Änderungskündigung des Arbeitgebers

Recht, Urteil, GesetzFachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck zur Änderungskündigung des Arbeitgebers:

1. Änderung der Arbeitsbedingungen

Will der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen erreichen (z.B. die Erledigung einer neuen Aufgabe oder die Reduzierung des Arbeitsentgelts), wird er zunächst prüfen, ob er dies kraft seines Weisungsrechts anordnen kann. Lässt der Arbeitsvertrag eine solche Anordnung nicht zu, bleibt die Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung. Hierfür muss der Arbeitnehmer aber zustimmen. Weigert er sich, bleibt nur die Änderungskündigung. Das ist eine Kündigung des Arbeitsvertrages, verbunden mit dem Angebot an den Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen, falls er sich mit den neuen Arbeitsbedingungen einverstanden erklärt.

2. Inhalt einer Änderungskündigung

Die Änderungskündigung besteht aus
einem Änderungsangebot, in welchem die künftig gewollten Arbeitsbedingungen genau formuliert sind und
einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses, die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen soll, wenn sich der Arbeitnehmer mit dem Änderungsangebot nicht einverstanden erklärt.

3. Wirksamkeit einer Änderungskündigung

Die Änderungskündigung muss daher alle rechtlichen Anforderungen erfüllen, die auch sonst bei einer Kündigung zu beachten sind. Soweit das Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet, sind die Hürden ähnlich hoch wie bei einer Beendigungskündigung. Auch die Änderung der Arbeitsbedingungen muss sozial gerechtfertigt sein.

Wenn das Angebot des Arbeitgebers nur ein einziges unzulässiges Änderungsverlangen enthält, ist die gesamte Änderungskündigung unwirksam.

Die Kündigung kann dem Änderungsangebot nachfolgen. Es ist grundsätzlich auch zulässig, das Änderungsangebot in das Kündigungsschreiben aufzunehmen. Wenn das Änderungsangebot erst nach der Kündigung ausgesprochen wird, ist die gesamte Änderungskündigung unwirksam.

Die Kündigungsfrist ist einzuhalten, wenn nicht – ausnahmsweise – eine außerordentliche fristlose Änderungskündigung erlaubt sein sollte.

4. Reaktion des Arbeitnehmers bei Erhalt einer Änderungskündigung

Der Arbeitnehmer hat bei Erhalt der Änderungskündigung folgende Möglichkeiten:

Der Arbeitnehmer kann der vom Arbeitgeber gewünschten Änderung der Arbeitsbedingungen zustimmen. Das Arbeitsverhältnis wird dann zu den geänderten Arbeitsbedingungen fortgesetzt.

Der Arbeitnehmer kann die vom Arbeitgeber gewünschte Änderung der Arbeitsbedingungen aber auch unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist. Diesen Vorbehalt muss der Arbeitnehmer innerhalb der Kündigungsfrist – also innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung – gegenüber dem Arbeitgeber erklären. Der Arbeitnehmer muss außerdem innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Änderungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben und die Feststellung verlangen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist. Gewinnt der Arbeitnehmer die Änderungsschutzklage, besteht das Arbeitsverhältnis zu unveränderten Bedingungen fort. Verliert der Arbeitnehmer, besteht sein Arbeitsverhältnis zu den geänderten Arbeitsbedingungen fort.

Der Arbeitnehmer kann die Änderung der Arbeitsbedingungen ablehnen. Er kann innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erheben. Gewinnt der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage, besteht das Arbeitsverhältnis zu unveränderten Arbeitsbedingungen fort. Verliert der Arbeitnehmer, ist das Arbeitsverhältnis beendet.

5. Vorsicht Falle: Frist für die Reaktion des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber kann (und sollte) dem Arbeitnehmer eine Frist für die Annahme des Änderungsangebotes setzen. Diese darf nicht kürzer als drei Wochen sein, andernfalls wird sie entsprechend angepasst. Setzt der Arbeitgeber keine Frist, sollte der Arbeitnehmer trotzdem sicherheitshalber innerhalb der Drei-Wochen-Frist reagieren, auch wenn er das Änderungsangebot ohne Vorbehalt annehmen will. Lässt der Arbeitnehmer zuviel Zeit verstreichen, ist seine Erklärung wirkungslos. Das Arbeitsverhältnis endet dann.

