Verkehrsrecht – Ist bei Auffahrunfällen immer der Auffahrende schuld? – Nein!
Zwar ist dies bei ungeklärter Schuldfrage oft ein naheliegender Schluss, der allerdings nicht zwingend ist. Dies zeigt unter anderem ein aktuelles Urteil des OLG Oldenburg (OLG Oldenburg 21.3.2012 – 3 U 69/11 – Anscheinsbeweis). Dabei wurde mitunter festgestellt, dass bei einem Auffahrunfall auf der Überholspur einer Autobahn ein Verschulden des Vorausfahrenden wegen Missachtung der Vorfahrtsregeln ebenso naheliegend sein kann wie ein Verschulden des Auffahrenden wegen überhöhter Geschwindigkeit oder zu geringem Abstand. In solchen Fällen kann es also sein, dass ein erhebliches Verschulden auch bei dem Vorausfahrenden liegen kann. Bei den hierzu erforderlichen Feststellungen kommt es oftmals auf die Details des Unfallherganges an.
Lassen Sie sich deshalb bei einem Unfall immer von einem fachkundigen Anwalt beraten, bevor sie gegenüber dem Versicherer oder der Polizei Ausführungen zum Unfallhergang machen.
Quelle: openPR
Rechtsanwaltskanzlei Hebinger
Adolf-Kolping-Straße 130 (Weinstraßen Center/ neben Media Markt)
67433 Neustadt/ Wstr.
Telefon: 06321/9639930
bisher keine Kommentare
Comments links could be nofollow free.
Kategorien: Recht, Urteile
Ähnliche Beiträge zu diesem Thema
- Nach BGH-Urteil Bestellprozess vereinfacht – Bestätigung des Lesens der AGB nicht mehr erforderlich
- Fünf Regeln für ungetrübten Ski- und Snowboard-Spaß
- Die Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall
- Haus- und Grundstücksentwässerung, damit der Keller beim nächsten Regen nicht unter Wasser steht
- Anwaltshaftung Vergleichsabschluss