Klauen an der Supermarktkasse ist nun erlaubt
Harte Zeiten für Discounter und Supermarktbesitzer nach dem Fall Emely- Das BAG hat es in seinem Urteil vom 10. Juni 2010 – 2 AZR 541/09 das Klauen an der Supermarktkasse nunmehr offiziell genehmigt, durch die Hintertür quasi. Zumindest müssen sich die Arbeitgeber nach dem sogenannten „Emmely Urteil“ darauf einstellen, dass wie vom BAG vorgeschlagen, einer Kassiererin nur dann wegen Unehrlichkeit gekündigt werden kann, wenn sie für dieses Vergehen schon eine Abmahnung erhalten hat. Mit anderen Worten, eine Kassiererin kann sich nun berechtigte Hoffnungen machen, dass ein aufgedeckter „Fehl-Griff“ in die Kasse zunächst ohne direkte Folgen bleiben wird.
Unehrlichkeit ohne Konsequenzen ?
Entlassungen von Kassiererinnen werden nur noch mit „wichtigem Grund“ möglich sein. Ein Bagatell-Schaden ist nach dem vorliegenden Urteil kein wichtiger Grund mehr. Ob ein „wichtiger Grund“ vorliegt, muss „unter Berücksichtigung aller Umstände, Summe des Schadens und Betriebszugehörigkeit im Einzelfall beurteilt werden
Der Diebstahl, bzw. das unerlaubte Einlösen der Pfandbons berührte im Fall Emmely zwar den Kernbereich der Arbeitsaufgaben einer Kassiererin und hat damit trotz des geringen Werts der Pfandbons das Vertrauensverhältnis der Parteien objektiv erheblich belastet, aber schlussendlich in Abwägung mit der langen Betriebszugehörigkeit reichte das dem BAG nicht zu einer Kündigung. Dabei wissen sowohl Ermittler der Polizei wie auch Detektive aus Erfahrung, dass es bei fast allen Fällen des Mitarbeiterbetrugs gerade die langjährige Mitarbeiter sind, die betrügen.
Im Rahmen der Abwägung war im „Fall Emmely“ auch auf die vergleichsweise geringfügige wirtschaftliche Schädigung der Beklagten Bedacht zu nehmen, so dass eine Abmahnung als milderes Mittel gegenüber einer Kündigung angemessen und ausreichend gewesen wäre, um einen künftig wieder störungsfreien Verlauf des Arbeitsverhältnisses zu bewirken.
Diebstahl oder Bagatelle?
Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte werden zweifelsohne aufgrund des vorliegenden Urteils, die Verhältnismäßigkeit nicht an die Seite schieben und die Kündigungen in Fällen bei langer Betriebszugehörigkeit und geringfügig wirtschaftlicher Schädigung per se für unwirksam erachten. Die entscheidende Frage wird sein, bis zu welcher Höhe werden die Gerichte einen Betrug als Bagatellsache bezeichnen.
Viele Arbeitsrechtler hätten sich vom BAG lieber eine konservative Wertvorstellung gewünscht, dass ein Betrug ein Betrug ist, egal wie hoch die Summe ist.
Pyrrhus –Sieg der Gewerkschaft?
Die Freude der Gewerkschaftler über diese BAG Urteil im Fall Emmely könnte sich aber bald in Trauer verwandeln. Die Supermarktbesitzer werden sich Gedanken machen müssen, wie das Geld in der Kasse vor dem unerlaubten Zugriff des Personals geschützt werden kann. Selbstzahl-Terminals und Selbstbedienungskassen werden schneller flächend installiert werden, als dies den Gewerkschaften lieb sein wird.
Freiwillige Selbstkontrolle zur Erhaltung der Arbeitsplätze
Eine freiwillige Selbstkontrolle an Kassen, mit einer präventiven Kassen-Videoüberwachung von Cash-Plus oder gar der Einsatz der intelligenten Video-Software Kassko, könnte ein Ausweg für Kassiererinnen, Gewerkschaften und Geschäftsinhaber sein.
Quelle: openPR
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 5.09.2010bisher keine Kommentare
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Kategorien: Recht, Urteile