Wenn der Arbeitnehmer die Annahme unter Vorbehalt nicht direkt gegenüber dem Arbeitgeber, sondern in der Kündigungsschutzklage erklärt, besteht die Gefahr, dass die Erklärung dem Arbeitgeber verspätet zugeht, da die Klage dem Arbeitgeber erst durch das Gericht zugestellt werden muss.

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 26.10.2010
bisher keine Kommentare

Comments links could be nofollow free.

Budoten Budoshop und Kampfsportversand

Letzte Kommentare

  • Roberto: Budo besitzt auch die Eigenschaft, jetzt in der modernen Welt, die Sachen...
  • URL: ... [Trackback] [...] Read More here: budoten.blog/kickboxen-oder-thaiboxen-welche-sportart-ist-harter-und-wo-liegen-die-unterschiede/ [...]
  • ilonka Martin: Hallo. Mit deinem Sparrings Partner vorher reden. Du kannst nicht garantieren dass...
  • Martin: Hallo. Magnesium Mangel kann die Ursache sein. Oder du brauchst ein Traing...
  • Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten: Ich denke, bei einer Gürtelprüfung geht es nicht um die Frage, ob...

LINKS

Produkt-Vorstellungen

Produktsuche bei Budoten

Safeties und Schützer

 
ESP Trainingsmesser weich
Klingenlänge ca.: 125,0 mm, Gesamtlänge 220,0 mm
 
TWINS TWINS Boxhandschuh schwarz-weiss
TWINS Boxhandschuh schwarz-weiss, Boxhandschuh, Leder, schwarz-weiss, Gewicht: 10oz, 12oz, 14oz, 16oz, handgemacht, TWINS, für Boxen, sonstige, Thaiboxen geeignet Erstklassige Verarbeitung und die Verwendung von hochwertigem Rindsleder garantieren höchste Qualität.


Die Handschuhe sind handgemacht. Design: schwarz-weiss, Gewicht: 10, 12, 14, 16 Oz, Material: echtes Rindsleder


Twins blickt auf eine 60-jährige Erfahrung bei der Produktio...
 
KWON Boxhandschuhe Knocking braun
Leder, braun, 10, 12 und 16 oz Leder Boxhandschuhe mit geprägten KWON Logo

Ein hochwertiger Vollkontakt-Boxhandschuhe Knocking aus echtem Leder.

Mit eingearbeiteten Griffsteg und angenähtem Daumen.

Dieses Modell zeichnet sich durch robuste 7,5 cm breite Klettverschlüsse am Handgelenk aus.

Durch die ...
 
DanRho Boxhandschuh Master Punch
Handschuh erhältlich mit einem Gewicht in 10 oz, 12 oz oder 14 oz in der Farbe schwarz. Bewährtes Modell mit angenähtem Daumen und Klettverschluss.

Eine Schaum-Latex-Einlage und extra verstärkte Knöchel sorgen für die notwendige Stabilität.

Lieferung in PU Kunstleder.
 
DanRho Gummi-Messer in Dolchform
Länge der Trainingswaffe ca. 24 cm Diese originalgetreue Nachbildung eines Gummimessers in Dolchform ermöglicht ein realitätsnahes Training. Das Messer wurde aus schwarzem Gummi hergestellt und die Schneide wurde grau lackiert.
 
KWON Unterarmschutz Shocklite Basic
Lieferbar in den Größen S - XL, WTF approved Aus EVA Schaumstoffverbund. Sehr gute Luftzirkulation und Dämpfung kennzeichnen dieses recyclebare CE-geprüfte Produkt. Befestigung durch Gummiband mit Klettverschluß. Offiziell WTF anerkannt.
WKA empfohlen/DKBBL empfohlen.
Schadstoffgeprüft
 
Tokaido Shorts mit Tiefschutz Athletic, Tokaido
lieferbar in den Größen XS - XL, Lieferumfang: Shorts + Becher Shorts mit Tiefschutz, TOKAIDO

Das elastische Material der Kompressionshose passt sich der Oberschenkelform perfekt an und schränkt die Bewegungsfreiheit nich ein. Pentalbecher aus Hartplastik schützt den empfindlichen Genatalbereich vor Verletzungen. Der Schutzbecher wird in einem dafür v...
 
DAX Unterarmschutz PREVENT PU CE
aus PU-Schaumstoff, paarweise in den Größen XS - XL in weiß Durch den Klettverschluß können diese Schützer individuell an die Arme angepasst werden. Länge in Gr. L ca. 23 cm
 
Budoten 6er Pack Taperollen, weiss
selbstklebend, Maße ca. 3,8 cm x 1000 cm