Wie der Doktor-Titel wegen Unwürdigkeit nachträglich entzogen werden kann

Ein weißer Fleck an der Wand im Wohnzimmer. Bisher hing dort jahrelang die Doktorurkunde. Wie konnte es dazu kommen?

Die öffentliche Antwort des Nobelpreisträgers Thomas Mann, dem mit einer dürftigen Postkarte seine Doktorwürde entzogen wurde, war eine flammende Anklage gegen Deutschland zu Zeiten des Nationalsozialismus. Die Doktorwürde nachträglich auf einer Postkarte zu entziehen, war ein schrecklicher Affront gegen den Künstler. Ähnliches passierte jetzt einem Forscher vor dem Mannheimer Verwaltungsgerichtshof, dessen Forscherleben allerdings durch Fälschungen und Plagiate geprägt war.

Der Hintergrund war allerdings anders als bei Thomas Mann.
Während Thomas Mann der Titel entzogen wurde, weil er als politischer Gegner eingestuft wurde, war der aktuelle Fall Reaktion auf die Enttarnung des Titelträgers als wissenschaftlicher Scharlatan. Die Besonderheit dieses Falles ist es, dass die Doktorarbeit gerade keine Fälschung war. Diese war korrekt erstellt worden. Weitere wissenschaftliche Arbeiten waren gefälscht worden. Deshalb entzog im Jahre 2004 die Universität Konstanz den Doktortitel und der betroffene Wissenschaftler klagte gegen den weißen Fleck an der Wand.

Auch in zweiter Instanz wurde die Klage abgewiesen. Interessant ist das Urteil wegen der Bezugnahme auf den Begriff der „Unwürdigkeit“ des § 35 Abs. 7 des Baden-Württembergischen Landeshochschulgesetzes. Prof. Dr. Dr. Tiedemann weist in einer Entscheidungsbesprechung zu Recht auf die juristische Fragwürdigkeit dieses Begriffes hin. Ist es z.B. unwürdig in der Vorschrift, wie weiland ein Prinz aus Hannover gegen eine Ausstellungsgebäude auf der Expo 2000 zu pinkeln? Das ist nicht entschieden.

Prof. Tiedemann kritisiert das Urteil trotzdem: „Erstaunlicherweise hat sich der VGH recht leichtfüßig über die von ihm selbst geäußerten Bedenken bezüglich der „Konturlosigkeit“ des Begriffs der Unwürdigkeit hinweggesetzt. Vorbehaltlich der noch nicht veröffentlichten Urteilsgründe haben die Richter sich offenkundig nicht damit beschäftigt, dass § 35 Abs. 7 LHG ursprünglich auf eine Formulierung aus der Zeit des Nationalsozialismus zurückgeht. Damals wurden über diese Regelung jüdischen und politisch missliebigen Akademikern der Doktorgrad und die damit verbundene Reputation entzogen.

Der VGH hat sich ebenso wenig von dem Umstand beeindrucken lassen, dass der Begriff der Unwürdigkeit bis auf eine einzige Ausnahme bisher immer nur so ausgelegt worden ist, dass die Entziehung des Doktorgrades als eine Art Nebenstrafrecht fungierte. Die Konsequenzen eines Fehlverhaltens wurden allerdings (wenn auch nur selten) nicht von den Strafverfolgungsbehörden, sondern von den Universitäten exekutiert, wenn etwa der Titelträger Kandidaten beim Prüfungsbetrug im Staatsexamen geholfen, ein Tötungsdelikt oder Betrugsdelikte begangen hatte. Aufgrund dieser Vorgeschichte hätte es nahe gelegen, den Begriff der Unwürdigkeit als unbrauchbar für eine rechtsstaatliche Eingriffsregelung zu qualifizieren. Statt es bei schwammigen Formulierungen zu belassen, wären die Landesgesetzgeber gezwungen worden, sich konkretere und rechtstaatlichen Standards entsprechende Tatbestände auszudenken. Vorschläge dafür liegen bereits vor. So aber bleibt es weiterhin der Einsicht und Ansicht des jeweiligen Richters überlassen, in welchen Fällen es zu einem Entzug des Doktorgrades kommt.“ – soweit der Kommentator Prof. Tiedemann.

Diese Einschätzung ist richtig und natürlich auch das Urteil im Ergebnis, es wäre vermutlich besser gewesen, einem Scharlatan und Betrüger nicht die Möglichkeit zu geben, zu behaupten, er wäre mit ähnlicher Begründung wie Thomas Mann abgestraft worden.

Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 28.09.2011
bisher keine Kommentare

Comments links could be nofollow free.

Tags: , ,

Kategorien: Recht, Urteile
Budoten Budoshop und Kampfsportversand

Letzte Kommentare

  • Roberto: Budo besitzt auch die Eigenschaft, jetzt in der modernen Welt, die Sachen...
  • URL: ... [Trackback] [...] Read More here: budoten.blog/kickboxen-oder-thaiboxen-welche-sportart-ist-harter-und-wo-liegen-die-unterschiede/ [...]
  • ilonka Martin: Hallo. Mit deinem Sparrings Partner vorher reden. Du kannst nicht garantieren dass...
  • Martin: Hallo. Magnesium Mangel kann die Ursache sein. Oder du brauchst ein Traing...
  • Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten: Ich denke, bei einer Gürtelprüfung geht es nicht um die Frage, ob...

LINKS

Produkt-Vorstellungen

Produktsuche bei Budoten

Messer bei Budoten

 
e.d.c. e.d.c. Taschenmesser street mate
Klingenlänge 85 mm Der perfekte Alltagsbegleiter. Ein gefälliges und sehr stabiles Taschenmesser welches dank der ausgeprägten Fingermulde sicher in der Hand liegt.

Die kräftige Klinge ist aus 440 rostfreiem Stahl und wird mittels Liner-Lock sicher arretiert. Die elegante Sandelholzgriffbeschalung und die Ba...
 
BlackField Messerständer
Blackfield-Messerständer aus Acryl zu Präsentationszwecken. Maße ca.: 10,5 cm x 5,5 cm x 6,0 cm (LxBxH) Hergestellt in China.
 
Jean Fuentes Einhandmesser - Zombie 7006
hergestellt aus 440er Edelstahl Klingenlänge: 90 mm, Gesamtlänge (ausgeklappt): 215 mm Klinge über Lock-System arretierbar. Das Messer besitzt eine schwarze Klinge mit Biohazard Symbolen. Mit Gürtelclip und Scheibenzertrümmerer.
- Taschenmesser mit einer Klinge
- Metall-Kunststoff-Griff

Technische Daten:
Gewicht 205 g
Grifflänge 125 mm
Klingenlänge 90 mm
 
WithArmour WithArmour Machete BOMBARDIER
Klingenstahl: 420 rostfrei, Griffmaterial: Kunststoff (gummiert), Scheide: Nylon, Klingenlänge: 340 mm, Gesamtlänge: 480 mm, Gewicht: 495 g Eine kräftige Tactical-Machete mit schwarz beschichteter, vorderlastiger Klinge.

Der Griff aus gummiertem Kunststoff liegt aufgrund der kräftigen Fingerrille und Daumenauflage sicher in der Hand.
 
Damast-Taschenmesser G10 Griff
Die Griffbeschalung ist aus hochwertigem und strapazierfähigem G10. Klingenlänge 70 mm Die Damastklinge wird mittels klassischer Lockback Verriegelung festgestellt. Die Klinge, die Backen und die verzierte Feder sind aus 71 Lagen rostfreiem Damaststahl, die Schneidlage besteht aus 8CR13MoV.
 
Damast-Taschenmesser Olivenholzgriff 42988
Klingenstahl: Damast (71 Lagen), Kernlage, 8Cr13MoV rostfrei, Griffmaterial: Olivenholz, Öffnungshilfe: Nagelrille, Arretierung: Backlock, Klingenlänge: 60 mm, Gewicht: 60 g Sowohl die Klinge, als auch die Backen sind aus Damast gefertigt. Die Lieferung erfolgt in einer Holz-Geschenkbox.
 
Haller Messer in Geschenkbox
Klingenlänge 95 mm, Gesamtlänge 210 mm Die Klinge geht als Flachangel voll bis zum Griffende durch. Beschalung aus Wurzelholz, mit kräftiger Parierstange aus Stahl. Mit Lederscheide.

Hergestellt in China.
 
Dekorativer Messerständer für ein Taschenmesser
aus einem kunststoffartigem Material

Hergestellt in China.
 
Haller Select AKUR 83932
Klingenstahl: 440 rostfrei, Griffmaterial: Zebraholz, Scheide: Leder, Klingenlänge: 105 mm, Gesamtlänge: 220 mm, Gewicht: 195 g Die Klinge aus rostfreiem Stahl ist durchgängig.
Eine kräftige Parierstange aus Stahl verhindert ein Abrutschen der Hand.
Am Griffende ist ein Fangriemen angebracht.