eCommerce – Neue Widerrufsbelehrung im beim Angebot von Dienstleistungen
Am 04.08.09 ist das sog. Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft getreten. Online-Anbieter von Dienstleistungen sollten daher dringend Ihre Widerrufsbelehrung von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen und ggf. gestalten lassen. Das neue Gesetz lässt die Rechtslage im Zusammenhang mit dem Online-Verkauf von Waren unberührt.
Bisher konnte bei einer im Fernabsatz angebotenen Dienstleistung das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, wenn der Vertragspartner des Verbrauchers mit der Ausführung der Dienstleistung mit dessen ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hatte oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hatte. Nach der neuen Regelung kann das Widerrufsrecht nur noch dann vorzeitig erlöschen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
Für unseriöse Anbieter bleibt damit kein rechtliches Schlupfloch mehr, Verbrauchern im Fernabsatz Verträge über Dienstleistungen (oder angebliche Dienstleistungen) unterzujubeln.
Alle Anbieter von Dienstleistungen im Fernabsatz sollten zur Vermeidung von Abmahnungen und hiermit verbundenen rechtlichen Risiken dringend ihre Widerrufsbelehrung von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen und anpassen lassen.
Jan Morgenstern, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
MH Rechtsanwälte
Quelle: openPR
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 16.09.2009bisher keine Kommentare

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Kategorien: Recht, Urteile
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