Ärger in der Waschstraße: Dreck weg, Delle da
Waschstraßen sind grundsätzlich eine feine Erfindung. Mal eben schnell den Wagen auf Hochglanz bringen, ohne sich die Finger dreckig machen zu müssen. Allerdings ist auch der Kostendruck bei den Betreibern von Waschstraßen in den letzten Jahren gestiegen und so kommt es vor, dass neben dem Dreck nach dem Durchfahren einer Waschstraße auch schon mal partiell der Lack weg ist oder aber sich eine oder mehrere Dellen finden, die vor dem Einfahren in die Waschstraße nicht vorhanden waren.
Wichtig ist, solche Schäden direkt nach dem Durchfahren durch die Waschstraße bei dem Betreiber zu melden. Zu Beweiszwecken ist es nicht hinderlich, sich beim Bezahlen des Waschprogramms eine Quittung geben zu lassen.
Das größte Problem bei der Reklamation von Waschstraßenschäden ist die Beweisführung. Es ist zu beweisen, dass der nun festgestellte Schaden vor Einfahrt in die Waschstraße nicht vorhanden war. Nicht nur Besitzern hochwertiger Fahrzeuge oder seltener Oldtimer ist zu empfehlen, regelmäßig von den meistens betroffenen Partien des Fahrzeuges Kühler und Motorhaubenfront, Front- und Heckkotflügel, Dach und Kofferraum Bilder zu fertigen und diese mit Daten zu archivieren.
Auch von allgemeinen Geschäftsbedingungen, die weitreichend die Haftung des Waschstraßenbetreibers ausschließen, sollte man sich nicht beeindrucken lassen. So sind zum Beispiel Klauseln, die die Haftung für Schäden an exponierten Teilen, wie Außenspiegel, Antennen und Leuchten generell ausschließen, nach der ständigen Rechtsprechung nichtig.
Quelle: openPR
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Kategorien: Recht, Urteile
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