Ebook „Die außerordentliche Kündigung“ zum Download

Alles was Sie über die außerordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses wissen müssen". 10 Fragen und Antworten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Die Rechtsanwälte Päsel Reiff Seifried, Frankfurt am Main, haben einen Ratgeber zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses veröffentlicht:

Die außerordentliche Kündigung von Arbeitsverhältnissen ist gegenwärtig in aller Munde. In die Öffentlichkeit getragene Fälle bewegen die Gemüter: Die Unterschlagung zweier Pfandbons im Wert von Euro 1,30 durch die mittlerweile bundesweit bekannte Berliner Kassiererin "Emmely" (Betriebszugehörigkeit über 30 Jahren), der Verzehr eines Frikadellenbrötchens durch eine Mitarbeitern, die seit 34 Jahren beschäftigt ist, die unerlaubte Mitnahme von 6 Maultaschen im Wert von ca. 6 Euro durch eine Altenpflegerin mit 17 Jahren Betriebszugehörigkeit oder das Aufladen des Handyakkus durch einen Arbeitnehmer (Betriebszugehörigkeit von 15 Jahren), welches beim Arbeitgeber einen Schaden von weniger als 1 Cent verursachte. All diese Fälle führten zu einer fristlosen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im Fall "Emmely" wurde die außerordentliche Kündigung in zwei Instanzen bestätigt – Revision ist eingelegt. Im "Frikadellenbrötchenfall" und "Handystromfall" hatten die Arbeitgeber die Kündigung vor der gerichtlichen Entscheidung wieder zurückgenommen. Im Maultaschenfall hat das Arbeitsgericht die außerordentliche Kündigung bestätigt.

Außerordentliche Kündigungen können vom Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gleichermaßen ausgesprochen werden. Für beide Parteien stellen sich die gleichen Fragen: Wann ist außerordentliche Kündigung wirksam? Welches Gewicht muss der Vertragsverstoß haben? Was sind die rechtlichen Voraussetzungen? Was hat der Kündigende zu beachten? Welche Reaktionsmöglichkeiten hat der Gekündigte?

In dem Ratgeber der Rechtsanwälte Päsel Reiff Seifried werden die typischsten Fragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern rund um die außerordentliche Kündigung beantwortet.
www.prs-law.de/index.php?id=ausserordentliche_kuendigung

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Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 18.12.2009
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