinge hergestellt aus Edelstahl 22 Gesamtlänge Miniaturschwert Gandalf - Brieföffner

- Edelstahl
- Farbe: silber
- Gesamtlänge: 22 cm
 
Haller Armbrust
Länge 46 cm Mittelalterliche Armbrust, sehr dekorativ, mit kräftigen Metallteilen. Die Armbrust ist eingeschränkt funktionsfähig.

Einschließlich eines Bolzens aus Holz mit Naturfedern.
 
Jean Fuentes Hammer Polsterwaffe - LARP Waffe
hergestellt aus Latexschaum, Gesamtlänge 91 cm, Hammerlänge 17,5 cm, Hammerbreite 8,5 cm Hammer Polsterwaffe - LARP Waffe

Unser Hammer besteht aus weichem Latexschaum und einem Fiberglaskernstab. Eine stabile Versiegelung ist aufgebracht. Auf den Griff wurde eine rutschfeste Oberfläche aufgebracht.

- Gesamtlänge: 69 cm
- Material: Latexschaum
- Länge Griff: 16 cm<...
 
Jean Fuentes Schrotflinte Wyatt Earp USA 1881
hergestellt aus Metall und Holz, 90 cm lang Die Schrotflinte ist eine originalgetreue Nachbildung der US-Amerikanischen Schrotflinte von Wyatt Earp aus dem Jahr 1881.Die Schulterstütze ist wie beim Original aus Holz, alles andere ist aus Metall gefertigt. Der Doppellauf lässt sich abklappen (Kipplaufverschluss) und die zwei Abzugshebel sind...