Im Schadenfall ist Eile geboten
Bei Schäden ist für Versicherte Eile geboten. Denn die Versicherungsbedingungen für Hausrat- oder für Wohngebäudeversicherungen verlangen vom Versicherungsnehmer nicht nur, alles zu tun, damit der Schaden nicht noch größer wird. Das ist die Schadenminderungspflicht der Versicherten.
Vielmehr muss die Schadenmeldung auch so rasch wie möglich beim Versicherer landen. Denn der Versicherer muss die Möglichkeit haben, sich ein Bild vom Schadenumfang zu machen. Wer bei einem Versicherungsmakler Kunde ist, sollte diesen sofort informieren. Der Makler übernimmt dann die Dokumentation des Schadens und meldet ihn dem Versicherer. Den Schaden schon mal reparieren lassen und ihn dann erst melden, das kann dazu führen, dass die Versicherung die Regulierung komplett ablehnt.
Quelle: openPR
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 29.03.2011bisher keine Kommentare
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Kategorien: Recht, Urteile